Die im Dezember 2019 gemeinsam von der Stadt Wien, dem Wiener Gesundheitsverbund (damals noch Krankenanstaltenverbund KAV) und der Ärztekammer für Wien beschlossene Aufstockung der Wiener Spitäler um zusätzliche 250 ärztliche Dienstposten wird jetzt umgesetzt. In einem ersten Schritt werden noch heuer 120 ärztliche Stellen besetzt. Mehr
Die Wien-Wahlen im Oktober 2020 rücken näher: Vizepräsident und Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte Wolfgang Weismüller diskutiert mit den Gesundheitssprecher*innen der Parteien im Wiener Landtag über die politisch geplanten Maßnahmen. Die geführten Interviews können Sie ab sofort dienstags in den Ärzt*innen News bzw. im Internet auf der öffentlichen Facebook-Seite von "Schützen wir unsere Spitäler" hier ansehen.
Wir möchten Sie über aktuelle Änderungen zu den in unseren Ärzt*innen News vom 28. Juli 2020 kommunizierten Einreisebestimmungen informieren: Für ganz Kroatien gilt seit 17. August 2020 eine Reisewarnung (Sicherheitsstufe 6) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) - vor Reisen nach Kroatien wird gewarnt. Somit ist bei der Einreise von Kroatien nach Österreich ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, das einen negativen PCR-Test bestätigt, wobei die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Ist die Testung im Ausland nicht möglich, kann die Einreise trotzdem gewährt werden und der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden in Österreich durchgeführt werden, alternativ ist eine 10-tägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist jedenfalls eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten, wofür eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen ist. Die Kosten für die Testung sowie eine allenfalls notwendige Unterkunft müssen selbst bezahlt werden. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.
Für Personen, die keinen negativen PCR-Test nachweisen können und die innerhalb der letzten zehn Tage aus einem Risikogebiet eingereist sind, gilt die selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne (siehe auch Ärzt*innen News vom 28. Juli 2020). Auch das Betreten von ärztlichen Ordinationen ist daher während der (Heim-)Quarantäne ausgeschlossen.
Kontrolltermine sollten daher auf einen späteren Zeitpunkt nach Ablauf der (Heim-)Quarantäne verschoben werden.
Wenn möglich, sollte eine telemedizinische Konsultation angeboten werden.
Falls die Patient*innen etwas dringend benötigen, wäre ein Hausbesuch mit Schutzausrüstung denkbar bzw. eine Delegation des Hausbesuches an den Ärztefunkdienst bei Coronaverdacht und mangelnder Schutzausrüstung.
Patient*innen, die trotzdem auf ihren Termin bestehen, dürfen Sie ablehnen und darauf hinweisen, dass die Nichteinhaltung der Heimquarantäne Verwaltungsstrafen nach sich ziehen kann.
Ärzt*innen stellen in ihren verschiedenen Funktionen im Gesundheitssystem einen wesentlichen Faktor zu dessen Aufrechterhaltung dar und haben somit auch eine höhere Verantwortung im Sinne der Einsatzfähigkeit ihrer Person. Zum Schutz aller Ärzt*innen und Personen, die mit Ärzt*innen Kontakt haben, hat die Ärztekammer daher ein fachärztliches hygienisches Konzept für Veranstaltungen der Wiener Ärztekammer für die Zeit während der Covid-19-Pandemie erstellen lassen.
Dieses sieht insbesondere verbindlich vor:
Jede*r ist angehalten, physische Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
Bei Veranstaltungen ist an den Tischen oder Sitzreihen ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Teilnehmer*innen einzuhalten und das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Maske vorzusehen.
Eine Kinobestuhlung ist zu vermeiden. Hier ist zwar der seitliche Abstand gegeben, jedoch kann der Abstand zu Vorder- bzw. Hinterpersonen nicht gewährleistet werden. Auch bei Schachbrettbesetzung in Kinobestuhlung muss der Mindestabstand in alle Richtungen gegeben sein.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten (dokumentiert für eventuelles Contact-Tracing) Sitzplätzen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe (analog § 6 Abs. 5 der COVID-19-Lockerungsverordnung für Gastgewerbe) angehören, einzuhalten.
Veranstaltungsbuffets mit den obligatorischen langen Schlangen und den Stehtischen sind zu vermeiden, da hier die Einhaltung von Mindestabstand und anderen Hygieneregeln sehr schwer möglich ist
Abendliche gesellschaftliche Veranstaltungen bei großen Kongressen, Tagungen etc. sind zu unterbleiben.
Schweren Herzens müssen wir Ihnen daher mitteilen, dass bei Einhaltung dieser Sicherheits- und Hygieneregeln eine Durchführung unserer kulturellen Veranstaltungen bis auf Weiteres leider nicht möglich ist. Sobald eine Durchführung unserer kulturellen Veranstaltungen wieder möglich ist, werden wir Sie via "Ärzt*innen News" umgehend informieren.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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