"Zutiefst schockiert" zeigt sich die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) von der Nachricht des Ablebens der Kollegin aus Seewalchen am Attersee. Dieses tragische Ereignis zeige in erschreckender Weise, welche Folgen Hass im Netz haben können, so Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart in einer ersten Reaktion.
Am "Lichtermeer" am Wiener Stephansplatz im Gedenken an Lisa-Maria Kellermayr nahmen neben dem Ärztekammerpräsidenten etliche weitere Vertreter*innen der Ärztekammern teil. Mehr
Wie man am tragischen Schicksal der Kollegin in Oberösterreich sehen kann, werden Hass im Netz, Gewalt gegen Ärzt*innen und die psychische Belastung, die der Ärzt*innenberuf mit sich bringt immer wesentlichere Themen der Ärzt*innenschaft. Die Ärztekammer für Wien hat dazu folgende Angebote für Kolleg*innen die betroffen sind:
Physicians help physicians
In der Ärztekammer für Wien gibt es schon seit längerem die Beratungsstelle physcans help physicans, an die sich Kolleg*innen in persönlichen Krisen wenden können.
Auf der Website der Ärztekammer finden Sie dazu nähere Details hier.
Ombudsstelle für Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus für Ärztinnen und Ärzte
Auch diese Ombudsstelle, die ebenfalls von ärztliche Expert*innen geführt wird, steht Ihnen als Ansprechstelle zur Verfügung. Dies gilt sowohl für freiberufliche als auch angestellte Ärzt*innen. Auch dazu finden Sie nähere Informationen auf der Website hier.
Rechtliche Beratung
In der Rechtsabteilung haben wir seit längerem ein Service, an das sich Kolleg*innen bei Hass im Netz zur Beratung per E-Mail an mmmcmVjaHRAYWVrd2llbi5hdA== wenden können.
Sicherheit in der Ordination
Zuletzt möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass wir über die kammereigene Tochterfirma Equip4Ordi Angebote für den Schutz von Ordinationen haben. Wahlweise können Sie sich für eine speziell für Ärzt*innen verhandelte Sicherheitslösung durch den ÖWD entscheiden. Für umfangreichere Fragen steht Ihnen der ausgewiesener Sicherheitsexperte Oberleutnant Alfred Czech kostengünstig für ein Erstgespräch sowie weitergehender Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Plattform auch laufend Informationen in Form von kostenfreien Infoartikeln für alle Interessierten an.
Darunter fällt auch die Fortsetzung der Workshop-Reihe "Konfliktmanagement in der Ordination": Im stressigen Ordinationsalltag kann es im Rahmen der Kommunikation mit den Patient*innen häufig zur Überforderung, zu Konflikten oder gar zur Gewalt kommen. Um solche Situation rechtzeitig zu erkennen und rasch zu reagieren, erhalten Sie im Rahmen dieses kostenlosen Workshops Informationen, Impulse und Methoden, um Konfliktsituationen in der Praxis kompetent zu begegnen. Die Einladung richtet sich in an niedergelassene Ärzt*innen und ihre Mitarbeiter*innen, um gemeinsam das Konfliktmanagement in den Ordinationen zu stärken. Die nächsten Workshops finden am 2., 3. und 9. September 2022 sowie am 12., 18. und 19. November 2022 in der Ärztekammer für Wien statt.
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Veranstaltung ist kostenlos und mit 15 sonstigen Punkten für das DFP approbiert.
Es ist traurig, dass wir diese Angebote für Sie legen müssen, aber sollten Sie betroffen sein oder sich betroffen fühlen, zögern Sie nicht die Angebote Ihrer Kammer anzunehmen
Aus Sicht der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) ist die telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten weiter möglich. In manchen Bundesländern wie etwa in Wien ist die telefonische Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie beendet worden. Auch in den übrigen Bundesländern obliegt darüber hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich den Ärzt*innen. "Wenn Ärzt*innen der Meinung sind, dass Patient*innen arbeitsunfähig sind, werden diese krankgeschrieben - auch telefonisch, wenn das möglich ist. Sicher wird es aber auch weiterhin notwendig sein, gegebenenfalls eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen", kommentiert Edgar Wutscher, Vizepräsident der ÖÄK und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Mehr
Hiermit möchten wir Sie - ohne Bewertung und Empfehlung - über das Service "WAHonline" der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Wahlärzt*innen informieren. WAHonline ist eine IT-Lösung, mit der Wahlärzt*innen ihren Patient*innen den Weg zur Kostenerstattung bzw. zu einem Kostenzuschuss vereinfachen können. Auf diese Weise können Sie die bezahlten Honorarnoten Ihrer Patient*innen online zur Kostenerstattung an die Krankenversicherung senden - die Einreichung durch die Patient*innen selbst entfällt. Von dem*der jeweiligen Patient*in muss einmalig eine Einwilligung für die Weiterleitung eingeholt werden.
In Deutschland zeichnet sich immer mehr ab, dass man bei der Abgabe von antiviralen COVID-Medikamenten nicht nur die niedergelassenen Ärzt*innen stark einbinden will, sondern auch bereit ist, die Abläufe für Patient*innen zu vereinfachen. So sieht ein Verordnungsentwurf die ärztliche Abgabe für antivirale COVID-Medikamente vor, um einen schnelleren und häufigeren Einsatz dieser Medikamente zu erreichen. "Das Dispensierrecht ist die beste Lösung für alle Beteiligten - vor allem für die Patient*innen, die so rasch und unkompliziert zu ihrem Medikament kommen und sich zusätzliche Wege ersparen. Damit kann auch das Infektionsrisiko für die Bevölkerung minimiert werden, wenn sich infizierte Menschen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg zu ihrem Medikament machen müssen", so Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen und Wiener Ärztekammer. Mehr
"Die Rolle der niedergelassenen Ärzteschaft als Partnerin in der Bewältigung der Corona-Krise" unterstreicht der Präsident der Österreichischen und Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart. Es sei eine Win-Win-Situation für die Patientinnen und Patienten sowie das Gesundheitssystem im Gesamten, wenn zukünftig Diagnose und Therapie von an Corona Erkrankten in den Ordinationen erfolge. Mehr
Wir haben anhand der nachfolgend angeführten Fragen, die uns in den vergangenen Tagen am häufigsten erreicht haben, hier zur Verfügung gestellt.
1. Dürfen Personen, die COVID-positiv getestet wurden und somit Verkehrsbeschränkungen unterliegen, in die Ordination kommen oder gibt es für Ordinationen ein Betretungsverbot?.
2. Wenn ich als niedergelassener Arzt z.B. ein Pflegeheim als externe*r Dienstleister*in betreue und verkehrsbeschränkt bin, gilt für mich dann das Betretungsverbot in Bezug auf das Pflegeheim?.
3. Verkehrsbeschränkte Personen dürfen also grundsätzlich in meine Ordination kommen. Darf ich solche Personen trotzdem ablehnen bzw. ersuchen, dass sie ihren Termin verschieben bis sie wieder negativ sind?
4. Wann darf ich telefonisch krankschreiben?
5. Was bedeuten Verkehrsbeschränkungen für Ärzt*innen und Ordinationsmitarbeiter*innen?
6. Wer sind Personen, für die Verkehrsbeschränkungen nicht möglich sind?
7. Muss ich telefonisch krankschreiben?
8. Gibt es weiterhin die Möglichkeit einer Maskenbefreiung?
9. Von Patient*innen selbst gemachte Tests und Meldepflicht von Verdachtsfällen nach Epidemiegesetz - wie ist vorzugehen?
10. Welche Auswirkungen hat das Quarantäne-Aus auf die Rückvergütung nach dem Epidemiegesetz?
11. Kann man als Dienstgeber*in ein negatives Testergebnis von Mitarbeiter*innen bzw. Vertretungsärzt*innen verlangen?
Die Möglichkeit der Freistellung auf Basis von COVID-19- Risikoattesten bzw. COVID-19-Risiko-Folgeattesten wurde mit 1. August 2022 reaktiviert und ist aus aktueller Sicht bis 31. Oktober 2022 gültig.
Wir gehen davon aus, dass die Sozialversicherung diesem bisherigen Abrechnungsprozedere folgt, uns wurde aber bis dato noch kein entsprechendes Rundschreiben zugestellt.
Die gesetzliche Regelung legt jedenfalls fest, dass der Krankenversicherungsträger jedem*der behandelnden Ärzt*in für die erstmalige Ausstellung des COVID-19-Risiko-Attests ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 50.- zu bezahlen hat. Für ein nach dem 30. Juni 2021 ausgestelltes Folgeattest beträgt das pauschale Honorar EUR 20.-.
Wir dürfen Sie über die am 28. Juli 2022 mit BGBl I 2022/131 erfolgte Kundmachung des Bundesgesetzes informieren, mit welchem das COVID-19-lmpfpflichtgesetz, die COVID-19- Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-lmpfpflichtgesetzes und der COVID-19- lmpfpflichtverordnung aufgehoben werden. Das Epidemiegesetz 1950 wurde dementsprechend angepasst.
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass seit Montag, 1. August 2022, die Öffnungszeiten im Parkschlössl (1030 Wien, Landstraßer Hauptsraße 138) zur Ausgabe von Schutzausrüstung wie folgt lauten:
Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag:8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Am Samstag, 10. September 2022, findet von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr wieder ein Giftiger Samstag zum Thema "Erregerspezifisches Potpourri - Vorkommen, Wertigkeit, Therapieoptionen" in Präsenz, im Van Swieten Saal, statt!
Um daran teilzunehmen bitten wir um Anmeldung per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA== Programm
Am Mittwoch, 14. September 2022, findet um 15.30 Uhr ein "schmerzbefreiter Mittwoch " statt, diesmal zum Thema "Stechend, brennend, elektrisierend: Die Behandlung peripherer neuropathischer Schmerzen". Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 307-415-403). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für alle schmerzbefreiten Mittwoche finden Sie hier.
Ab sofort steht das neue Seminarprogramm Wintersemester 2022/2023 des Referates für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer für Wien und des Zentrums für allgemeinmedizinische Aus- und Fortbildung (ZAM) online.
Anmelden können Sie sich zu allen Seminaren auf der Website der Ärztekammer für Wien direkt per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==.
Die meisten unserer Workshops für das Wintersemester sind als Präsenzveranstaltungen geplant. Sollte es dennoch nicht möglich sein, diese auf gewohnte Art und Weise abzuhalten, so werden wir uns bemühen, die geplanten Veranstaltungen in Form eines Webinars anzubieten und die angemeldeten Teilnehmer*innen rechtzeitig darüber informieren.
Wir dürfen Sie über die am 28. Juli 2022 mit BGBl I 2022/128 erfolgte Kundmachung der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes informieren und insbesondere auf Folgendes hinweisen:
Der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz wurde hinsichtlich der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie ergänzt mit dem Ab- und Anschließen laufender Infusionen ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben (vgl § 83 Abs 4 Z 2a GuKG).
Im Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz wurde die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen ergänzt (vgl § 83a Abs 2 Z 4a GuKG). Die Tätigkeiten hinsichtlich Verweilkanülen wurde neu gefasst und sind nun umschrieben als "Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen" (vgl § 83a Abs 2 Z 4 GuKG).
Am 27. Juli 2022 wurde die Novelle des AschG, ArbVG sowie des AVRAG kundgemacht.
Wesentlicher Inhalt der Novelle ist die Einführung des arbeitsmedizinischen Fachdienstes, der künftig Arbeitsmediziner*innen bei ihrer Tätigkeit unterstützen und gewisse Aufgaben übernehmen soll. Hierbei handelt es sich um keinen neuen Gesundheitsberuf, vielmehr sollen Angehörige anderer Gesundheitsberufe wie etwa diplomierte Krankenpfleger*innen sowie Angehörige des medizinisch-technischen Dienstes mit mindestens zweijährige Berufsauserfahrung durch eine Spezialausbildung in diesem Bereich ausgebildet werden. Die unter Leitung der Arbeitsmediziner*innen erbrachte Tätigkeit des Fachdienstes kann bis zu maximal 30 % in die jährliche Präventionszeit gem. §82a AschG eingerechnet werden, wenn es sich um Tätigkeiten des §82 AschG handelt. Zudem kann der arbeitsmedizinische Fachdienst zur Unterstützung bei Begehungen in Arbeitsstätten von Kleinbetrieben beigezogen werden, sofern in der Arbeitsstätte nur Büroarbeitsplätze oder Arbeitsplätze mit vergleichbar geringer Gefahrenlage eingerichtet sind. Die Erstbegehung der Arbeitsstätte hat jedenfalls durch den*die Arbeitsmediziner*in zu erfolgen. Vor Beiziehung des Fachdienstes muss der*die Arbeitgeber*in das Einvernehmen mit dem*der Arbeitsmediziner*in der betreuten Arbeitsstätte herstellen.
Die Gesundheit Österreich GmbH lädt zum Launch der "Plattform Primärversorgung" am Mittwoch, 14. September 2022, ab 18:00 Uhr im Cape 10 (Alfred-Adler-Straße 1, 1100 Wien). Auch eine Online-Teilnahme ist möglich.
Weitere Informationen und die Anmeldemodalitäten finden Sie hier.
Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass es sich hierbei um keine Veranstaltung der Ärztekammer für Wien handelt!
Georg Zettinig hat seine Schilddrüsenpraxis in der Wiener Josefstadt 2004 gegründet. Welche Quantensprünge es seither in seinem Fach gab, warum aggressive Schilddrüsenkarzinome de facto ein Fall für die Geschichtsbücher geworden sind und wie Schilddrüsenerkrankungen und Psyche verzahnt sind, erläutert er im medinlive-Gespräch. Auf www.medinlive.at können Sie die Exklusivstory darüber hier nachlesen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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