"Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Lockerungen wird es umso wichtiger sein, dass wir die Weiterverbreitung des Virus mit den verfügbaren Mitteln so effektiv und unkompliziert wie möglich eindämmen", sagt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Zu diesem Zwecke bietet die niedergelassene Ärzt*innenschaft der Regierung an, positiv getesteten Patient*innen gleich ein "COVID-Notfall-Package" mitzugeben. "Das können Schmerzmittel, fiebersenkende und eventuell hustendämpfende Mittel sein, aber natürlich auch gleich die antiviralen COVID-Medikamente", so Wutscher. Mehr
Die Österreichische Ärztekammer nimmt die Änderungen bei den derzeit gültigen Bestimmungen zu den Quarantäne-Regeln zur Kenntnis. Demnach soll die Quarantäne bei Corona-Infizierten in einen herkömmlichen Krankenstand übergeleitet werden, was bedeutet, dass die behandelnden Ärzt*innen individuell über mögliche Behandlungsmaßnahmen für ihre Patient*innen entscheiden. Mehr
"Als Kinder- und Jugendpsychiater ist es für mich mehr als befremdlich, wofür die Corona-Pandemie insbesondere für Kinder-und Jugendliche alles herhalten soll. Nicht Corona allein ist an den psychischen Problemen von Kindern und Jugendlichen schuld", reagiert der Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Stefan Ferenci, auf eine entsprechende Twitter-Meldung des Gesundheitsministers, wonach es ein Plus von 25 Prozent bei psychischen Erkrankungen und Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen in Österreich gebe. Der Minister bezeichnete dies als "Kollateralschaden" der Pandemie. Mehr
"Seit Monaten feuert der aktuelle Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse, Andreas Huss, verstärkt gegen die Wahlärzt*innen, um ihnen die Schuld für die von ihm mitverursachten Lücken in der niedergelassenen Versorgung in die Schuhe zu schieben", stellt Martin Georg Millauer, Referent im Referat für Wahl- und Privatärzte in der Österreichischen Ärztekammer, fest. "Mit diesen privaten Alibi-Attacken muss endlich Schluss sein. Wahlärztinnen und Wahlärzte sind in hohem Maße versorgungswirksam, weil sie immer häufiger die wohnortnahe niedergelassene Versorgung überhaupt erst aufrechterhalten. Dafür verdienen sie Anerkennung und brauchen sicher keine vom ÖGK-Obmann willkürlich gezogenen Grenzen, ab wann jemandem gnadenhalber eine Versorgungsrelevanz zugestanden wird", sagt Millauer. Huss möge sich endlich darauf konzentrieren, den Kassenbereich wieder attraktiver zu gestalten, statt den Versicherten die freie Arztwahl zu nehmen. Mehr
Im Jahr 2022 gilt das Reden über sexuelle Gesundheit immer noch als ein Tabu in unserer Gesellschaft. Dabei steht sie in enger Wechselwirkung mit der körperlichen und mentalen Gesundheit und kann das Wohlbefinden und die allgemeine Lebenszufriedenheit stärken. Ziel der österreichweiten Kampagne "Lust auf Reden. Gemeinsam für sexuelle Gesundheit" ist es, Informationen zur sexuellen Gesundheit und Handlungskompetenz zu vermitteln, um sexuelle Gesundheit sowohl auf professioneller Ebene als auch in privaten Beziehungen anzusprechen. Mehr
Alle Personen, die ein positives Testergebnis auf SARS-COV-2 (Antigentest oder PCR-Test) haben, werden ab 1. August 2022 nicht mehr abgesondert, sondern unterliegen gemäß COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung Verkehrsbeschränkungen. Dies bedeutet, dass eine FFP2-Maskenpflicht in verschiedenen Bereichen sowie Betretungsverbote bestehen, die hier im Bundesgesetzblatt (Seite 3f.) nachgelesen werden können. Die Beschränkungen nach dieser Verordnung gelten nicht bei Kontakt zu einer anderen Person, die den Verkehrsbeschränkungen dieser Verordnung ebenfalls unterliegt.
Dauer der Verkehrsbeschränkung
Der Tag des ersten positiven Testes ist Tag 0.
Diese Verkehrsbeschränkungen enden
bei einem positiven Antigentest sofort, wenn innerhalb von 48h ein PCR-Test gemacht wird und dieser negativ ist
nach einem positiven Antigentest jedenfalls nach 10 Tagen oder frühestens nach 5 Tagen, wenn ein negativer PCR-Test oder ein Laborbefund vorliegt, der einen CT-Wert größergleich 30 ausweist.
Werden innerhalb der letzten 60 Tage mehrere Tests durchgeführt, deren Ergebnis positiv ist, gilt als Zeitpunkt der Probenahme der Zeitpunkt der ersten Probenahme mit positivem Testergebnis.
Gültigkeit Absonderungsbescheide
Absonderungsbescheide, die über den 1. August 2022 hinaus wirken würden, verlieren mit 1. August 2022 ihre Rechtswirkungen - es gelten aber stattdessen die Verkehrsbeschränkungen gemäß der Verkehrsbeschränkungsverordnung für die dort vorgesehene Dauer.
Auswirkungen für die Tätigkeit im Gesundheitsbereich
Covid-19-positive, symptomlose Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen in Ordinationen und Spitälern dürfen somit laut Verordnung arbeiten, wenn durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird. Arbeitsorte dürfen nicht betreten werden
wenn die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske am Arbeitsort und am Weg zum Arbeitsort aus medizinischen Gründen, insbesondere bei Schwangerschaft, nicht möglich ist, oder
die Erbringung der Arbeitsleistung durch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske verunmöglicht wird und keine sonstigen geeigneten organisatorischen oder räumlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Pausen/Maskenabnahme für infizierte, symptomlose Mitarbeiter*innen
Pausen können in einem geschlossenen Raum, in dem sich keine weiteren Personen bzw. nur Personen aufhalten, die selbst einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, verbracht werden. Hier kann die Maske abgenommen werden. Der Raum ist gut durchzulüften. Alternativ kann die Pause im Freien verbracht werden. Wenn ein Zwei-Meter-Abstand zu anderen Personen im Freien eingehalten wird, kann die Maske abgenommen werden.
Fürsorgepflicht: Arbeitgeber*in sind verpflichtet die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer*innen geschützt wird. Der*die Arbeitgeber*in muss daher auch kontrollieren, dass der*die Covid-19 positive Mitarbeiter*in durchgehend eine FFP2-Maske trägt. Zusätzliche Maßnahmen muss der Arbeitgeber*in für vulnerable Mitarbeiter*innen treffen.
Patientenschutz: Wir empfehlen, vulnerable Gruppen nicht durch positive Mitarbeiter*innen behandeln zu lassen.
Krankschreibung statt Quarantäne für symptomatische Fälle
Im Falle eines symptomatischen Verlaufs ist - wie bei anderen Krankheiten - nun eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung für die kranken Patient*innen erforderlich, unabhängig vom vorliegenden Nachweis eines Testergebnisses. Diese Krankschreibung kann sowohl nach persönlicher Konsultation als auch nach telemedizinischer Behandlung erfolgen (siehe Beitrag ÖGK: Telemedizinische Krankmeldung gesamtvertraglich legitimiert und pandemieunabhängig möglich).
Allgemeine Maskenpflicht im Gesundheitsbereich weiterhin aufrecht
Unabhängig von einer Covid-19-Infektion gilt in Ordinationen und Spitälern weiterhin, dass alle Patient*innen, Besucher*innen, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patient*innenkontakt Betreiber*innen, Mitarbeiter*innen und Dienstleistungserbringer*innen eine FFP2-Maske zu tragen haben, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden minimiert werden kann.
Umgang mit Notfällen
Die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer Maske gilt nicht für Personen, die im Notfall eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch nehmen. Vor der Inanspruchnahme ist von der Person auf das Vorliegen eines positiven Testergebnisses auf SARS-CoV-2 hinzuweisen.
Mit dieser Vertragspartnerserviceinfo informiert die ÖGK über die Initiative der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und des Kompetenzzentrums Allgemeinmedizin an der Karl Landsteiner Universität mit übersichtlichen Informationen zu Long Covid und einer leitliniengerechten Versorgung. Mehr
Ergänzend zu diesem Rundschreiben vom 4. Juli 2022 informiert die ÖGK im Rahmen dieser Vertragspartnerserviceinfo, dass ergänzend zum Ende einer Freistellungsmöglichkeit per Covid-19-Risiko-Attest seit 1. Juli 2022 auch keine Sonderfreistellung bei Schwangerschaft möglich ist.
Am Samstag, 15. Oktober 2022, findet um 9.00 Uhr das nächste Collegium Publicum im Technischen Museum statt. Thema: "Ein Spital stellt sich vor - Klinik Landstraße". Im Anschluss an die Vorträge lädt die Ärztekammer die ersten 50 Teilnehmer*innen zu einer Highlight-Führung durch das Technische Museum ein. Wenn Sie an der Führung teilnehmen möchten, melden Sie sich dafür bitte separat an. Anmeldung per E-Mail an mmmd29lcmdvZXR0ZXJAYWVrd2llbi5hdA==Programm
Am Mittwoch, 14. September 2022, findet der diesjährige Wiener Impftag statt. Sie können an der Fortbildung vor Ort in den Sofiensälen (1030 Wien, Marxergasse 17), als auch online teilnehmen. Die Anmeldung, sowohl für die Teilnahme vor Ort als auch online, erfolgt unter folgendem Link: www.aekwien.at/impftag Programm
Dieses Schreiben der MA15 enthält wichtige Updates zu Affenpocken. Die ersten Dosen des Impfstoffes Jynneos® sind in Österreich eingelangt. Diese werden derzeit aufgrund der eingeschränkten Liefermengen ausschließlich zur postexpositionellen Prophylaxe (PEP) - nach engem Kontakt mit einem bestätigten Affenpockenfall eingesetzt. Für Impfungen zur postexpositionellen Prophylaxe wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksgesundheitsamt bzw. außerhalb der Dienstzeiten an den Journaldienst. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Auch wenn der Impfstoff derzeit im niedergelassenen Bereich nicht verfügbar ist, möchten wir Sie informieren, dass Impfungen gegen Affenpocken - wie Influenza- und Covid-19-Impfungen - grundsätzlich verpflichtend in den e-Impfpass einzutragen sind. Der Affen-/Pocken-Impfstoff "JYNNEOS 20ST" steht im e-Impfpass-System bereits zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen und Unterlagen finden Sie unter folgenden Links:
Wir haben Sie in den Ärzt*innen News am 26. Mai 2022 über das Ende der telemedizinischen Krankmeldung bei der Sozialversicherung informiert.
Mit der Anlage 13 zum Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 (Anlage B des XIX. Zusatzprotokolls) wurde eine Vereinbarung zur telemedizinischen Behandlung bereits mit Anfang des Jahres 2022 abgeschlossen. Siehe hier ab Seite 35.
Darin wird festgehalten, dass die Erbringung telemedizinischer Leistungen auf Kassenkosten zulässig ist, wenn diese ärztlich vertretbar, berufsrechtlich zulässig, zweckmäßig und genauso erfolgsversprechend wie eine persönliche Leistungserbringung ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt eingehalten wird.
Eine telemedizinische Krankmeldung ist explizit nicht ausgeschlossen und daher stehen wir auf dem rechtlichen Standpunkt, dass diese pandemieunabhängig bei der ÖGK möglich ist!
Wir haben Sie im Rundschreiben vom 7. Juli 2022 über den Status zum Rezepturecht für Wahlärzt*innen bei der ÖGK informiert. Die Vereinbarung zur Rezepturbefugnis wird gerade zwischen Österreichischer Ärztekammer und Sozialversicherung abgestimmt und in Kürze erwartet.
Förderfrist für Wahlärzt*innen
Betroffene Wahlärzt*innen wissen um die Einreichfrist der Förderung bis 31. Juli 2022. Nähere Details dazu finden Sie in unseren stets aktualisierten FAQ. Aufgrund der nach wie vor ungeklärten Situation zur Rezepturbefugnis ist es obligat, dass auch die Förderfrist verschoben werden muss. Über alle dahingehenden Entwicklungen werden wir Sie umgehend informieren.
Die Ärztekammer wurde darauf aufmerksam gemacht, dass aktuell anwaltliche Mahnschreiben im Umlauf sind, die auch an Ordinationen geschickt werden. In diesen Mahnschreiben wird im Namen der Mandantschaft ein Auskunftsanspruch und ein Schadenersatzanspruch in Höhe von EUR 190,00 (inkl. Kosten) geltend gemacht. Der Rechtsanwalt macht dabei geltend, dass durch die Nutzung eines Dienstes von Google eine Datenschutzverletzung stattgefunden habe und daher seiner Mandantschaft ein immaterieller Schadenersatzanspruch zustünde.
Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen ist strittig, ob ein solcher Schadenersatzanspruch besteht oder nicht. Es ist derzeit ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, das klären soll, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Schadenersatzanspruch besteht.
Wir empfehlen daher, aktuell keine Zahlung zu leisten. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass ein solcher Anspruch besteht, auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist dieses Risiko jedoch mit "sehr gering" zu bewerten.
Bitte beachten Sie, dass Sie das gleichzeitig geltend gemachte Auskunftsbegehren binnen eines Monats beantworten müssen. Sollten Sie keine Daten vorliegen haben bzw. Ihnen diese Person unbekannt sein, ist ein Leerauskunft zu erstatten.
Zita, 1892 als Prinzessin von Bourbon-Parma geboren und Frau des letzten österreichischen Kaisers Karl, vertrat wie keine andere Aufrechterhaltung und Kontinuität nach dem Zusammenbuch der k. u. k.-Monarchie. Zeitlebens fühlte sie sich als Kaiserin von Gottes Gnaden und mit dem Schicksal Österreichs verbunden, das sie - nach 63 Jahren im Exil - 1982 erstmals wieder betreten durfte. Zum 100. Todesjahr ihres Gemahls kehrt Zita nun endlich heim in den ehemaligen Familienwohnsitz, Schloss Eckartsau, wo Kaiser Karl und sie 1918/1919 die letzten Monate in Österreich verbrachten. Bei einem Gang durch das Schloss hören Sie, was Zita, dargestellt von der Schauspielerin Elisabeth-Joe Harriet, aus ihrem bewegten, hochpolitischen Leben, über ihre Familie und die letzten Wochen in der Heimat zu erzählen weiß. An der Seite Zitas die allzeit getreue Gräfin Korff, dargestellt von Sylvia Reisinger. Der letzte Teil der Aufführung findet je nach Wetter (in der Bibliothek oder im Park) im Sitzen bei einem Glas Sekt und Jourgebäck statt. Zum Abschluss wird Elisabeth-Joe Harriet noch von ihrer persönlichen Begegnung mit Ex-Kaiserin Zita erzählen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Gewinnen Sie 1x2 Karten, indem Sie uns eine E-Mail an mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ=mit dem Betreff "Zita" schicken. Bitte beachten Sie, dass wir ihren vollen Namen, E-Mailadresse sowie Mobil- oder Telefonnummer benötigen. Nur bei Vollständigkeit der Daten kann am Gewinnspiel teilgenommen werden.
Termin: Sonntag, 4. September 2022, Beginn: 11.30 Uhr Ort: Schloss Eckartsau, 2305 Eckartsau
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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