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Ärzt*innen Newsflash (22. Mai 2021)

Ärzt*innen News

22. Mai 2021
 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 
   


Muster für ein ärztliches Zeugnis über eine abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2

Wie bereits in den letzten Rundschreiben kommuniziert, ist einer der drei Nachweise einer geringen epidemiologischen Gefahr die "Genesung nach einer SARS-CoV-2-Infektion".

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat in diesem Schreiben neben den befugten Stellen zur Ausstellung von Nachweisen über Testergebnisse, auch zur ärztlichen Bestätigung über eine abgelaufene Infektion Stellung genommen.

Wenn für Sie als Ärzt*in eine überstandene Infektion mit Corona bei Patient*innen nachweisbar ist (Absonderungsbescheid und/oder positives PCR-Ergebnis oder bei symptomatischen Patient*innen auch positiver Antigen Test), können Sie den betroffenen Patient*innen anhand dieses Musters für ein "Ärztliches Zeugnis über eine abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2" ein ärztliches Zeugnis mit der maximalen Gültigkeit von sechs Monaten nach der abgelaufenen Infektion ausstellen. Das Ausstellen des Zeugnisses/Attests ist eine Privatleistung, die Empfehlungstarife finden Sie hier.

AVISO: Folgende Änderungen bezüglich der CoV-Bestimmungen wurden parlamentarisch eingebracht und sollen in absehbar Zeit umgesetzt werden:

  1. COVID-19-Tests von asymptomatischen Personen im Rahmen der Sozialversicherung
    Antigen-Tests für asymptomatische Personen sollen in Kürze zu einem Honorar von EUR 25.- mit der Sozialversicherung abrechenbar sein. Die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung des Testergebnisses (grüner Pass) ist noch zu klären.

  1. Ausdruck aus dem elektronischen Impfpass bzw. Impfzertifikat
    Für einen Ausdruck aus dem e-Impfpass zum Nachweis einer Corona-Impfung soll in Kürze die Aufwandsentschädigung von EUR 3.- mit der Sozialversicherung abrechenbar sein.

Wann die beiden Änderungen beschlossen und in Kraft treten sollen, ist derzeit nicht bekannt. Bis zu weiteren Informationen sind diese Leistungen (noch) Privatleistungen.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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