Nach Interventionen der Ärztekammer für Wien wurden von der Stadt Wien die widersprüchlichen Interpretationen der neuen, ab 1. Oktober 2021 geltenden, Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung klargestellt:
Die für bettenführende Krankenanstalten sowie Alten- und Pflegeheime geltenden Regelungen eines einmal wöchentlich abzugebenden PCR-Tests sowie der FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiter*innen gelten NICHT für ärztliche oder zahnärztliche Ordinationen und deren Mitarbeiter*innen, Betreiber*innen oder Inhaber*innen.
Die Ärztekammer möchte diesbezüglich auf die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Wien verweisen, weil es mit gemeinsamer Anstrengung gelungen ist, innerhalb kurzer Zeit und vor allem noch vor Inkrafttreten der Verordnung, eine für Ordinationen unnötige Regelung zu beseitigen.
Die aktuellen und ab morgen, 1. Oktober 2021, für Ordinationen geltenden Regelungen finden Sie kurz zusammengefasst hier.
Die, der Einigung vorangehende Pressemeldung, können Sie hier nachlesen.
Die angedachte Wirkstoffverschreibung gefährdet die Patientensicherheit und dient ausschließlich der Gewinnmaximierung der Apotheken. Damit werden Patientinnen und Patienten verunsichert. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat heute eine Resolution zur vom Gesundheitsministerium wieder aufs Tapet gebrachten Wirkstoffverschreibung beschlossen. Mehr
Hier finden Sie die soeben umfassend aktualisierten Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums mit Neuerungen in gelb unterlegt. Lesen Sie bitte im Zusammenhang den vollständigen Text, Auszüge bzw. eine Übersicht daraus finden Sie nachfolgend:
Gegenanzeigen Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder sonstige Bestandteile des Impfstoffes stellen eine Gegenanzeige dar. Personen, die schon einmal ein Kapillarlecksyndrom (Capillary Leak Syndrom, CLS) hatten, dürfen nicht mit Vektorimpfstoffen geimpft werden. Personen, bei denen nach der Impfung mit Vaxzevria das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) aufgetreten ist, dürfen nicht mit Vaxzevria geimpft werden. Weitere Details sind der jeweils aktuellen Version der Fachinformation zu entnehmen.
Darüber hinaus gibt es Zustandsbilder, die ein vorübergehendes oder dauerhaftes Aufschieben von Impfungen erforderlich machen können, siehe auch Kapitel "Kontraindikationen" im Impfplan Österreich und Kapitel zu Immunsuppression (Seite 14) sowie die jeweils aktuelle Version der Fachinformation. Hier handelt es sich letztendlich um ärztliche Einzelfall-Evaluierungen.
Weitere Themen in der Übersicht:
Sorgsamer Umgang mit Impfstoffen - Verwurf vermeiden
Für Impfeffektivität sind zwei Impfdosen erforderlich, auch bei Janssen (J&J) nach 28 Tagen (Seiten 8 bis 10)
Schutzdauer und weitere Dosis
Definition der Risikogruppen (Seite 11)
Folgenden Personen kann ab 6 Monaten und soll ab 9-12 Monaten eine weitere Dosis angeboten werden (off-label):
Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
Personal im Gesundheitsbereich
Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege und 24-h-Pflege sowie pflegende Angehörige
Personal in pädagogischen Einrichtungen (Kinderbetreuung, Schule, Universität, etc.)
Impfdurchbrüche oder Infektion nach vollständiger erster Impfserie (Seite 12)
Fertilität, Schwangerschaft, Stillzeit
Eine Impfung von Kindern, die jünger als 12 Jahre sind, wird erst nach Prüfung und Zulassung durch die EMA empfohlen.
Intervall zu anderen Impfungen Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich und sinnvoll (unterschiedliche Impfstelle).
Hier finden Sie das 21. Update der MA15 zum Coronavirus. Neuerungen sind in grüner Textfarbe hervorgehoben. Wir möchten dabei insbesondere auf Folgendes hinweisen:
1) Geimpfte:
Bei zweiteiligen Impfungen und bei Impfung nach Genesung wurde der behördliche Gültigkeitszeitraum von neun auf 12 Monate erhöht (gerechnet ab der zweiten Teildosis bzw. ab Zeitpunkt der Impfung nach Genesung).
Erfolgt eine weitere Impfung (impfstoffabhängig zweite bzw. dritte Dosis) beträgt der behördliche Gültigkeitszeitraum 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Verabreichung dieser "Auffrischungsimpfung".
2) Absonderung:
Die Absonderungsdauer für Kategorie-I-Kontakte beträgt zehn Tage ab dem letzten Kontakt, wobei die Möglichkeit besteht, durch einen negativen PCR-Test ab Tag fünf (frühestens fünf Tage vor dem letzten Tag der Quarantäne) diese vorzeitig zu beenden.
Die Absonderungsdauer für Haushaltsmitglieder, die als Kategorie I-Kontakt gegenüber dem im gleichen Haushalt isolierten COVID-19-Fall nicht die notwendigen Infektions-Schutzmaßnahmen einhalten können, beträgt zehn Tage ab Symptombeginn des COVID-19-Falls unabhängig vom Auftreten weiterer Fälle im gleichen Haushalt. Eine Verkürzung dieser Absonderungsdauer durch einen negativen Test ist nicht möglich.
Grundsätzlich sollten Personen in folgenden Fällen, wenn immer fachlich vertretbar, auf Kategorie-II-Kontaktpersonen herabgestuft werden:
Geimpfte
Genesene
Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper
Personen, die beim Kontakt zum bestätigten Fall geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos (z. B. Trennwand, beidseitiges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) angewandt hatten
Personen mit geschütztem Kontakt mit positiv getestetem Gesundheits- und Pflegepersonal unter Einhaltung korrekt umgesetzter Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos oder Vorhandenseins von Trennwänden (z. B. Plexiglas)
3) Änderungen ab 1. Oktober 2021:
Antigentest verlieren in vielen Bereichen ihre Gültigkeit (Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre).
In der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen gilt 2G.
4) Empfehlungen zu Impfungen:
Gegen die aktuell kursierende Deltavariante konnten Studien in UK eine ausreichende Schutzwirkung nach zwei Dosen Comirnaty bzw. zwei Dosen Vaxzevria zeigen. Die Schutzwirkung nach nur einer Dosis ist bei den EU-weit zugelassenen Impfstoffen jedoch nicht ausreichend. Folglich empfiehlt das NIG Personen, die mit dem COVID-19-Vaccine Janssen einmalig geimpft wurden, eine weitere Dosis im Mindestabstand von 28 Tagen (off label): vorzugsweise soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden; es kann jedoch auch erneut das COVID-19-Vaccine Janssen verabreicht werden.
Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich und sinnvoll (unterschiedliche Impfstelle).
Dementsprechend wurden auch folgende Dokumente des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aktualisiert:
Jour Fixe für Allgemeinmedizin zum Thema "Umgang mit Polympharmazie im Alter in der allgemeinmedizinischen Ordination" Datum/Zeit: Mittwoch, 13. Oktober 2021, 19.30 - 21.30 Uhr Ort: via Webex-Meeting
Alle Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung finden Sie hier.
Am Freitag, 29. Oktober 2021, findet von 18.00 bis 20.00 Uhr ein Workshop zu dem Thema "Cannabinoide und Cannabis" in der Ärztekammer für Wien statt.
Besprochen werden die Unterschiede zwischen THC, CBD und (medizinischen) Cannabis. Indikation, Verordnung, Risiken und Nutzen von Cannabinoidmedikamenten.
Anmeldung per E-Mail an Frau Mann unter mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0
Die Wiener Medizinischen Tage finden heuer am 26. und 27. November 2021 online statt. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm.
Um teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier.
Wir dürfen Ihnen ein Update zur Evaluierungswelle 2021 der Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) geben.
Im Jänner 2021 wurden 5.337 niedergelassene Ärzt*innen in Wien aufgefordert ihre Ordinationen zu evaluieren. 95% haben diese Evaluierung bereits erfolgreich abgeschlossen. Von den insgesamt 5.337 Ärzt*innen werden dieses Jahr 427 stichprobenartig überprüft, wobei die Begehungen der Ordinationen derzeit noch laufen.
Bei den abgeschlossenen Überprüfungen hatten 6% der Ordinationen einen Mangel, diese Quote ist allerdings geringer als die Selbstangaben durch die Ärzt*innen.
Das endgültige Zertifikat für Ihre Ordination erhalten Sie nach Abschluss der Begehungen (Plan Ende 2021/Anfang 2022).
Ausblick Evaluierungswelle 2022
Nächstes Jahr findet die Evaluierungswelle in Oberösterreich und die Evaluierung der im Jahr 2021 neu eröffneten Wiener Ordinationen statt. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der ÖQMED sehr gerne hilfreich unter der Telefonnummer +43 1 512 56 85-0 bzw. per Mail unter mmmcXVhbGl0YWV0QG9lcW1lZC5hdA== zur Seite.
Die Ärztekammer für Wien lädt am Freitag, 8. Oktober 2021, zum dritten Wiener Spitalsärzt*innenkongress unter dem Motto "Digitales Krankenhaus - Realität und Vision. Von der Gegenwart in die Zukunft". Die Pandemie hat gezeigt: Nur ein starkes und zukunftsfähiges Gesundheitssystem kann derartigen Herausforderungen entgegnen. Die fortschreitende Digitalisierung kann neue und innovative Lösungen bieten, um die Zukunft zu meistern:
Haben wir die richtigen Lehren aus der Pandemie gezogen?
Welche neuen Megatrends treiben die Entwicklungen in den Spitälern an?
Wird die Digitalisierung die Lösungen für ein nachhaltiges Gesundheitssystem bringen?
Die in München lebende Literaturwissenschafterin Elvira Steppacher ist die Preisträgerin des von der Ärztekammer für Wien zum zweiten Mal vergebenen und mit 4.000 Euro dotierten internationalen Literaturpreises "Gesund schreiben". Der parallel dazu vergebene und mit 1.000 Euro dotierte Publikumspreis ging an die erst 15-jährige niederösterreichische Schülerin Paula Dorten. Die Verleihung fand im ORF RadioKulturhaus statt. Eingereicht wurden knapp 700 Texte aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Kooperationspartner ist Ö1. Mehr Fotos der Veranstaltung
Die Pressestelle der Ärztekammer für Wien bietet Ihnen wieder die Möglichkeit, Rezensionsexemplare kostenlos zu erstehen. Vielleicht ist auch etwas für Sie dabei! Mehr
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