Die Fehlende Bereitschaft der Sozialversicherung, niedergelassenen Ärzt*innen Umsatzeinbrüche während des Shutdown zu ersetzen, ist völlig unverständlich und gefährdet die künftige Versorgung. Wenn die Kassen nicht genügend Geld haben, müssen sie sich mit der Bundesregierung über einen Kostenersatz für niedergelassene Ärzt*innen entsprechend einigen, fordert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK). Mehr
Ärzt*innen stellen in ihren verschiedenen Funktionen im Gesundheitssystem einen wesentlichen Faktor zu dessen Aufrechterhaltung dar und haben somit auch eine höhere Verantwortung im Sinne der Einsatzfähigkeit ihrer Person. Zum Schutz aller Ärzt*innen und Personen, die mit Ärzt*innen Kontakt haben, hat die Ärztekammer für Wien daher eine fachärztliche Hygieneempfehlung für Veranstaltungen für die Zeit während der COVID-19-Pandemie erstellt. Die Hygieneempfehlung können Sie hier einsehen, downloaden und ausdrucken.
Die Medizinische Universität lnnsbruck/Univ.-Klinik für Psychiatrie l, Department für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik führt in Kooperation mit der Bundeskurie niedergelassene Ärzte (BKNA) der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) eine Studie zum Thema ,,Mentale Gesundheit niedergelassener Äzt*innen während der COVID-19 Pandemie im Fokus der Wissenschaft" durch. Die BKNÄ empfiehlt die Teilnahme an der Studie und ersucht um rege Beteiligung von Azt*innen aller Fachrichtungen im niedergelassenen Bereich. Die Beteiligung erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Basis. Die Befragung dauert ungefähr zehn Minuten und eine Teilnahme ist bis zum 14. September 2020 möglich. Die Ergebnisse der Studie werden der ÖÄK für die weitere Verwendung zur Verfügung gestellt. Für den Inhalt der Studie zeichnet die Medizinische Universität lnnsbruck verantwortlich. Für Rückfragen steht Ihnen die Studienleiterin Ilsemarie Kurzthaler per Mail an mmmaWxzZW1hcmllLmt1enRoYWxlckBpLW1lZC5hYy5hdA== oder telefonisch unter 05121504-81 631 zur Verfügung. Über diesen Link können Sie an der Studie teilnehmen.
Wir möchten Sie über anstehende Änderungen zu den in unseren Ärzt*innen News vom 28. Juli 2020 kommunizierten Einreisebestimmungen informieren: Für die Balearen gilt ab dem 24. August 2020 zusätzlich zu Festland-Spanien eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Vor Reisen nach Festland-Spanien und auf die Balearen wird gewarnt. Somit ist bei der Einreise von Spanien und den Balearen nach Österreich ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, das einen negativen PCR-Test bestätigt, wobei die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Ist die Testung im Ausland nicht möglich, kann die Einreise trotzdem gewährt werden und der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden in Österreich durchgeführt werden, alternativ ist eine 10-tägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist jedenfalls eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten, wofür eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen ist. Die Kosten für die Testung sowie eine allenfalls notwendige Unterkunft müssen selbst bezahlt werden. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.
Für die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) gilt weiterhin hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4).
Zur Information finden Sie hier die aktuelle Erklärung zur Ein- und Durchreise des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ...
... welche Personen, die nicht von Ausnahmen der Verordnung zur Einreise ohne Einschränkung erfasst, ...
... oder Personen, die kein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und somit nicht nachweisen können, dass ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist (wobei der darin bestätigte durchgeführte molekularbiologische Test zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf).
Wie Sie sicherlich aus den Medien in den letzten Wochen vernommen haben, wird gerade eine große Gratis-Influenza-Impfaktion seitens der Stadt Wien inklusive einer großen Impfkampagne für den Herbst vorbereitet. Über 400.000 Impfdosen stehen dem Bundesland Wien zur Verfügung, um die Durchimpfungsrate von bisher nur acht Prozent zu heben. Neben neuen Impfstraßen und den bekannten öffentlichen Impfstellen, Impfen in Betrieben etc. wird niedergelassenen Ärzt*innen eine signifikante Rolle für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Aktion zukommen. Die Ärztekammer für Wien ist in aktuelle Gespräche und die Konzeptionierung maßgeblich eingebunden. Die Rahmenbedingungen der Aktion werden gerade festgelegt, wir möchten Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick zu den diskutierten Themen geben:
Anteil der Gratis-Impfdosen für niedergelassene Ärzt*innen
Logistik der Gratis-Impfdosen (Bestellung und Lieferung)
Umgang mit bereits reservierten Impfdosen über Apotheke/Großhandel
Umgang mit dem e-Impfpass-System des Bundes
Definition der Zielgruppe(n) der Impflinge (welche Altersgruppen - Schwerpunkt auf vulnerable Altersgruppen, Bundeslandzugehörigkeit, Versicherungszugehörigkeit in Wien, Beschäftigte im Gesundheitswesen in Wien etc.)
Höhe des Impfhonorars und Abrechnung der Impfleistung
Sobald diese Rahmenbedingungen geklärt, Prozesse definiert und zwischen Ärztekammer, Stadt Wien und Sozialversicherung vereinbart sind, werden wir Sie umgehend über die weiteren Schritte informieren.
Wie bereits in den Ärzt*innen News am 21. Juli 2020 berichtet, unternehmen wir nach wie vor intensivste Bemühungen, die telefonische Kranmeldung per Ende August nicht auslaufen zu lassen. Abgesehen davon, dass die Krankenstandzahlen seit der Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung massiv zurückgegangen sind, widerspiegeln die aktuellen Zahlen der Coronavirus-Neuinfektionen keine Entspannung der Situation. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
Eine bereits seit längerem bekannte Patientin, die bereits wegen Rezeptfälschung angezeigt wurde, ist nun aufgrund der Nachvollziehbarkeit in ELGA (e-Medikation) wegen Medikamentenmissbrauch auffällig. Der Hergang ist wie folgt: Die Patientin lässt sich von unterschiedlichen Ärzt*innen Zolpidem (nur von der Firma Ratiopharm) verschreiben und löst zurzeit jeden zweiten Tag ein Rezept ein. Laut Schilderungen erzählt sie meist, dass sie für längere Zeit auf Urlaub fährt und deshalb mehrere Packungen benötigt. Seit mindestens einem Jahr wird regelmäßig eine 30 Stück Packung privat verschrieben, um das Rezept immer wieder in verschiedensten Apotheken in Wien einzulösen. Durch das ELGA System fällt es den Apotheken meist nicht auf, dass es bereits eingelöst wurde bzw. werden auch gerne einige Unwahrheiten erzählt, um alle Packungen zu erhalten. Seit Bekanntwerden der Versicherungsnummer, wird das Privatrezept nun auf den Namen der Mutter oder andere Familienmitglieder ausgestellt.
Bitte seien Sie wachsam, stellen Sie keine Rezepte an diese Patientin mehr aus und kontaktieren Sie bei Fragen Frau Laura Umlauf telefonisch unter 01/51501-1288 oder per Mail an mmmdW1sYXVmQGFla3dpZW4uYXQ=.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
Alle Texte und Daten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Quellenangabe weiterverwendet werden. Newsletter abmelden