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Ärzt*innen News (28. September 2021)

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28. September 2021


 

Standespolitik


#GRADHERAUS - Der Podcast mit Vizepräsident Gerald Gingold

Corona


Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 - Änderungen für Wien ab 1. Oktober 2021


Freiwillige Schutzmaßnahmen für Ordinationen gemäß 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung sowie Empfehlungen


Telefonnummer 01/90144 für Ärzt*innen zur Einmeldung von COVID-19-Verdachtsfällen inaktiv


ELGA Information zu COVID-19-Impfungen: Update Dokumentationsvorgaben


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Reminder: Workshop "Aus der Praxis für die Praxis: Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter"

Service


EWS: checkit! Warnungen September 2021


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


#GRADHERAUS - Der Podcast mit Vizepräsident Gerald Gingold

Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte Gerald Gingold im Gespräch mit Marton Szell, Virologe und Mitglied des nationalen Impfgremiums (NIG). In unserem Podcast erhalten Sie spannende Einblicke in das Thema Impfstoffe, Booster Impfung, Impfung von Kindern.
Da die Empfehlungen des NIG aber ständig angepasst werden können, raten wir jedoch jedenfalls den Letztstand immer hier auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachzulesen.
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Corona

   


Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 - Änderungen für Wien ab 1. Oktober 2021

Ab 1. Oktober 2021, vorläufig einmal bis Ende Oktober 2021, gelten u.a. die nachstehenden strengeren Regelungen in Wien:

Begriffserläuterungen:
3G-Regel: wie bisher, Impf-, Genesungs- oder Testnachweis, PCR- und Antigentests gelten
2,5G-Regel: neben einem Impf- oder Genesungsnachweis gilt nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf; Antigentests werden nicht mehr anerkannt
2G-Regel: nur Impf- oder Genesungsnachweis gilt, z.B. Nachtgastronomie

  • Betreten von Krankenanstalten, Heimen etc. durch Besucher*innen und Begleitpersonen - 2,5G-Regel
  • Betreten von bettenführenden Krankenanstalten sowie Alten- und Pflegeheime durch Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen - 2,5G-Regel; In Ausnahmefällen kann von der Vorlage eines PCR-Tests abgesehen werden, wenn bei Dienstantritt ein Antigentest auf SARS-CoV-2 und gleichzeitig ein PCR-Test unter Aufsicht einer fachlich befugten Person durchgeführt werden. Der Dienst darf nur bei negativem Testergebnis des Antigentests fortgesetzt werden. Zusätzlich haben alle Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen beim Betreten des Ortes der beruflichen Tätigkeit einmal wöchentlich einen negativen PCR-Test vorzulegen und in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.
  • Kinder zwischen 6 und 12: bei der 2,5G-Regel gelten PCR-Tests 72 Stunden, Antigentests sind auch möglich und gelten grundsätzlich 48 Stunden
  • Für Ordinationen gilt:
    • Betreten durch Patient*innen, Besucher*innen und Begleitpersonen - FFP2-Maskenpflicht, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert wird
    • Betreten durch Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen - grundsätzlich 3G-Regel; Tests sind alle sieben Tage zu erneuern und für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten. Im Fall eines positiven Testergebnisses kann das Einlassen abweichend davon dennoch erfolgen, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit nach abgelaufener Infektion vorliegt und auf Grund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere auf Grund eines CT-Werts >30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
    • Zusätzlich haben alle Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen beim Betreten des Ortes der beruflichen Tätigkeit einmal wöchentlich einen negativen PCR-Test vorzulegen
    • Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen eiber haben in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen
    • unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse ist durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies organisatorisch und technisch möglich und zumutbar ist - damit sind strengere Vorgaben auch möglich (aber nicht verpflichtend), z.B. 3G-Nachweis auch für Patient*innen

Eine gekürzte Zusammenfassung der Regelungen für Ordinationen zum Download und Ausdruck finden Sie hier.

   


   


Freiwillige Schutzmaßnahmen für Ordinationen gemäß 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung sowie Empfehlungen

Wir haben sie bereits hier am 21. September 2021 darüber informiert, des es die Möglichkeit des Einforderns eines 3G-Nachweises von Patient*innen in Ordinationen gibt. Ergänzenden möchten wir Ihnen hier bzw. nachfolgend eine Information der Österreichischen Ärztekammer zur Verfügung stellen:

Derzeit ist für das Betreten von Ordinationen durch Patient*innen und Begleitpersonen grundsätzlich kein 3G-Nachweis gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sieht § 11 Abs 3 2. der COVID-19-Maßnahmenverordnung vor, dass der*die Ordinationsbetreiber*in unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren hat, soweit dies organisatorisch und technisch möglich und zumutbar ist. Als eine solche geeignete Maßnahme im Interesse der Patient*innen kann auch das Verlangen eines 3G-Nachweises von Patient*innen und Begleitpersonen (vergleichbar in Spitälern/Ambulanzen) gesehen werden. Wir dürfen ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine diesbezügliche Nachweispflicht im niedergelassenen Bereich besteht.

Sollte die oben genannte Maßnahme ergriffen werden, ist zu empfehlen, dies transparent und im Vorfeld bzw. bereits bei der Terminvereinbarung zu kommunizieren. Zu beachten ist, dass dringend notwendige ärztliche Hilfe nicht verweigert werden darf.

Zudem wird ergänzend zu den Vorgaben der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung empfohlen, die grundsätzlich wöchentlich vorgesehene Mitarbeiter*innen-/Betreiber*innen-COVID-19-Testung für Nicht-Geimpfte in Ordinationen unter Berücksichtigung der (regionalen) Gültigkeitsdauer der Testnachweise auszuweiten.
Abschließend wird im Interesse des Patient*innenschutzes und zur Minimierung des Infektionsrisikos allen niedergelassenen Ärzt*innen und ihren Mitarbeiter*innen in Ordinationen empfohlen, Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Masken) ohne Ausatemventil oder Masken mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen, wobei dies nun ab 1. Oktober 2021 in Wien gemäß Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 bereits verpflichtend wird.

   


   


Telefonnummer 01/90144 für Ärzt*innen zur Einmeldung von COVID-19-Verdachtsfällen inaktiv

Wir wurden von der MA15 darüber informiert, dass die Telefonnummer 01/90144, die Ärzt*innen zur Einmeldung von COVID-19-Verdachtsfällen zur Verfügung stand, aufgrund geringer Frequentierung kürzlich eingestellt wurde.
Niedergelassene Ärzt*innen können aber alternativ zu 1450 vom Service für systemkritische Einrichtungen Gebrauch machen. Das Service für systemkritische Einrichtungen ist unter der Telefonnummer 01/9048888 erreichbar.

   


   


ELGA Information zu COVID-19-Impfungen: Update Dokumentationsvorgaben

Sie finden hier aktuelle Informationen der ELGA GmbH im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen und dem Grünen Pass. Die für Sie wesentlichsten Informationen zu den Dokumentationsvorgen finden Sie nachfolgend:

Dokumentationsvorgaben der weiteren COVID-19 Dosis ("Dosis 3")
Eine weitere COVID-19 Dosis in den e-Impfpass ist folgendermaßen einzutragen:

  • Nach Dosis 2 von Comirnaty, Moderna, AstraZeneca: 3. Impfung als Dosis 3 (D3)
  • Nach Dosis 1 von Janssen (Johnson&Johnson): 2. Impfung als Dosis 2 (D2)
  • Der Mindestabstand für die Dokumentation der weiteren Dosis beträgt 120 Tage und diese Frist ist für eine korrekte Ausstellung der Zertifikate zwingend einzuhalten (siehe hier unten)

Dokumentation von "Low-Responder Impfungen" (wiederholte Dosis 2 oder 3)
Sind nach der 2. oder 3. Dosis nicht ausreichend neutralisierende Antikörper nachweisbar, wird zeitnah (Abstand frühestens 4 Wochen zur 2. oder 3. Dosis) eine weitere Impfung empfohlen. Der Einsatz einer weiteren Dosis ist derzeit eine "Off-label-Anwendung". (s. aktuelle Impfempfehlungen). Zur Dokumentation dieser Low-Responder Impfungen im e-Impfpass beachten Sie bitte Folgendes: Sollte es zu einer Wiederholung einer Impfdosis kommen, wird die zuletzt eingetragene Dosiskennung im e-Impfpass erneut dokumentiert. (Bsp. mehrfache Eintragung von "Dosis 2")

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Reminder: Workshop "Aus der Praxis für die Praxis: Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter"

Unterschiedliche Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter: Wie unterscheidet man sie? Woran muss man denken? Welche sind die häufigsten? - Diagnostik, Therapiemöglichkeiten, Ursachen, Unterschiede zu Migräne beim Erwachsenen und Differenzierung zu anderen Kopfschmerzen.
Termin: Dienstag, 5. Oktober 2021 18.00 - 20.00 Uhr
Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Anmeldung: mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==

   



 

Service

   


EWS: checkit! Warnungen September 2021

Der Ärztekammer wurde dieses Schreiben zur Kenntnis gebracht.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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