Gestern, Montag, übergaben die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative "Offensive Gesundheit" - Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl, ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres - gemeinsam im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Minister Rudolf Anschober die "Roadmap Gesundheit 2020", die das Ergebnis eines vorangegangenen mehrmonatigen Strukturdialogs unter Moderation von Volksanwalt Bernhard Achitz darstellt. Sowohl die "Offensive Gesundheit" als auch Anschober betitelten das Resultat mit den darin enthaltenen Umsetzungsvorschlägen als "immens wichtig für die Zukunft des Gesundheits- und Pflegesystems in Österreich". Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen, eine Fotogalerie von der Übergabe sehen Sie hier, ein Video sehen Sie hier. Die "Roadmap Gesundheit 2020" können Sie hier einsehen.
Wie schon bei vergangenen Wiener Gemeinderatswahlen hat die Kurie niedergelassene Ärzte die Spitzenkandidat*innen der im Wiener Rathaus vertretenen Parteien wieder zu einem politischen Gesundheitscheck gebeten. Der Einladung zum Gespräch mit Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassen Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, gemeinsam mit Naghme Kamaleyan-Schmied, Sektionsobfrau Allgemeinmedizin der Ärztekammer für Wien, kamen Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), Gernot Blümel (ÖVP), Dominik Nepp (FPÖ), Christoph Wiederkehr (NEOS) und Heinz-Christian Strache (Team HC Strache) nach. Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) hat als einzige aus terminlichen Gründen abgesagt.
Heute können Sie das Gespräch mit FPÖ-Spitzenkandidat Dominik Nepp hier sehen. Alle Videos gesammelt finden Sie nach Erscheinen auf unserer Website hier.
Mit der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung können voraussichtliche betriebliche Verluste 2020 bereits im Rahmen der Veranlagung 2019, mittels Rücklage, berücksichtigt werden, um positive Liquiditätseffekte zu schaffen. Eine COVID-19-Rücklage setzt voraus, dass der Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte im Jahr 2019 positiv und im Jahr 2020 voraussichtlich negativ ist. Die Höhe beträgt ohne weiteren Nachweis bis zu 30 Prozent, wenn keine Vorauszahlung 2019 geleistet wurde und bis zu 60 Prozent, wenn ein Verlust im niedergelassenen Bereich 2020 glaubhaft gemacht wird. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Rundschreiben. Die Ärztekammer empfiehlt jedenfalls, die Eckdaten und die Überlegungen im Rundschreiben mit Ihren Steuerberater*innen oder Wirtschaftstreuhänder*innen zu besprechen.
Symptomatische Personen, die über einen PKW verfügen, können sich in den beiden Teststraßen der Stadt Wien testen lassen:
Teststraße Floridsdorfer Brücke: wurde speziell für symptomatische Personen eingerichtet
Teststraße Ernst-Happel-Stadion: Schwerpunkt auf Reiserückkehrer*innen und Kontaktpersonen ohne Symptome, jedoch auch eine Lane für symptomatische Personen
Eine Voranmeldung über die Gesundheitshotline 1450 ist aber auch hier erforderlich. Aufgrund der aktuell langen Wartezeiten auf Testungen durch die Blaulichtorganisationen, stellen diese Teststraßen jedoch eine gute Alternative dar.
Bitte machen Sie Ihre Patient*innen aufmerksam, dass sie bei 1450 aktiv nach dieser Möglichkeit fragen.
Symptomatische Personen können die Teststraßen nur im privaten PKW und nur mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt nutzen, die ohnehin schon engen Kontakt hatten, wobei zusätzlich gilt:
Nur bei leichter Symptomatik, oder...
...als Beifahrer*in von einer noch gesunden oder nur leicht symptomatischen Person aus dem gemeinsamen Haushalt, die ohnehin schon engen Kontakt hatte.
Personen, bei denen die 10-tägige Quarantäne bereits abgelaufen ist und welche die Gewissheit eines Testergebnisses benötigen, können auch die "Walk-Ins" bei beiden Teststraßen nutzen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (unter Verwendung von Schutzmasken) kommen.
COVID-19 Antigen-Schnelltests werden aktuell vor allem im Rahmen von Studien und in der Forschung eingesetzt und sind noch nicht zugelassen. Erste Studienergebnisse deuten darauf hin, dass Antigen-Tests bereits eine gute Genauigkeit haben, den PCR-Test aber noch nicht ersetzen können. Unter Berücksichtigung, dass Sie infektiöse und nicht infektiöse Patient*innen trennen und mit situationsgerechter Schutzausrüstung können Sie Antigen-Tests in Ihrer Ordination anbieten, mit dem Hinweis, dass diese Tests im Moment eine Privatleistung und behördlich nicht anerkannt sind. Die Maßnahmen und Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie finden Sie hier.
Aufgrund der Änderungen des BMSGPK-Dokuments "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" wurde auch die Zusammenfassung "Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall" für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal entsprechend überarbeitet. Die Neufassung finden Sie hier und sie ersetzt die ursprünglich ausgesandte Version von 1. September 2020.
Für die Veranstaltung "MedMonday", am Montag, 5. Oktober 2020, zum Thema "Ästhetisch-medizinische Eingriffe: Für und Wider" stehen noch Restplätze zur Verfügung.
Das detaillierte Programm finden Sie hier.
Laut Rückmeldungen haben nun erste am Projekt teilnehmende Ärzt*innen einen Apothekenausgabeschein per E-Mail erhalten. Hier finden Sie ein geschwärztes Muster davon. Die Bereitstellung der Seren nach Übermittlung/Übergabe des Apothekenausgabescheins an die Apotheke dauert laut ersten Erfahrungsberichten 24 Stunden. Für die abschließende Übermittlung des unterfertigten Apothekenausgabescheins an den Gesundheitsdienst ist die Apotheke verantwortlich.
Alle Ärzt*innen die noch nicht kontaktiert wurden, bitten wir weiterhin um Geduld; die Organisation liegt in den Händen der Stadt Wien und nicht der Ärztekammer.
Zudem wird im E-Mail der MA15 dieses Dokument "Impfabrechnung" mitgesendet. Wie damit umzugehen ist, werden wir in Kürze aufklären.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen - wie bereits von der Sektion Turnusärzte der Ärztekammer für Wien kommuniziert -, dass ein gesetzeskonformes Tätigwerden von Turnusärzt*innen in den geplanten Impfstraßen der Stadt Wien/MA 15 zurzeit noch nicht möglich ist, zumal Turnusärzt*innen nur an anerkannten Ausbildungsstätten eingesetzt werden dürfen. Die Ärztekammer für Wien bemüht sich gemeinsam mit dem Wiener Gesundheitsverbund, der Stadt Wien und dem Ministerium um eine rasche Klärung, empfiehlt jedoch allen interessierten Turnusärzt*innen vorerst und bis zum Vorliegen einer endgültigen juristischen Lösung von einer derartigen Tätigkeit jedenfalls Abstand zu nehmen. Die Ärztekammer für Wien wird umgehend informieren, sobald eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.
Um jedoch den Betrieb der seitens der Stadt Wien/MA 15 in Errichtung befindlichen "Impfstraßen" nicht zu gefährden, die in den nächsten Wochen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der niedergelassenen Kolleg*innen leisten werden, ersucht die Ärztekammer für Wien Kolleg*innen mit ius practicandi, die an der Mitarbeit interessiert sind, sich mit dem Dienstgeber in Verbindung zu setzen. Seitens der Kammer sind wir hier in intensiven Verhandlungen um für die dort tätigen Kolleg*innen den selben Tarif, wie er auch den in den vorgelagerten Triage-Einheiten bezahlt wird, zu erreichen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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