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Ärzt*innen News (11. Februar 2021)

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11. Februar 2021


 

Standespolitik


Fortsetzung der CoV-Impfung für niedergelassene Ärzt*innen - Priorisierung nach Alter


Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds: Ärztekammer unterstützt Forderungen der Gewerkschaft vida

Corona


e-Impfpass: Software umsatzsteuerbefreit - Anbindung dringend empfohlen!


Bestätigungen für Zutrittstests


Aktualisierung FAQ zu COVID-Impfungen


FAQ zu CoV-Antigentests/Bestätigungen im niedergelassenen Bereich


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Collegium Publicum: Tumore von Leber, Galle, Pankreas und Speiseröhre

Service


Die Qualitätsevaluierung Ihrer Ordination bzw. Gruppenpraxis hat begonnen - bitte achten Sie auf die Post Ihrer Ordinationsadresse!


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Fortsetzung der CoV-Impfung für niedergelassene Ärzt*innen - Priorisierung nach Alter

Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass die Serverprobleme für die Online-Anmeldung zur Corona-Impfung von niedergelassenen Ärzt*innen behoben sind.

Um künftig technische Probleme womöglich zu vermeiden, werden die Anmeldungen ab sofort gestaffelt vergeben. Entsprechend der Priorisierung der Corona-Impfung für ältere Personen wurden heute gemäß Ärzteliste noch aktive Ärzt*innen mit Geburtsjahr 1956 oder früher, die noch keinen Impftermin haben, per Rundschreiben über die Anmeldemöglichkeiten informiert.

Anfang kommender Woche werden weitere Anmeldetermine für niedergelassene Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal freigeschaltet. Sie werden darüber rechtzeitig informiert.

   


   


Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds: Ärztekammer unterstützt Forderungen der Gewerkschaft vida

Unterstützung für die Forderungen der Gewerkschaft vida signalisiert die Ärztekammer für Wien und fordert ebenfalls, bei den Gehältern der Beschäftigten in den Privatkrankenanstalten "stark nachzubessern".
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Corona

   


e-Impfpass: Software umsatzsteuerbefreit - Anbindung dringend empfohlen!

Das Bundesministerium für Finanzen hat nach Intervention in diesem Schreiben bestätigt, dass die softwaremäßige Erstanbindung von Ärzt*innen an den e-Impfpass eine Leistung darstellt, für die vom Softwarelieferanten keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird. Bei nachweisbaren Anschaffungskosten in der Höhe von max. EUR 1.300,-, die als Förderung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ausbezahlt werden sollen (Ablauf aktuell in Planung), entstehen den niedergelassenen Ärzt*innen somit keine Zusatzkosten.

Wichtig: Der e-Impfpass ist nicht nur für die COVID-Impfung relevant, sondern für alle Impfungen, weil diese früher oder später elektronisch damit erfasst und dokumentiert werden müssen. Auch wenn Sie selbst nicht impfen, kann der e-Impfpass relevant sein, weil Sie über die Anbindung den Impfstatus Ihrer Patient*innen einsehen können. Wenn Sie als impfende*r Ärzt*in in den e-Impfpass eintragen möchten oder über den Impfstatus Ihrer Patient*innen informiert sein wollen, kontaktieren Sie bitte Ihre*n Arztsoftwarehersteller*in.

Die Ärztekammer empfiehlt dringend die Anbindung, da Sie aufgrund der Verhandlungen ohne Zusatzkosten die Impfungen eintragen und einsehen können und davon auszugehen ist, dass künftig alle öffentlichen Impfprogramme und auch Ihre Patient*innen eine Dokumentation im e-Impfpass verlangen werden.

Für zukünftige Wartungs- und Instandhaltungsleistungen im Zusammenhang mit der e-Impfpass-Software gelangt die Steuerbefreiung nicht zur Anwendung!

   


   


Bestätigungen für Zutrittstests

Bestätigungen über in den Wiener Kranken- und Pflegehäusern durchgeführte negative CoV-Antigentests gelten nach Rechtsansicht der Ärztekammer für Wien grundsätzlich jedenfalls auch als gültige Zutrittstests etwa für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. Wichtig ist, dass die Bestätigungen von dem die Tests durchführenden Gesundheitspersonal unter Verwendung eines Stempels der jeweiligen Einrichtung unterschrieben werden, damit sie dieser auch zuordenbar sind und neben dem Namen der getesteten Person auch das Datum und die Uhrzeit der Probeentnahme enthalten. Das genaue Procedere ist, vor allem hinsichtlich der Verwendung von allfälligen Formular-Vorlagen, mit den Dienstgebern jedenfalls mit dem jeweiligen Rechtsträger abzustimmen.

   


   


Aktualisierung FAQ zu COVID-Impfungen

Wir dürfen Sie auf die aktualisierten FAQ zu den COVID-19-Impfungen auf der Website der Ärztekammer für Wien hinweisen.
Alle Aktualisierungen betreffen diesmal den AstraZeneca-Impfstoff und behandeln die Kapitel Sicherheit, Wirkdauer, Schwangere, Zielgruppen, Zeitspanne zwischen dem ersten und dem zweiten Stich, Studienprotokoll, Funktionsweise, Inhaltsstoffe, Nutzen, Impfreaktionen, Effektivität bei Virusmutationen sowie die Eintragung in den e-Impfpass.

   


   


FAQ zu CoV-Antigentests/Bestätigungen im niedergelassenen Bereich

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zu Corona-Antigentests und diesbezüglichen Bestätigungen im niedergelassenen Bereich hier auf unserer Website zusammengefasst. Die FAQ werden regelmäßig aktualisiert.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - Covid-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Collegium Publicum: Tumore von Leber, Galle, Pankreas und Speiseröhre

Am Samstag, 6. März 2021, findet von 9.00 bis 13.30 Uhr ein Collegium Publicum zum Thema "Tumore von Leber, Galle, Pankreas und Speiseröhre" statt. Anmelden können Sie sich hier unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten danach auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben.
Programm

   


 

Service

   


Die Qualitätsevaluierung Ihrer Ordination bzw. Gruppenpraxis hat begonnen - bitte achten Sie auf die Post Ihrer Ordinationsadresse!

Wie bereits in den letzten Wochen und Monaten angekündigt, führt die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMED) auf Basis der Qualitätssicherungs-Verordnung (QS-VO 2018) ab Februar 2021 die Evaluierung für Ordinationen und Gruppenpraxen in Wien durch.

Hierzu beachten Sie nun bitte Ihre Post - denn an Ihre bei der Ärztekammer für Wien gemeldete Ordinationsadresse wurde diese Woche die entsprechende Aufforderung zur Durchführung der Selbstevaluierung über einen eingeschriebenen Brief durch die ÖQMED zugestellt. Im ersten Schritt des Evaluierungsverfahrens beurteilen Sie in Form eines Onlinefragebogens selbst, inwiefern Ihre Ordination bzw. Gruppenpraxis den vorgeschriebenen fachspezifischen Qualitätskriterien der QS-VO 2018 entspricht. Der eingeschriebene Brief enthält Ihre persönlichen Zugangsdaten zu dem Onlinefragebogen, der über das Single-Sign-On (SSO) der Österreichischen Ärztekammer abrufbar ist.

Die Kurie niedergelassene Ärzte als Ihre Serviceorganisation möchte Sie soweit wie irgend möglich unterstützen und empfiehlt folgendes Vorgehen zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Selbstevaluierung.

I. Nachsehen des Webinars "Qualitätssicherung in der Ordination - Die ÖQMED Evaluierung 2021" vom 11. Jänner 2021 unter folgenden Verlinkungen:

II. Umsetzung der Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. ÖQMED - Broschüre "1x1 der ärztlichen Qualitätsevaluierung" lesen
    • Sie können diese hier abrufen.
    • Die Broschüre dient als Wegweiser und Leitfaden für die Evaluierung.
  2. ÖQMED - Musterfragebogen erstellen und testweise ausfüllen
    • Sie können diesen hier abrufen und wie folgt vorgehen:
      • "Fachgebiet" auswählen
      • Individualisierungsfragen beantworten
      • "Fragebogen erstellen"
    • Der Musterfragebogen darf nicht zur Selbstevaluierung verwendet werden - bitte daher nicht an die ÖQMED senden!
  3. Überprüfung des Status quo Ihrer Ordination - kontrollieren, ob die Anforderungen des ÖQMED Musterfragebogen erfüllt sind.
    • Dabei empfiehlt sich die Prüfung der von Ihnen zu verantwortenden Regelungen und Dokumente, u.a. hinsichtlich:
      • Tauglichkeit - Erfüllen diese den beabsichtigten Zweck?
      • Dokumentation - Sind diese schriftlich festgehalten und nachvollziehbar?
      • Schulung - Sind diese allen Betroffenen bekannt?
      • Umsetzung - Werden diese durchgängig eingehalten?
  4. Wir stellen Ihnen zur Unterstützung die Sammlung "hilfreicher Dokumente zur Selbstevaluierung" von Dr. Friedrich Hartl zur Verfügung,
    • Sie können die Dokumente und Mustervorlagen hier abrufen.
  5. Offene Fragen?
    • Die ÖQMED GmbH berät Sie sehr gerne bei allen Fragen rund um die Selbstevaluierung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
  6. Nur bei Bedarf: Zur Vorbereitung speziell geschulte und geprüfte Verifikator*in / Peer anfordern:
    • Bei Bedarf stehen Ihnen speziell in Qualitätsmanagement erfahrene Ärzt*innen im Rahmen des Peer-Projektes (Achtung: kostenpflichtig!) für Beratungen in Ihrer Ordination oder im Rahmen von Qualitätszirkeln zur Verfügung.
      Näheres finden Sie hier.

Weitere Informationen zur ÖQMED-Ordinationsevaluierung 2021 in Wien finden Sie hier auf unserer Website.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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