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Ärzt*innen News (28. Juli 2020)

Ärzt*innen News

28. Juli 2020

Standespolitik

COVID-19: Ordinationen haben wesentlich zu einer Abflachung der Infektionszahlen beigetragen


Aut idem: "Viele Nachteile, kein Nutzen"


Ärztekammer: Ergebnisse der BAV-Tiefenanalyse 2020 positiv


#draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Corona-Special - FPÖ


Corona

Neue Einreisebestimmungen für Österreich


KFA: Neues COVID-19 Maßnahmenpaket analog BVAEB


COVID-19-Dienstfreistellung - Erstattung der anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen - Ausgabe von Schutzausrüstungen


Service

Gratis Influenza-Impfung Herbst 2020 - Konzept in Ausarbeitung


Seminar für Lehrpraxisbetreiber*innen, 28. September 2020


HBS4ORDI - Richtiges Verrechnen des S-Zuschlages bei der ÖGK


Reminder: Europäisches Forum Alpbach



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


COVID-19: Ordinationen haben wesentlich zu einer Abflachung der Infektionszahlen beigetragen

Die Ärztekammer tritt entschieden immer wieder auftauchenden Anschuldigungen - zuletzt in einem Leitartikel des "Kurier" - entgegen, wonach niedergelassene Ärzt*innen vor allem in den ersten Monaten der Corona-Pandemie ihre Ordinationen geschlossen gehalten hätten. Tatsächlich seien 90 Prozent der niedergelassenen Allgemeinmediziner*innen mit Kassenvertrag für ihre Patient*innen da gewesen, was auch die Zahlen der Sozialversicherung belegen, betont die Ärztekammer. Mehr Informationen können Sie hier nachlesen.

   


   


Aut idem: "Viele Nachteile, kein Nutzen"

Traditionell gab und gibt es in Österreich eine sehr vernünftige Trennung zwischen der Arzneimittelverordnung durch Ärzt*innen einerseits und der Abgabe dieser Medikamente durch Apotheken andererseits so die Sicht der Ärztekammer in einem Pressegespräch heute, Dienstag. Die Entscheidungshoheit über die Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten liegt aus guten Gründen bei den Ärzt*innen, die dafür durch ihr Medizinstudium und die verpflichtend vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungen bestens vorbereitet sind. Die Schlüsselrolle des*der Arztes/Ärztin in der medikamentösen Therapie infrage zu stellen, kam in unserem Gesundheitssystem aus guten Gründen so gut wie niemandem ernsthaft in den Sinn. Mehr Informationen können Sie hier nachlesen.

   


   


Ärztekammer: Ergebnisse der BAV-Tiefenanalyse 2020 positiv

Die Marke "Österreichische Ärztekammer" zählt auch 2020 zu den führenden Marken in Österreich. Sie ist relevant und wird sowohl in Wien als auch in Gesamtösterreich sehr wertgeschätzt. Das hat die jüngste BAV-Tiefenanalyse festgestellt, die weltweit größte und am längsten laufende Markenstudie. Von 2019 auf 2020 konnte die Marke in Gesamtösterreich ein weiteres Mal in allen vier Säulen der Markenstärke nochmals deutlich zulegen. Im letzten Jahr ist es vor allem gelungen Vertrautheit aufzubauen - den Menschen in Österreich ist die Marke deutlich bekannter und sie wissen viel mehr was sie tut und wofür sie steht. In Wien gab es auch eine positive Entwicklung - Differenzierung, Wertschätzung und Vertrautheit konnten gesteigert werden. Bei den Altersgruppen gab es die größten Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Starke Zugewinne gab es bei der mittleren und bei der älteren Altersgruppe. Mit "unabhängig", "verantwortungsbewusst", "zuverlässig", leistungsstark" und "vertrauenerweckend" werden der Marke sehr wesentliche Attribute ganz besonders stark zugeschrieben.

   


   


#draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Corona-Special - FPÖ

Die Kurie angestellte Ärzte hat vor Kurzem wieder die Gesundheitssprecher der Parteien im Wiener Landtag zu Gesprächen eingeladen, welche die Spitalsärzte betreffen. Vizepräsident und Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte Wolfgang Weismüller diskutierte dabei über die aktuelle Coronavirus-Pandemie und wie Sie die Wiener Spitäler betroffen hat.
Das Gespräch mit der FPÖ können Sie ab sofort im Internet einsehen entweder in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Ärztinnen und Ärzte in Wien" hier oder auf der öffentlichen Facebook-Seite von "Schützen wir unsere Spitäler" hier.

   


 

Corona

   


Neue Einreisebestimmungen für Österreich

Die aktuelle Änderung der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 enthält eine Verschärfung der Einreisebestimmungen nach Österreich sowie eine Änderung der Anlagen der Verordnung. Diese neuen Regeln gelten seit 27. Juli 2020. Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die sich an diesem Stichtag bereits im Ausland befinden, gelten die Änderungen ab 30. Juli 2020.

  • Bei der Einreise aus einem Land, in dem eine stabile COVID-19-Situation herrscht, ist die Einreise ohne Einschränkungen möglich. Die entsprechenden Länder sind in der Anlage A1 der Einreiseverordnung aufgezählt und sind derzeit (Stand: 27. Juli 2020): Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Person in den vergangenen 10 Tagen ausschließlich in diesen Staaten aufgehalten hat.

Hat sich die Person innerhalb der vergangenen 10 Tage auch in anderen Ländern aufgehalten, ist die Einreise entweder mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis (siehe Muster hier Anlage B möglich, das einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt oder es muss nach der Einreise eine 10-tägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen und anfallende Kosten dafür müssen selbst bezahlt werden. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ist.

  • Bei der Einreise aus einem Land, in dem keine stabile COVID-19-Situation herrscht, ist die Einreise mit einem Gesundheitszeugnis möglich. Die entsprechenden Länder sind in der Anlage A2 der Einreiseverordnung aufgezählt und sind derzeit (Stand: 27. Juli 2020): Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA) und die Provinz Hubei in China. Voraussetzung dafür ist, dass das ärztliche Gesundheitszeugnis einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Ist die Testung im Ausland nicht möglich, kann die Einreise trotzdem gewährt werden und der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden in Österreich durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten, wofür eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen ist. Die Kosten für die Testung sowie allenfalls notwendige Unterkunft müssen selbst bezahlt werden. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.
  • Bei der direkten Einreise aus allen anderen Ländern (also Länder, die nicht in der Anlage A1 oder A2 der Einreiseverordnung genannt werden), ist die Einreise entweder mit einem Gesundheitszeugnis oder dem Antritt einer 10-tägigen (Heim-)Quarantäne möglich.
    Voraussetzung dafür ist, dass das ärztliche Gesundheitszeugnis einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Diese kann beendet werden, wenn ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ist.

Die FAQs zum Thema Reisen und Tourismus des Sozialministeriums finden Sie hier.

   


   


KFA: Neues COVID-19 Maßnahmenpaket analog BVAEB

Die Ärztekammer konnte nun auch mit der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) ein Maßnahmenpaket für Ärzt*innen mit rückwirkendem Beginn per 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 abschließen.
Die Maßnahmen umfassen:

  • Limitaufhebungen bzw. -erhöhungen
  • Änderungen bei den Degressionsregelungen
  • Zuschlag bei der Durchführung von Krankenbesuchen im Alters- und Pflegeheimen

Lediglich die Verrechnung der Weiteren Ordination - E3, bei der Durchführung einer Gastroskopie und Coloskopie, wurde bei der KFA nicht von der BVAEB übernommen.
Die schriftlichen Vereinbarungen mit der KFA finden Sie hier und hier und eine übersichtliche Gegenüberstellung der Neuerungen hier.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass die KFA die Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung mit 30. September 2020 beendet.

   


   


COVID-19-Dienstfreistellung - Erstattung der anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten

Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6. Mai 2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Dienstgeber*innen die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Nachdem nun die entsprechenden Rahmenbedingungen seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geschaffen wurden, kann die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit der Kostenerstattung beginnen. Hier auf Seite der ÖGK finden Sie die Details zur Erstattungsregelung und etwaige erforderliche Kontakte.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen zur Ausgabe von Schutzausrüstung an alle Wiener niedergelassenen Ärzt*innen, den SARS-Covid-19 Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal, zur Anmeldung von COVID-19 Verdachtsfällen durch niedergelassene Ärzt*innen, zur Corona-Hotline der Wiener Ärztekammer +43/1/51501-1500 sowie zur Organisation der Ärztekammer für Wien über die Sommermonate stehen Ihnen unter den jeweiligen Verlinkungen ebenfalls zur Verfügung.

   


 

Service

   


Gratis Influenza-Impfung Herbst 2020 - Konzept in Ausarbeitung

Wie Sie sicherlich aus den Medien in den letzten Wochen vernommen haben, wird gerade eine große gratis Influenza-Impfaktion seitens der Stadt Wien inklusive einer großen Impfkampagne für den Herbst vorbereitet. Über 400.000 Impfdosen stehen dem Bundesland Wien zur Verfügung, um die Durchimpfungsrate von acht auf 24 Prozent zu heben. Neben neuen Impfstraßen und den bekannten öffentlichen Impfstellen, Impfen in Betrieben, etc. tragen niedergelassene Ärzt*innen eine signifikante Rolle für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Aktion. Die Ärztekammer für Wien ist in aktuelle Gespräche und die Konzeptionierung maßgeblich eingebunden. Im Moment ist noch sehr vieles offen, wir möchten Ihnen aber gerne einen kurzen Überblick zu den diskutierten Themen geben:

  • Anteil der gratis Impfdosen für niedergelassene Ärzt*innen
  • Logistik der gratis Impfdosen (Bestellung und Lieferung)
  • Umgang mit bereits reservierten Impfdosen über Apotheke/Großhandel
  • Umgang mit dem e-Impfpass System des Bundes
  • Definition der Zielgruppe(n) der Impflinge (welche Altersgruppen - Schwerpunkt auf vulnerable Altersgruppen, Bundeslandzugehörigkeit, Versicherungszugehörigkeit in Wien, Beschäftigte im Gesundheitswesen in Wien)
  • Höhe des Impfhonorars und Abrechnung der Impfleistung

Sobald diese Rahmenbedingungen geklärt, Prozesse definiert und zwischen Ärztekammer, Stadt Wien und Sozialversicherung vereinbart sind, werden wir Sie umgehend über die weiteren Schritte informieren.

   


   


Seminar für Lehrpraxisbetreiber*innen, 28. September 2020

Wir möchten Ihnen den nächsten Termin für das Lehr(gruppen)praxisleiter*innenseminar ankündigen.
Es darf nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass die Absolvierung des Lehr(gruppen)praxisleiter*innenseminars verpflichtend für alle jene ist, die eine Lehr(gruppen)praxisberechtigung nach der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) erwerben möchten. Nur mit dieser können Sie Kollegi*innen aufnehmen, die ihre Ausbildung verpflichtend nach der ÄAO 2015 absolvieren. Aufgrund des beschränkten Platzangebots ist eine verbindliche Anmeldung bei Herrn Ulrich Starl, E-Mail: mmmc3RhcmxAYWVrd2llbi5hdA== erforderlich. Die Anmeldungen werden entsprechend ihres zeitlichen Einlangens berücksichtigt. Sollte nach erfolgter Anmeldung eine Teilnahme doch nicht möglich sein, wird um Bekanntgabe ersucht. Das Programm entnehmen Sie bitte dem folgenden Link. Die Veranstaltung ist mit 4 medizinischen DFP-Punkten approbiert. Die Ärztekammer für Wien bittet alle Teilnehmer*innen, eine Barcode-Klebeetikette zu der Veranstaltung mitzubringen. Die Garage ist für diese Veranstaltung nicht geöffnet.

   


   


HBS4ORDI - Richtiges Verrechnen des S-Zuschlages bei der ÖGK

Wir möchten Ihnen hier ein Rundschreiben von HBS4ORDI für die Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde zur Kenntnis bringen, welches anhand eines Beispiels die korrekte Abrechnung des S-Zuschlages bei der ÖGK erklärt.

   


   


Reminder: Europäisches Forum Alpbach

Wir dürfen Sie daran erinnern, dass auch dieses Jahr die Ärztekammer für Wien Partnerin des Europäischen Forum Alpbach ist, das aufgrund der Corona-Krise heuer aber vorwiegend digital vom 23. August bis 3. September 2020 stattfinden wird. Im Rahmen dieser Kooperation möchten wir Ihnen die Möglichkeit einer gratis Online-Teilnahme an den Gesundheitsgesprächen, welche von 24. bis 25. August 2020 stattfinden, sowie auch für die daran anschließenden Technologie-, Politischen und Rechts- sowie Wirtschafts- und Finanzmarktgespräche anbieten. Vortragende der seitens der Ärztekammer organisierten Special Lecture wird Prof. Melanie Ott sein.

Aufgrund des begrenzten Freikartenkontingents bitten wir um Verständnis, dass nur in Wien praktizierende Ärzt*innen an der Online-Veranstaltung teilnehmen können. Die Anmeldung für die gratis Online-Teilnahme ist ausschließlich über diesen Link bis 31. Juli 2020 möglich.

Detaillierte Informationen zu den Gesundheitsgesprächen sowie das gesamte Programm finden Sie hier.

   

Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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