Am Donnerstag, 12. November 2020, gehen die ersten drei Corona-Checkboxen für CoV-Testungen der Wiener Bevölkerung mit Krankheitssymptomen in Betrieb. Bis Ende November sollen insgesamt bis zu 30 Container in ganz Wien zur Verfügung stehen. Das Projekt wird gemeinsam von der Stadt Wien mit der Ärztekammer für Wien umgesetzt. Das medizinische Personal in den Checkboxen stellt der Ärztefunkdienst der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien.
Die Checkboxen sind aber keine CoV-Teststraßen, sondern sollen jenen Menschen, die in der grippalen Zeit erkranken und entsprechende Symptome haben, einen Ärzt*innenbesuch ermöglichen, ohne in Ordinationen eine Infektionsquelle darzustellen. In der Checkbox wird vor Ort eine Testung auf Covid-19 mittels Antigentest durchgeführt. Im Anschluss an das Testergebnis finden ein Ärzt*innengespräch und eine "Anbehandlung" durch die Ärzt*innen statt, bevor zu den jeweiligen Haus*ärztinnen weiterverwiesen wird. Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, wird ein zweiter Abstrich vorgenommen und die Probe in ein Labor übermittelt, um das Testergebnis vom Antigentest mittels PCR-Test zu bestätigen. Ein Absonderungsbescheid wird unmittelbar ausgehändigt. Der Befund des PCR-Tests wird den Patient*innen dann per Post bzw. elektronisch zugestellt.
Terminvereinbarungen sind ab 11. November 2020 online möglich. Alle Infos zur Checkbox und den Standorten sowie zur Anmeldung finden Sie hier.
Die jüngste mediale Aussage von Patient*innenanwältin Sigrid Pilz, wonach es Beschwerden wegen verschobener Operationen gebe, weist die Ärztekammer entschieden zurück. Pilz hatte zudem gefordert, dass Ärzt*innen nun Teamentscheidungen treffen und Herzoperationen und ähnlich akute Behandlungen durchgeführt werden müssten. Die Ärztekammer sieht diese Forderung als "entbehrlich" an: Alle dringenden Operationen werden von Ärzt*innen weiterhin durchgeführt, die Patient*innen können also beruhigt sein. Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.
Nach dem Zwischenabschluss im März 2020 zwischen Ärztekammer, Gewerkschaft vida und den Arbeitgebern wurden letzten Freitag, wie im Frühjahr vereinbart, die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in den österreichischen Ordensspitälern wieder aufgenommen. Die wichtigsten Forderungspunkte der Gewerkschaft sind eine bezahlte Mittagspause sowie Covid-Boni und Corona-Zulagen für die Mitarbeiter*innen, die auf Covid-Abteilungen arbeiten. Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.
Für Ärzt*innen stellt sich nach positivem Covid-Testergebnis die Frage, ob gegenüber ihren Patient*innen, die sie kürzlich behandelt haben, eine Informationspflicht darüber besteht. Der Kontakt zu den Patient*innen sollte immer unter Verwendung der adäquaten Schutzausrüstung erfolgt sein. Wurden Sie positiv getestet, besteht grundsätzlich keine direkte Informationspflicht gegenüber den Patient*innen. Diese sind im Regelfall Kategorie-2-Kontaktpersonen. Nach positiver Testung erfolgt eine Meldung an das Epidemiologische Meldesystem (EMS), auf das die Gesundheitsbehörde Zugriff hat. Diese sollte sich in weiterer Folge im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung melden. Im Zuge dessen müssen Sie relevante (Patient*innen-)Kontakte bekanntgeben und den Aufforderungen der Gesundheitsbehörde folgen. Sollte eine Behandlung mit nicht adäquater Schutzausrüstung erfolgt sein, ist es zu empfehlen, nicht auf die Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsbehörde zu warten, sondern die betroffenen Patient*innen direkt zu informieren.
Mehr zu adäquater Schutzausrüstung finden Sie hier (Tabelle S. 1f).
Ein positives Ergebnis eines Antigentests unterliegt der Meldepflicht und muss gemeinsam mit den Kontaktinformationen der betroffenen Patient*innen an die Mailadresse mmmY292aWRAbWExNS53aWVuLmd2LmF0 gemeldet werden. Wir haben bereits in unseren FAQ hier darüber informiert. Ein positiver Antigentest bedeutet auch eine sofortige Absonderung - jedenfalls bis zum Vorliegen des anschließenden PCR-Tests. Da Absonderungen durch die Behörden stark zeitverzögert erfolgen und Patient*innen daher bis zum ebenso verzögerten PCR-Testergebnis tagelang ohne jeglichem Status zu Hause warten, empfehlen wir eine Krankmeldung gemäß dieser Regelung der Sozialversicherung für Corona-Verdachtsfälle ohne Ausgehzeiten auszustellen.
Da diese Teststrategie des Bundes (Schaubild Seite 13) mit Ausnahme symptomatischer K1-Kontaktpersonen immer zwingend einen nachfolgenden PCR-Test vorsieht, ist ein positiver Antigentest sozialversicherungsrechtlich (gem. dem Schreiben der ÖGK) als COVID-19-Verdachtsfall zu kategorisieren und eine Krankmeldung vorgesehen.
Aufgrund zahlreicher Anfragen stellen wir Ihnen nachfolgend Attest-Vorlagen zur MNS-Befreiung und zur Befreiung vom Präsenzunterricht sowie eine Bestätigungsvorlage für Betreuungspflichten während der Ausgangsbeschränkung im Word-Format zur Verfügung, die Sie nach Bedarf anpassen können:
Gemäß § 55 Ärztegesetz dürfen Ärzt*innen "ärztliche Zeugnisse nur nach gewissenhafter ärztlicher Untersuchung und nach genauer Erhebung der im Zeugnis zu bestätigenden Tatsachen nach seinem*ihren besten Wissen und Gewissen ausstellen". Nachdem es im Zusammenhang mit MNS-Attesten in jüngster Vergangenheit zu Gefälligkeitsattesten gekommen ist, möchten wir daran erinnern, dass dies disziplinarrechtliche Konsequenzen bis hin zum Berufsverbot nach sich ziehen kann.
FAQ zu Testungen
Die FAQ der Ärztekammer für Wien zu Testungen, Absonderung und Empfehlungen in Bezug auf Covid-Patientinnen und -Patienten bzw. Heimquarantäne finden Sie hier.
Am 17. November 2020 findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Phagentherapie".
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der verschärften Maßnahmen hat das Referat für ärztliche Fortbildung sich dazu entschlossen, dieses Semester auch den Giftigen Dienstag auf "Webinar" umzustellen.
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier mit Ihrem Vor- und Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben.
Das Programm für das Wintersemester 2020/2021 finden Sie hier.
Wir bitten alle Ärzt*innen während des Lockdown und der damit einhergehenden Ausgangsbeschränkung von 20.00 Uhr am Abend bis 6.00 Uhr in der Früh immer Ihren Ärzt*innenausweis mitzuführen, damit die Berufsgruppenzugehörigkeit bei etwaigen Kontrollen stets nachgewiesen werden kann.
Für Ihre Ordinationsmitarbeiter*innen bieten wir Ihnen unter folgenden Links ein Formular zum Ausdruck als Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte bei einer möglichen Kontrolle. Mehr (PDF-Datei) Mehr (Word-Datei)
Die Wiener Pflegeheime sind an uns herangetreten, an alle in Pflegeheimen Dienst tuenden Ärzt*innen zu appellieren, auch trotz angespannter Lage und Doppelbelastung durch die Corona-Situation, auch weiterhin die Patient*innen in den Wiener Pflegeheimen regelmäßig zu besuchen.
Wir danken in diesem Zusammenhang allen Kolleg*innen, die sich neben ihren Tätigkeiten in Ordinationen und Spitälern um alle Patient*innen in den Wiener Pflegeeinrichtungen kümmern.
Im Hinblick auf die generelle Verfügbarkeit von Influenza-Impfstoffen wurden wir darüber informiert, dass eine Abfrage der Influenzaimpfstoffverfügbarkeit seitens des Österreichischen Verbands der Impfstoffhersteller ergeben hat, dass für die Saison 2020/21 insgesamt in Österreich 1,86 Millionen Dosen Influenza-Impfstoff zur Verfügung stehen werden - diese werden noch über den ganzen November hinweg bis inklusive Dezember und Jänner ausgeliefert. Es kommen also noch Impfstoffe nach. Empfohlene Impfzeitpunkt ist ansich Ende Oktober bis Mitte November, Impfungen können aber zu jedem früheren oder späteren Zeitpunkt - auch wenn bereits Influenza-Fälle auftreten - durchgeführt werden.
Die Ärztekammer für Wien möchte Sie darüber informieren, dass nach umfangreichen Verhandlungen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), ein erfolgreicher Abschluss für Aufnahmen der Zentralen Notaufnahme (ZNA) erzielt werden konnte. Zudem wurden neue Vereinbarungen im Bereich der Glaukomchirurgie geroffen.
Die Änderungen treten rückwirkend für Aufnahmen ab 1. Oktober 2020 in Kraft.
Weiterführende Informationen zur Zentralen Notaufnahme bzw. zur Glaukomchirurige finden Sie in der Honorarvereinbarung unter Punkt C.12 bzw. C.13.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mmmc29uZGVya2xhc3NlQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung!
Gerne informieren wie Sie darüber, dass ab sofort die Übermittlung der Datenbegleitliste für die elektronische Verrechnung mit der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) nicht mehr notwendig ist. Wie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) reicht nun auch bei der KFA die ausschließliche Übermittlung der Abrechnungsdatei aus.
Natürlich steht es Ihnen frei zur eigenen Absicherung auch weiterhin die Datenbegleitliste zusätzlich zu übermitteln. Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team HBS4ORDI der Kurie niedergelassene Ärzte jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Die Initiative "Offensive Gesundheit" aus Gewerkschaften, Arbeiterkammer und Ärztekammer hat mit der "Roadmap Gesundheit 2020" eine Handlungsanleitung für die Politik entwickelt, um die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen zu verbessern.Die gesamte Titelgeschichte sowie viele weitere interessante Berichte können Sie jetzt schon online im aktuellen doktorinwien lesen.
Der Ärztekammer wird dieses Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Kenntnis gebracht.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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