Das Bildungsministerium (BMBWF) bestätigte, dass es keine Beteiligung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) an Fällen gab, in denen Schulärzt*innen, die die Corona-Impfung ablehnen, die Entlassung droht. Fake News in sozialen Medien behaupten dies in Bezug auf einen Fall in Kärnten. Diese Anschuldigungen sind aber frei erfunden. "Von Seiten der Österreichischen Ärztekammer hat es in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt eine Intervention oder eine Aufforderung an das Bildungsministerium gegeben, Schulärzt*innen zu entlassen. Da die Bundesschulärzt*innen Bedienstete des BMBWF sind, hätte die Ärztekammer auch gar keine Grundlage dafür, dienstrechtliche Konsequenzen welcher Art auch immer zu verfügen", hieß es dazu in einer Stellungnahme aus dem Ministerium: "Die von der Bildungsdirektion Kärnten gemachten Äußerungen sind also schlichtweg falsch und entbehren jeder Grundlage." Mehr
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) weist die im Netz kursierenden Anschuldigungen, wonach mögliche Entlassungen oder Kündigungen von impfkritischen Ärzt*innen auf Betreiben der Ärztekammer erfolgten, entschieden zurück. Dazu gebe es auch keine rechtliche Handhabe, verlautete aus der Ärztekammer. Entlassungen oder Kündigungen könnten ausschließlich über die Dienstgeber*innen erfolgen. Mehr
Hier finden Sie die umfassend aktualisierten Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG). Lesen Sie bitte im Zusammenhang den vollständigen Text. Neuerungen zur jeweils letzten Fassung sind rot hervorgehoben. Auszüge bzw. eine Übersicht daraus finden Sie nachfolgend:
Impfschema
Comirnaty von BioNTech/Pfizer wird laut Fachinformation in zwei Dosen in einem Intervall von 21 Tagen (19-42 Tage möglich) verabreicht, der Impfstoff ist hierfür ab fünf Jahren zugelassen. Gemäß Zulassung kann eine dritte Impfung für Personen ab 18 Jahren sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen, sowie eine dritte Impfung für stark immunsupprimierten Personen ab 12 Jahren - frühestens 28 Tage nach Erhalt der zweiten Impfung.
COVID-19 Vaccine Janssen: Mit 14. Dezember 2021 wurde zudem seitens EMA eine Zulassung für eine zweite Dosis mit COVID-19 Vaccine Janssen empfohlen.
Versäumte Impfungen
Wenn das empfohlene Intervall zwischen zweiter und dritter Impfung überzogen wurde, soll die dritte Impfung ehestmöglich erfolgen, es ist kein Neubeginn der Impfserie notwendig.
Dritte Impfung bei immunkompetenten Personen
Aufgrund der aktuellen Situation wird eine dritte Impfung bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren derzeit ab dem sechsten Monat nach der zweiten Impfung empfohlen (off-label). Die rasche Ausbreitung der Virusvariante Omikron, könnte in den kommenden Wochen jedoch zu einer Verkürzung des Intervalls auf vier Monate führen. Hierzu finden laufend Bewertungen der aktuellen Lage statt.
Vorerkrankungen und Risiken für einen schweren Verlauf von COVID-19
Schwangerschaft wurde als Risiko ergänzt.
Genesung und danach Impfung
Nach zwei oder mehr abgelaufenen COVID-19-Infektionen erhalten betroffene Personen dementsprechend ebenfalls eine einzelne Impfung und werden damit in das weiterführende Schema entsprechend Tabelle vier auf Seite 16 der Anwendungsempfehlungen übernommen.
Impfung und danach Genesung
Der Zeitpunkt der dritten Impfung nach zwei Impfungen plus pos. PCR wird dabei zum längst möglichen Intervall empfohlen. Auch Personen, die an "Long-Covid" leiden, können und sollen die Impfungen entsprechend den hier vorgeschlagenen Empfehlungen erhalten und bleiben im vorgesehenen Impfschema
Fertilität
Die Rate an Frühaborten bei Geimpften ist laut rezenter Literatur tendenziell sogar niedriger als bei ungeimpften Personen.
Schwangerschaft
Impfungen gegen COVID-19 (erste, zweite und dritte Impfung) sollen im zweiten oder dritten Trimenon mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen werden.
Kinder und Jugendliche
Umfangreiche Informationen zu ab Seite 22.
Virus-Varianten und deren Auswirkung auf die Effektivität von Impfstoffen
Im November 2021 wurde eine neue "Variant of Concern" in Südafrika entdeckt. Diese als Omicron (B.1.1.529) bezeichnete Variante wurde mit Stand 11. Dezember 2021 in bereits ca. 50 Ländern weltweit nachgewiesen. Erste Daten weisen auf eine bessere Übertragbarkeit dieser Variante hin, damit trägt sie das Potential in sich die derzeit dominierende Deltavariante verdrängen zu können und zum weltweit dominanten Virus zu werden. Verlässliche Daten zur Pathogenität und zur Hospitalisierungsrate stehen derzeit noch nicht zur Verfügung und sind Gegenstand intensiver Untersuchungen. Erste und nur sehr begrenzte Daten zur Wirksamkeit der Schutzimpfung weisen jedoch darauf hin, dass die Schutzwirkung durch die verfügbaren Impfstoffe reduziert sein dürfte, die Effektivität hinsichtlich der Vermeidung von Hospitalisierung, schweren Verläufen und Todesfällen dürfte nach dreimaliger Impfung jedoch noch gegeben sein. Darum ist es notwendig, weiterhin die Impfungen und alle Maßnahmen umzusetzen, um hohe Durchimpfungsraten in der Bevölkerung zu erreichen. Ob weitere Impfdosen/Boosterimpfungen mit den derzeitig verfügbaren Impfstoffen oder Impfungen mit speziellen Impfstoffen, welche gezielt die Omicron Variante abdecken, notwendig sein werden, ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Basierend auf den derzeitigen Daten, dass ein Schutz vor schweren Verläufen und Verhinderung von Hospitalisierung nach dreimaliger Impfung gegeben sein dürfte, erscheint eine dritte Impfung zum frühest möglichen Zeitpunkt empfehlenswert (vier Monate nach der zweiten Impfung, off-label). Die wissenschaftliche Evidenz zur Omicron Variante wird laufend evaluiert und die Empfehlungen werden entsprechend den jeweils vorliegenden Daten und dem aktuellen Wissensstand zeitnah adaptiert und ergänzt.
Intervall zu anderen Impfungen
Zur besseren Diskriminierung von Nebenwirkungen kann ein Abstand von sieben Tagen zu nasalen Influenza-Impfungen (Fluenz Tetra) eingehalten werden.
Vorbereitung Comirnaty mit 0,1 mL (10µg mRNA) für Kinder mit Comirnaty 30 Mikrogramm für Erwachsene
Der Impfstoff (Comirnaty 30 Mikrogramm, lila Impfstoff-Fläschchen) soll wie üblich gelagert und bei Gebrauch entsprechend der Fachinformation mit 1,8 mL NaCl rekonstituiert werden.
Für Kinder sollten kleinere, dünnere Kanülen eingesetzt werden, z.B. 23G oder 25G mit 2 cm oder 2,5 cm.
Um Impfstoff-Verwurf zu vermeiden, sollen Spritzen mit Spardorn eingesetzt werden. Bei diesen sind 0,11 mL bis 0,12 mL in die Spitze aufzuziehen.
Danach ist die Nadel zu wechseln und der Kolben soll präzise bis 0,1 mL vorgedrückt werden, sodass der Impfstoff die Kanüle ausfüllt und kein Totraumvolumen entsteht, optimaler Weise soll dabei ein Impfstofftropfen sichtbar sein. Dieser darf jedoch nicht die Kanüle entlang laufen - auf der Außenseite der Kanüle darf sich nämlich kein Impfstoff befinden, dies kann zu verstärkten Lokalreaktionen an der Impfstelle führen.
Der Impfstoff soll danach unmittelbar verimpft werden. Mit diesem Procedere können etwa 15-20 Impfstoff-Dosen von 0,1 mL (10 µg) aus einem Fläschchen Comirnaty 30 Mikrogramm für Erwachsene (lila) gewonnen werden
WICHTIG: Im Gegensatz zu Comirnaty 30 Mikrogramm für Personen ab 12 Jahren, das mit 1,8 mL NaCl rekonstituiert wird (lila Impfstoff-Fläschchen), wird Comirnaty 10 Mikrogramm (oranges Impfstoff-Fläschchen) für Kinder 5-11 Jahre mit 1,3 mL NaCl rekonstituiert.
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) das Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARSCoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" erneut aktualisiert wurde.
Die neueste Version vom 19. Dezember 2021 finden Sie hier.
Mit der Wirtschaftskammer konnte eine Vereinbarung getroffen werden, dass ab 1. Jänner 2022 auch Ärzt*innen in Instituten/Ambulatorien in den wöchentlichen Bestellprozess von COVID-19-Impfstoffen aufgenommen werden. Zur Anmeldung gelangen interessierte Ärzt*innen hier.
Bei Anmeldung bis 26. Dezember 2021 erhalten die angemeldeten Ärzt*innen die erste Bestellmöglichkeit am 28. Dezember 2021 per Rundschreiben mit einer Auslieferung der Impfstoffe ab 4. bis spätestens 7. Jänner 2022.
FAQ zum Impfen gegen COVID-19 finden Sie hier.
Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten für Institute/Ambulatorien sind bitte direkt mit der Sozialversicherung zu klären.
Eine Zusammenfassung der neuesten publizierten Effektivitätsdaten zur Covid-19 Vaccine Janssen finden Sie hier.
Gemäß der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) kann...
... eine Auffrischungsdosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen bei Personen ab 18 Jahren mindestens zwei Monate nach der ersten Dosis in Betracht gezogen werden.
... nach zwei Dosen eines der in der EU zugelassenen mRNA-Impfstoffe Comirnaty (von Pfizer/BioNTech) oder Spikevax (von Moderna) eine Auffrischungsdosis mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen verabreicht werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.
Die Haltbarkeit von COMIRNATY/BioNTech Pfizer wurde für gewisse Chargen gemäß dieser aktualisierten Auflistung um drei Monate bzw. längstens bis Ende Juni 2022 verlängert.
Dies betrifft die grundsätzliche Haltbarkeit (gefrorene Durchstechflasche). Die verlängerte Haltbarkeit gilt nicht für die Lagerung von bereits aufgetauten Durchstechflaschen im Kühlschrank: Diese können weiterhin einen Monat bei 2 °C bis 8 °C innerhalb der grundsätzlichen Haltbarkeitsdauer gelagert werden.
Sämtliche Chargen, die neu hinzugekommen sind, sind in der Auflistung zur besseren Nachvollziehbarkeit grün markiert.
Wir dürfen Ihnen die erneute Verlängerung der Tarifzuschläge 36z und 37z für COVID-19-bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen durch niedergelassene Allgemeinmediziner*innen bekanntgeben: Eine Abrechnung ist bis 31. Dezember 2021 möglich.
Dieser Tarifzuschlag beträgt für die erste Visite an einem Tag in einer Einrichtung EUR 16,50 (36z) und für jede weitere Intervention in derselben Einrichtung EUR 4,80 (37z). Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Positionen für die Tagesvisite im Heimbereich (ÖGK: Positionen 36 und 37 / SVS, KFA und BVAEB: Positionen B1 und B2 bzw. A1 und A2) zu verrechnen.
Medizin und Psychotherapie sind Berufsfelder, in denen die Konfrontation mit der Endlichkeit die Patient*innen wie gleichwohl die Ärzt*innen und andere zugehörige Berufsgruppen, in hohem Maße betrifft. Der Umgang mit dieser Betroffenheit kann und will gelernt sein. So lassen sich unnötige Verdrängungen vermeiden und die medizinische Versorgung der Patient*innen wird verbessert. De Beziehung von Ärzt*innen zur Patient*innen wird durch einen "kompetenten" Umgang mit der Frage der Vergänglichkeit in ihrer Tragfähigkeit gestärkt und die Adhärenz gefördert. Termin: Mittwoch, 12. Jänner 2022, 19.00 bis 21.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung:mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0
Am Samstag, 15. Jänner 2022, findet von 9.00 bis 12.30 Uhr Uhr eine Veranstaltung der Reihe "Medizin im Museum" mit der Österreichischen Gesellschaft für Senologie im Kunsthistorischen Museum mit anschließender Kunstführung statt. Sollten Sie zusätzlich an der Führung teilnehmen wollen, bitten wir Sie, dass bei der Anmeldung dazuzuschreiben.
Für die Präsenzveranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Online teilnehmen können Sie hier. Programm
Es darf in Erinnerung gerufen werden, dass die Absolvierung des Lehr(gruppen)praxisleiter*innenseminars verpflichtend für alle jene ist, die eine Lehr(gruppen)praxisberechtigung nach der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) erwerben möchten. Nur mit dieser können Sie Kolleg*innen aufnehmen, die ihre Ausbildung verpflichtend nach der ÄAO 2015 absolvieren.
Das nächste Seminar findet am 31. Jänner 2022 von 18.00 bis 22.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Veranstaltungszentrum, 1. Stock Saal 4 statt.
Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung per E-Mail an mmmc3RhcmxAYWVrd2llbi5hdA== möglich. Die Plätze sind begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass das Betreten der Räumlichkeiten der Ärztekammer in Wien nur mehr nach der 1G-Regel (Personen mit vollständigem Impfschutz sowie genesene Personen mit mindestens einer Impfung) gestattet ist.
Aus gegebenem Anlass dürfen wir nochmals seitens der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien festhalten, dass freiberufliche Tätigkeiten von Ärzt*innen im Zuge einer Nebenbeschäftigung nicht gemäß KA-AZG in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Ein entsprechende Ein- bzw. Zurechnung wäre rechtswidrig.
Die nächste Version der e-Impfdoc App wird am 23. Dezember 2021 ab 20.00 Uhr ausgerollt.
Am darauffolgenden Tag sind Verzögerungen für Tablet-Updates zu erwarten. Bitte schließen Sie diesen Donnerstag vor 20.00 Uhr die App und schließen Sie das Tablet am Strom an.
Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) hat die aktualisierte Honorarordnung für gutachterliche Tätigkeiten LINK beschlossen. Alle Details dazu finden Sie hier.
Wir dürfen Sie an die "Parkpickerl-Kampagne" der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien erinnern:
Die Forderung der Kampagne lautet: Ein Parkpickerl für Ordinationsinhaber*innen analog zu Gewerbebetrieben. Nur so können immobile Patienten rasch von ihren Vertrauensärzt*innen versorgt werden.
Wir stellen Ihnen dafür einen Unterschriftenfolder zum Download und Ausdruck zur Verfügung, den Sie in Ihrer Ordination für Ihre Patient*innen auflegen können und ersuchen Sie, Ihre Patient*innen darauf hinzuweisen.
Bitte senden Sie ausgefüllte Unterschriftenfoldereingescannt per E-Mail anmmmcGFya3BpY2tlcmxAYWVrd2llbi5hdA== oder senden Sie diese per Post an die Ärztekammer für Wien, Kurie niedergelassene Ärzte, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12.
Unter dem Motto "Damit wir Ihnen schneller zu Hause helfen können!" wollen wir die Wiener Patient*innen mobilisieren, dieses Anliegen zu unterstützen. Um im Bedarfsfall eines Hausbesuchs schneller bei den Patienti*nnen zu sein, ist es wichtig, dass der Privat-Pkw, mit dem Sie zur Visite fahren, auch im Bezirk Ihrer Ordination vor dieser parken darf. Sofern der Ordinationsbezirk nicht auch Ihr Wohnbezirk ist, ist das leider nicht möglich, weil Ordinationen - anders als jeder Gewerbebetrieb - von der Stadt Wien kein Parkpickerl erhalten. Motivieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten, dieses Anliegen in derem eigenen Interesse zu unterstützen.
Seit 1. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 ist es wieder möglich, sich für das "PhD Martina Hamböck Grant" Programm der Ärztekammer für Wien 2022 zu bewerben, welches in der Folge an sechs Förderungsempfänger*innen vergeben wird. Gefördert werden Forschungsprojekte mit einer Forschungsprojekt-Förderungssumme von jeweils bis zu maximal 10.000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen für eine Bewerbung zum "PhD Martina Hamböck Grant" sind die Eintragung in die Ärzteliste als ordentliches Mitglied der Ärztekammer für Wien und eine voraussichtliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit über mindestens drei Jahre in Wien (zum Beispiel durch einen entsprechenden Dienstvertrag).
Alle Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien unter: www.aekwien.at/phd
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig als PDF und innerhalb der 3-monatigen Bewerbungsfrist per E-Mail an mmmcGhkQGFla3dpZW4uYXQ= zu übermitteln. Unvollständige oder außerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Am Samstag, den 18. Dezember 2021, lud die Ärztekammer für Wien zu einem Schattenspiel im Theatermuseum für Ärzt*innen mit Kindern ab 6 Jahren. Informationen dazu und eine Bildergalerie finden Sie hier.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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