Die Ärztekammer für Wien hat gemeinsam mit dem Versicherungsverband Österreich (VVO) und den Vertretern der Wiener Krankenhäuser (Wiener Gesundheitsverbund, Verband der Privatkrankenanstalten, Ordensspitäler) die Neugestaltung des Schlichtungsverfahrens in Zusammenhang mit strittigen Honoraren (Sonderklasse- und Belegarzthonorare) ausgearbeitet. Dieses sieht zuerst eine Schlichtung pro Krankenhaus/Krankenhausträger vor, wo betroffene Ärzt*innen ihre Fälle selber vertreten können und dann statt eines ordentlichen Gerichtes, eine rechtsförmliche Entscheidung des Falles vor unabhängigen Richtern am Sitz der Ärztekammer einbringen können. Details finden sie in den Verlinkungen unten.
Damit es im Zuge der Neugestaltung der Schied- und Schlichtungsstelle nicht erneut zu langen Wartezeiten kommt, wurde eine Lösung für die bereits bestehenden Schlichtungsfälle ausverhandelt. Seitens des VVO liegt ein Vergleichsangebot auf, womit jeder Fall, der bis zum 31. Oktober 2020 bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Wien eingereicht wurde, mit 45% des strittigen Betrages (Arzthonorar und Hauskosten) seitens der jeweiligen Privatkrankenversicherung (PKV) verglichen werden kann, sofern der*die Ärzt*in und der*die Rechtsträger*in des jeweiligen Krankenhauses zustimmen. Vergleichbares gilt auch für die Arzthonorare, die bei der Schlichtungsstelle des Wiener Gesundheitsverbunds anhängig waren. Vorteil dieser Lösung ist, dass die - zum Teil schon länger eingereichten - Schlichtungsfälle kurzfristig erledigt werden können. Aufgrund der hohen Fallanzahl würde andernfalls eine Abarbeitung und Bezahlung der Altfälle längere Zeit in Anspruch nehmen. Um diesen Vergleich abschließen zu können, bedarf es Ihrer Zustimmung als Behandler*in zu Ihren Fällen. Der*die Rechtsträger*in Ihres Krankenhauses hat dem Vergleich bereits zugestimmt.
In den kommenden Tagen wird die Auflistung der offenen, bis zum 31. Oktober 2020 eingereichten Fälle bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Wien an die Rechtsträger*innen übermittelt, die sich sodann mit Ihnen in Verbindung setzen werden. Das Vergleichsangebot kann jedoch nur für alle Fälle angenommen werden - eine Selektion von Fällen auf einzelne Patient*innen ist nicht zulässig. Wird auch ein einziger Fall nicht angenommen, bedeutet dies, dass alle Ihre Fälle nicht verglichen werden können.
Mit Annahme des Vergleichsangebotes durch Sie sowie durch die Rechtsträger*innen des Krankenhauses sind sämtliche mit diesen Fällen zusammenhängende strittigen Ansprüche zwischen Ihnen und der Privatversicherung bereinigt und der Rechtsweg somit ausgeschlossen. Falls Sie das Vergleichsangebot ablehnen, bleiben die Fälle in der Schlichtung und werden im Rahmen der neuen Schieds- und Schlichtungsordnung behandelt.
Aktuell gibt es keinen Konsens für einen neuen Kollektivvertrag für Ordinationsmitarbeiter*innen zum 1. Jänner 2021. Somit bleiben die kollektivvertraglichen Ansätze unverändert und man muss keine Erhöhungen - weder auf kollektivertragliche Ansätze noch auf die IST-Gehälter - gewähren.
Sollte man sich bei den Mitarbeiter*innen freiwillig für die geleistete Arbeit bedanken wollen, wird die Auszahlung einer Coronaprämie in der Höhe von EUR 300.- bzw. für Teilzeitbeschäftigte mit einem geringeren Wochenstundenausmaß als 20 Stunden von EUR 150.- an alle Beschäftigten zur Anerkennung ihrer Leistung während der Covidkrise gem. §124b Z 350 lit a EStG BGBl I Nr.23/2020 i.V.m. §49 Abs 3 Z 30 ASVG bis spätestens 31. Dezember 2020 empfohlen.
Zudem möchten wir Ihnen als Orientierung mitgeben, dass die Inflationsrate und der Abschluss der meisten Kollektivverträge bei 1,5% liegen, sollten sie freiwillig die Inflationsrate abgelten wollen. Die Verhandlungen mit der Gewerkschaft werden im Jahr 2021 fortgeführt und es gilt als vereinbart, dass freiwillige Erhöhungen der Gehälter auf jeden Abschluss natürlich angerechnet werden würden.
Unseren letzten Informationen zufolge, soll es bereits zu Beginn des Jahres 2021 die Möglichkeit geben, dass niedergelassene Ärzt*innen und ihr Ordinationspersonal gegen Covid-19 geimpft werden können - ein exaktes Datum für die ersten CoV-Impfungen in Österreich steht aber noch nicht fest. Aktuell laufen Gespräche mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und der Stadt Wien, um auszuarbeiten, auf welchen Wegen - ob nur in Impfstraßen oder auch durch die niedergelassenen Ärzt*innen selbst - geimpft werden kann. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Die Ärztekammer für Wien wurde vom Einsatzstab des Landes Wien und vom Gesundheitsministerium darüber informiert, dass die betroffenen Masken mit der Produktionslosnummer SC20200040 den Anforderungen an CPA-Masken erfüllen. Dies wurde bei einer neuerlichen Überprüfung bestätigt. Ein Foto dieser Masken finden Sie hier.
Die CPA-Masken mit einer anderen Produktionslosnummer werden weiterhin überprüft werden. Erste Überprüfungen der Charge SC20200045 haben ergeben, dass ein Teil der Masken eine verminderte Filterleistung haben (78-93%). Entsprechend erfüllen diese Masken NICHT dem Prüfgrundsatz einer CPA Atemschutzmaske. Seitens des Gesundheitsministeriums wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Masken NICHT zu verwenden.
Die bisherigen Informationen dazu finden Sie hier und hier.
Am Samstag, 12. Dezember 2020, findet von 9:00 bis 11:35 Uhr ein Collegium Publicum zum Thema "Das Blutbild - Ein Spiegelbild des Inneren" statt.
Anmelden können Sie sich hier unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten danach auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben. Mehr
Wie hier am 6. März 2020 berichtet, kann nach wie vor keine Empfehlung zur Installierung und Verwendung des elektronischen Kommunikationsservices eKOS seitens der Ärztekammer gegeben werden.
Einige Ärzt*innen nutzen eKOS bereits für die Zuweisung. Im Rahmen dieser Nutzung haben uns die Zuweisungsfächer gebeten, folgende Punkte dabei dringend zu beachten:
Bitte drucken Sie bei Zuweisung mit eKOS die eKOS-Zuweisung aus und geben Sie diese den Patient*innen mit. Ohne diese Information wissen die Patient*innen bei telefonischer Terminvereinbarung meist nicht, was untersucht werden soll.
Meist ist auf der eKOS-Zuweisung nur der Zuweiser*innenname und die Vertragspartner*innennummer angeführt - bitte ergänzen Sie Ihre Adresse und Telefonnummer.
Bitte führen Sie auch alle Kontaktdaten der Patient*innen an (Name, Telefonnummer, Adresse, eventuell E-Mail), damit eine unbürokratische Kontaktaufnahme mit den Patient*innen für die Befundübermittlung erfolgen kann.
Bitte weisen Sie nur für Untersuchungen in eKOS zu, die auch von der Sozialversicherung bezahlt werden (keine Privatleistungen!), um Missverständnisse mit und Unverständnis von den Patient*innen zu vermeiden.
Das Jahr 2020 stellte uns vor viele neue Herausforderungen und Veränderungen. Aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemie mussten viele der über die Jahre zur Gewohnheit gewordenen Abläufe geändert bzw. angepasst werden. Vor allem im Bereich der Patient*innenbetreuung ergaben sich starke Veränderungen, von der Art und Weise der Terminvergabe, der Kommunikation und der Behandlung der Patient*innen bis zur der entsprechenden Verrechnung der erbrachten Leistungen.
Mitte März wurden wir alle mit einigen neuen Leistungen überrascht. Die telemedizinische Konsultation, eine Leistung welche im Rahmen eines Pilotprojektes bei der ÖGK von einigen wenigen Fachgruppen und Ärzt*innen bereits verrechnet werden konnte, wurde großflächig auf alle Fachgruppen ausgeweitet in einem Versuch den Ärzt*innen, während des ersten Lockdowns eine Möglichkeit zu bieten, trotz Ausgangssperren für Ihre Patient*innen da zu sein. Ähnliches gilt auch für die Positionen 8a-8i, welche davor ebenfalls nur von einigen wenigen Fachgruppen verrechnet werden konnte und ab Mitte März gemeinsam mit der telemedizinischen Konsultation auf alle Fachgruppen ausgeweitet wurde um einen lückenlose Konsultationsverlauf darstellen zu können. Zusätzlich zu den neuen Leistungen kam es ebenfalls zu Veränderungen im Bereich der Limitierungen einiger Positionen und einem komplett separaten System zur Erfassung der telemedizinischen Konsultation bei den bundesweiten Sozialversicherungen.
Um trotz dieser Veränderungen und geänderten Abläufen bei Ihrer Honorarabrechnung auf nichts verzichten zu müssen, bietet Ihnen unser Honorarberatungsservice HBS4ORDI die Möglichkeit Ihre Abrechnungsdatei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), vor der Übermittlung an die ÖGK, von unseren Mitarbeiter*innen überprüfen zu lassen. Das Honorarberatungsservice ist komplett kostenfrei und Sie profitieren nicht nur von einer zusätzlichen, schnelleren und detaillierteren Auswertung als Gegenvergleich zur ÖGK-Honorarnote. Ebenfalls weisen unsere Mitarbeiter*innen Sie auf vergessene Leistungen (Zuschläge, Positionen) sowie wiederkehrende Auffälligkeiten in der Abrechnung (z.B. eventuelle Softwarefehler) hin.
Neben den eben erwähnten persönlichen Nutzen für die Ordinationen, unterstützen Sie mit der Teilnahme an HBS4ORDI mit Ihren anonymisierten Zahlen auch Ihre Fachgruppe bei den Honorarverhandlungen. Aktuell ist das Honorarberatungsservice der Ärztekammer für Wien nur mit der ÖGK Honorarabrechnung kompatibel, eine Umsetzung für die kleinen Kassen ist für die Zukunft vorgesehen.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Dominic Ander telefonisch unter 01/51501-1330 oder per Mail an mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA== gerne zur Verfügung. Mehr
Für die Beschäftigten des Gesundheitsbereichs und der Langzeitpflege ist die Arbeit oft mehr als nur ein Beruf: Sie arbeiten für die Menschen und für deren Gesundheit. Große Verantwortung und enorme Herausforderungen bringen diese hoch motivierten, leistungsbereiten Kolleginnen und Kollegen immer häufiger an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Vielfach sind die Grenzen der Belastbarkeit längst überschritten.
Die "Offensive Gesundheit" lädt daher zu einem moderierten, virtuellen Gespräch mit Gesundheitsminister Rudi Anschober über ihr Sechs-Punkte-Programm für ein zukunftssicheres System der Gesundheit und Langzeitpflege sowie über die daraus resultierende "Roadmap Gesundheit 2020", die dem Minister bereits im vergangenen September überreicht wurde.
Beteiligen auch Sie sich an der Diskussion zu den Themen
"Offensiv gefragt - Zukunftspläne für das österreichische Gesundheits- und Pflegesystem?". Virtuelles Gespräch mit Gesundheitsminister Anschober.
Zeit: Montag, 14. Dezember 2020, 15.00 bis 16.00 Uhr Hier können Sie live am virtuellen Gespräch teilnehmen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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