Quer durch alle Bundesländer sind die niedergelassenen Ärzt*innen bereit, zu impfen und ihren Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu leisten. Einer Umfrage der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zufolge, haben sich mehr als 4000 niedergelassene Vertragsärzt*innen bereit erklärt, in ihren Ordinationen, in Impfstraßen oder lokalen Impfverbänden wohnortnahe zu impfen. Hinzu kommen noch viele Wahlärzt*innen. Es sei daher völlig unnötig, Experimente zu Lasten der Patientensicherheit zu überlegen - wie etwa CoV-Impfungen in Apotheken. Impfen ist mehr als nur ein Stich. Die Impfleistung umfasst unter anderem auch die Feststellung der Impftauglichkeit, die Nachbeobachtung sowie eine rasche und adäquate Behandlung von seltenen, aber möglichen akuten Impfreaktionen. All das können Apotheker*innen, denen dafür Ausbildung und Expertise fehlen, nicht leisten. Alles, was für die Durchimpfung der Bevölkerung noch benötigt werde, sei jetzt ausreichend Impfstoff. Mehr
Vergangene Woche veranstaltete die Ärztekammer für Wien gemeinsam mit den Gewerkschaften GÖD-Gesundheitsgewerkschaft und younion _ Die Daseinsgewerkschaft Hauptgruppe II eine Online-Demo am Wiener Stephansplatz.
Falls Sie nicht live dabei waren, können Sie hier unser Kurzvideo vom Flashmob und der Kundgebung sehen.
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Aufgrund der stetig ansteigenden Infektionszahlen während der COVID-19-Pandemie und der Empfehlung der Bundesregierung zur Vermeidung vermeidbarer persönlicher Kontakte wurde im Vorjahr beschlossen, dass Vertragsärzt*innen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab 1. November 2020 bis 31. März 2021, Arbeitsunfähigkeits-Meldungen (AU-Meldungen / Krankschreibungen) allgemein (d.h. nicht nur für COVID-19-Verdachtsfälle mit Krankheitssymptomen) auf Basis einer telemedizinischen Konsultation ausstellen können.
Da die Infektionszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau liegen, wurde diese allgemeine Möglichkeit von AU-Meldungen auf Basis einer telemedizinischen Konsultation jetzt von der ÖGK bis 31. Mai 2021 verlängert. Mehr
Inhaltlich dürfen wir - anlässlich der am 8. März 2021 kundgemachten 3. Novelle und der am 26. Februar 2021 kundgemachten 2. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - auf folgende Neuerungen hinweisen:
1) Seit 10. März 2021 haben Begleitpersonen von Patient*innen in Ordinationen einen Nachweis eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 vorzulegen. Antigentests dürfen nicht älter als 48 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein.
Anstelle eines Nachweises über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 können folgende Nachweise erbracht werden:
Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion.
Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten.
Genesungsnachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG.
Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde.
Die Nachweispflicht gilt nicht für ...
... Patient*innen ...
... Begleitpersonen von minderjährigen Kindern
2) Gemäß § 16 Abs 7 gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig oder höher genormtem Standard oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und enganliegenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen der Logopädie.
Am 30. März 2021 findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Atypische Mykobakteriosen".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 781-171-899). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.
Besonders in dieser herausfordernden Zeit dürfen wir erneut darauf hinweisen, dass die Ombudsstelle für die Bereiche Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus gegen Ärzt*innen der Ärztekammer für Wien weiterhin gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung steht. Sollten Sie sich in Ihrem derzeit mehr als anspruchsvollem ärztlichen Arbeitsalltag von Mobbing, Gewalt, Sexismus oder Rassismus betroffen fühlen, wenden Sie sich an mmmb21idWRzc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ=.
Zu jedem Zeitpunkt wird dabei seitens der Ärztekammer selbstverständlich absolute Anonymität und Diskretion zugesichert. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für die Bereiche Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus finden Sie hier.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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