Die Österreichische Ärztekammer hat im Rahmen des 147. Ärztekammertages eine Resolution zu den bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen mit konkreten Verbesserungsmaßnahmen beschlossen. Mehr
Anhand von Fallbeispielen werden die Diagnostik von Schlafstörungen sowie die Grundlagen des Schlafcoachings bei Säuglingen und Kleinkindern besprochen.
Weitere Themen sind der Zusammenhang von Füttern und Schlaf sowie positive und negative Einflussfaktoren auf das Schlafverhalten. Der Vortrag erfolgt interaktiv unter Einbeziehung der Seminarteilnehmer*innen.
Termin: Mittwoch, 4. Oktober 2023, 18.00 bis 20.00 Uhr Referentinnen: Dr.in Marlies Haslinger, Mag.a Marion Langer Teilnahmelink (Webinar-ID 798-400-251)
Ein- und beidseitige Stimmlippenmotilitätsstörungen sind aufgrund zunehmender Häufigkeit ein Schwerpunktthema der Neurolaryngologie Aktuell liegen die Schwerpunkte neurolaryngologischer Diagnostik und Therapie auf dystonen Bewegungsstörungen im Kopf-Hals-Bereich,
Stimmtremor und ein- bzw. beidseitigen Stimmlippenbewegungsstörun-gen. Für eine passende ursachenorientierte Therapie gilt es mechanische und myogene Ursachen von neurogenen Ursachen abzugrenzen. Der Nervus vagus besitzt dabei eine zentrale Bedeutung für die Steuerung der Kehlkopffunktion und übernimmt mit seinen Ästen N. laryngeus superior und N. laryngeus inferior motorische und sensible Funktionen. Je nach Schädigungsort ergeben sich typische sensible Ausfälle und Lähmungs-bilder. Für die Therapieentscheidung bei ein- und beidseitigen Stimmlip-penlähmungen ist nicht nur der Grad der Beeinträchtigung von Stimme, Atmung und Schluckfunktion maßgeblich, sondern auch der zeitliche Ver-lauf. Nicht selten regeneriert der N. recurrens nicht physiologisch, sondern synkinetisch. Eine synkinetische Reinnervation führt zu unterschiedlichen Limitierungen der Stimm- und Atemfunktion, die entsprechende Langzeit-konzepte für eine optimale Betreuung erfordern.
Termin: Freitag, 13. Oktober 2023, 15.00 bis 17.00 Uhr Referentin: Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Berit Schneider-Stickler Teilnahmelink (Webinar-ID 856-033-931)
Wir möchten Sie hiermit informieren, dass die gesetzliche Regelung hinsichtlich der Fördermöglichkeit für die Implementierung des e-Impfpasses mit 30. Juni 2023 endet.
Die finanzielle Abwicklung einer vor dem 30. Juni 2023 bestellten und erst nach dem 30. Juni 2023 ausgelieferten oder in Rechnung gestellten einschlägigen Soft- oder Hardware ist gemäß diesem ÖÄK-Schreiben zulässig.
Das allgemeine Prozedere für die Abrechnung der Förderung können Sie hier auf Seite 9f. nachlesen.
Bei Förderungen, die ab dem 1. Juli 2023 zur Abrechnung gebracht werden, ist dem Sozialversicherungsträger zusätzlich ein Nachweis der Soft- und Hardware-Bestellung bis 30. Juni 2023 zu übermitteln, da ansonsten keine Auszahlung erfolgt.
Wir dürfen Ihnen dieses ÖGK-Schreiben mit allen Details zu den Neuerungen im BKFP zur Kenntnis bringen.
Wie bereits in den Ärzt*innen News am 25. Mai 2023 berichtet, können Ärzt*innen für Allgemeinmedizin sowie Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe die neue Leistung "Beratung und Risikoaufklärung im Rahmen BKFP" verzögert ab 1. Juli 2023 abrechnen.
Die Position ist bei Frauen von Beginn des 41. bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres einmal alle zwei Jahre verrechenbar.
In diesem Zwei-Jahreszeitraum kann sie in 20 % (Allgemeinmedizin) bzw. 25 % (Frauenheilkunde und Geburtshilfe) der Fälle in der Zielgruppe verrechnet werden.
Die aktuell relevanten Abrechnungspositionen und Tarife sind hier zusammengefasst:
Pos.-Nr.
Pos.-Beschreibung
Fach
Tarif in EUR
Gültigkeitszeitraum
BERAUF
Beratung und Risikoaufklärung im Rahmen BKFP
Allgemeinmedizin
Frauenheilkunde/Geburtshilfe
17,00
1.7.2023 – 30.06.2024
MAMSON
BKFP-Mammographie beidseitig, inkl. Sonographie
Radiologie
101,28
1.1.2023 – 31.12.2023
MAMMOT
Zuschlag zu MAMSON für Einsatz Tomosynthese
Radiologie
1,00
1.1.2023 – 31.12.2024
Die rückwirkende Auszahlung des Tomosynthese-Zuschlags an betroffene Fachärzt*innen für Radiologie ist noch in Abklärung. Wir werden Sie darüber am Laufenden halten.
Da die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Zertifikaten des Grünen Passes mit 30. Juni 2023 ausläuft, stehen diese ab 1. Juli 2023 nicht mehr zum Download auf gesundheit.gv.at zur Verfügung und können auch nicht mehr von den bisher zum Ausdruck berechtigten Stellen ausgedruckt werden.
Möchten Sie Ihre Zertifikate auch über den 1. Juli 2023 hinaus sichern, sollten Sie bereits bestehende Zertifikate rechtzeitig ausdrucken oder als PDF-Datei speichern. Eine erneute Aus- oder Wiederherstellung von Test-, Impf- oder Genesungszertifikaten ist danach nicht mehr möglich.
Verabreichte COVID-19-Impfungen sind weiterhin verpflichtend in den e-Impfpass einzutragen. Diese Eintragungspflicht besteht auch für Grippe-, HPV- und Mpox-Impfungen. Ausdrucke aus dem e-Impfpass sind weiterhin möglich.
In diesem Schreiben sowie auf dieser ÖGK-Website finden Sie erste Informationen zum Ablauf der Grippeimpfungen in Betrieben im Rahmen des "ÖIP - Öffentliches Impfprogramm Influenza".
Die Ärztekammer Wien fungiert - aufgrund kurzfristiger Planänderungen des Bestellablaufs im Rahmen des ÖIP - weder bei den Betriebsimpfungen noch bei den Impfungen im niedergelassenen Bereich als direkter Projektpartner.
Die Bestellung wird direkt über die ÖGK abgewickelt. Was den niedergelassenen Bereich betrifft, erinnern wir bei dieser Gelegenheit an dieses Rundschreiben.
Sobald weitere Informationen vorliegen, leiten wir Ihnen diese selbstverständlich weiter.
Hier dürfen wir Ihnen einen Überblick über die Influenza-Impfstoffe der Saison 2023/2024 des Österreichischen Verbands der Impfstoffhersteller zur Verfügung stellen.
Wenn Ihre Patient*innen radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchungen benötigen, steht Ihnen als Zuweiser*in die Website www.orientierungshilfe.at zur Verfügung. Dieses Tool unterstützt Sie bei der Auswahl des bestgeeigneten bildgebenden Verfahren für die jeweilige spezielle medizinische Situation.
Ziel ist die Reduktion der Strahlenbelastung sowie eine verbesserte Versorgung der Patient*innen.
Wichtige Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über ein erhöhtes Risiko für Tuberkulose und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos bei der Anwendung von Gavreto. Mehr
Wir dürfen Ihnen dieses Rundschreiben betreffend Suchtgiftverschreibungen ab 1. Juli 2023 zur Kenntnis bringen.
In Ergänzung dazu möchten wir hervorheben, dass Verschreibungen im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde sowie an Apotheken weiterhin per Mail übermittelt werden können. Die bisherige gesetzliche Grundlage im Gesundheitstelematikgesetz 2012 endet zwar, jedoch wird eine Rechtsgrundlage im Rahmen der SMG-Novelle hierfür geschaffen.
Am 14. Juni 2023 hat der Nationalrat das COVID-19-Überführungsgesetz beschlossen, mit dem das rechtliche Sonderregime für COVID-19-Angelegenheiten aufgehoben und die bestehende Regelstruktur geändert wird.
Der Ärztekammer für Wien wurde vorab ein Gesetzesentwurf übermittelt, zu welchem eine umfassende Stellungnahme abgegeben wurde.
Das COVID-19-Überführungsgesetz tritt tlw. mit 1. Juli 2023 in Kraft.
Nachstehend die wichtigsten Änderungen:
COVID-19 Testungen:
Die Durchführung von Covid-19 Testungen obliegt im niedergelassenen Bereich ausschließlich Vertragsärzt*innen, Vertragsgruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und selbständigen Vertragsambulatorien. Wahl- und Privatärzt*innen werden trotz entsprechender Stellungnahme durch die Ärztekammer für Wien nicht im Gesetzestext erwähnt.
Testung bei symptomatischen Patient*innen:
Die Verrechenbarkeit der oben genannten Testungen ist dann gegeben, wenn bei dem*der Patient*in Symptome vorliegen. Unter anderem konnte auch durch die Intervention der Ärztekammer für Wien die zunächst vorgesehene Bereitschaft zur Einnahme von COVID-19-Heilmitteln als Bedingung für die Durchführung von Covid-19 Testungen verhindert werden.
Kein pauschales Honorar für Beratung bei Abgabe von COVID-19-Heilmitteln:
Es entfällt - entgegen der in der oben genannten Stellungnahme erteilten gegenteiligen Empfehlung - die Bezahlung eines pauschalen Honorars für jede Beratung im Zusammenhang mit einem Heilmittel zur Behandlung von COVID-19 durch im niedergelassenen Bereich tätige Vertragsärzt*innen, Vertragsgruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten.
Impfhonorar:
Für die Durchführung jeder COVID-Impfung samt Aufklärung und Dokumentation (inkl. Eintragung der Impfung im Zentralen Impfregister) gebührt den im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärzt*innen, Vertragsgruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und selbständigen Vertragsambulatorien ein pauschales Honorar iHv EUR 15.
Testung durch pharmazeutisches Fachpersonal:
Angehörige des pharmazeutischen Fachpersonals dürfen eigenverantwortlich SARS-CoV-2- Tests durchführen und auswerten. Dies widerspricht nach Ansicht der Ärztekammer für Wien dem Arztvorbehalt, wurde entgegen der abgegebenen Stellungnahme jedoch nicht verworfen.
Hinsichtlich der Änderungen betreffend COVID-Leistungen und -Kostenersätze dürfen wir höflich auf dieses Informationsschreiben der ÖGK verweisen.
Darüber hinaus dürfen wir Ihnen dieses Schreiben der Stadt Wien zu den COVID-19-bedingten Änderungen zur Kenntnis bringen.
Medikamentöse Therapien gegen NASH (die nichtalkoholische Steatohepatitis) gibt es derzeit keine, wiewohl die Erkrankung alles andere als selten ist: Die globale Prävalenz der NAFLD, also der nichtalkoholischen Fettleber, aus der sich eine NASH und schlussendlich eine Leberzirrhose entwickeln kann, beträgt etwa 25 Prozent, Tendenz steigend. Am internationalen Leberkongress (ILC) wurde ein Medikament vorgestellt, das ein solcher Gamechanger sein könnte. Mehr
Es gibt kaum einen Bereich, den Künstliche Intelligenz unberührt lässt. Ein bislang unerschlossenes Feld war die Vorhersage und Behandlung von Krankheiten. Auch diese Lücke scheint geschlossen. Angeleitet von einem Team der TU Wien rund um Clemens Heitzinger liefert eine Künstliche Intelligenz durch Lernen aus historischen Daten Behandlungsvorschläge, von denen Mediziner:innen lernen können, wie Heitzinger im ersten Teil der Dilogie zum Potenzial des Reinforcement Learning erklärt. Mehr
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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