Die Wiener Ärztekammer sowie die Gewerkschaften GÖD-Gesundheitsgewerkschaft und younion _ Die Daseinsgewerkschaft Hauptgruppe II veranstalten morgen, Mittwoch, 3. März 2021, einen Flashmob sowie eine Kundgebung mit hunderten fiktiven Demonstrierenden in Form von Pappkarton-Figuren, die für "echte" Menschen aus den Gesundheitsberufen, die die Kundgebung mittels eines Online-Livestreams verfolgen, vor Ort stehen. In Zeiten von Corona setzen die beteiligten Institutionen mit dieser "hybriden" Online-Demo neue Wege und fordern "mehr Wertschätzung und größere Aufmerksamkeit" für die Probleme des Gesundheitspersonals in den öffentlichen Trägern.
Nehmen auch Sie morgen, Mittwoch, 3. März 2021, online daran teil unter www.vonberufmensch.at. Sie finden die Veranstaltung auch auf Facebook.
Vortragende bei der Kundgebung werden u.a. sein:
Edgar Martin, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft Hauptgruppe II
Reinhard Waldhör, Vorsitzender der GÖD-Gesundheitsgewerkschaft
Wolfgang Weismüller, Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien
Es gibt keinen Grund, dass Apotheken impfen. Impfen ist eine ärztliche Tätigkeit und solle es auch bleiben, betont die Österreichischen Ärztekammer, und verweist auch auf entsprechende Aussagen des Gesundheitsministers vom Herbst 2020. Da wurde betont, dass aus Gründen der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes nicht geplant sei, den Kreis der Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, die zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind, auszuweiten. Mehr
Heftige Kritik kommt von der Ärztekammer zu den Einschränkungen für viele Österreicher*innen hinsichtlich der Ausgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung ("COVID-19-Selbsttests") in Apotheken. Bürger*innen, die sich von ELGA gesamt oder vom Service e-Medikation abgemeldet haben, sowie nicht krankenversicherte Personen können dieses Service nicht nutzen und sind von der Verteilung der kostenfreien Tests ausgenommen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Patient*innen, die ihr "gutes Recht" wahrgenommen haben, aus ELGA zu optieren, nun dafür bestraft werden und benachteiligt würden. Auch der Ausschluss nicht krankenversicherter Personen sei unverständlich. Mehr Information der SVC zur Gratisabgabe von COVID-19 Selbsttests in Apotheken
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass am 14. März 2021 noch freie Termine für eine COVID-Impfung für niedergelassene Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal zur Verfügung stehen. Sollten Sie sich oder Ihr Ordinationspersonal noch nicht angemeldet haben, so können Sie sich mit dem am 22. Februar 2021 an Sie gemailten personalisierten Passwort anmelden.
Wenn Sie sich bei der Ausübung Ihres Berufs mit dem Coronavirus infizieren, kann das unter bestimmten Umständen als Berufskrankheit eingestuft werden. In diesem Fall haben Sie gesetzlich Anspruch auf umfassende Versicherungsleistungen, wie die Kostenübernahme für die medizinische und berufliche Reha. Dazu muss aber der Arbeitgeber den Verdachtsfall beim Unfallversicherungsträger (AUVA) unbedingt melden. Ohne Meldung, keine Anerkennung und ohne Anerkennung, keine Leistungen. Mehr Informationen gibt es hier, das Meldeformular gibt es hier.
Aufgrund zahlreicher Anfragen dürfen wir Sie darüber informieren, dass CoV-Impfungen in Ordinationen in Wien derzeit aufgrund fehlenden Impfstoffs noch nicht möglich sind. Die Ärztekammer fordert seit Wochen von den Verantwortlichen endlich den Ordinationen Impfstoff zuzuteilen. Wir sind diesbezüglich in Gesprächen mit der Stadt Wien und werden Sie informieren, sobald die ersten Impfdosen für Ordinationen durch die Stadt Wien zugeteilt werden.
Seit Anfang dieser Woche sind gesundheitsbehördliche CoV-Antigentests von Testeinrichtungen der Stadt Wien mit einem QR-Code ausgestattet. Damit können die Tests mittels QR-Code-Scanner überprüft werden. Bei einem grünen Ergebnis ist der Testbefund nicht älter als 48 Stunden und ist sowohl als Eintrittstest für körpernahe Dienstleistungen als auch als Berufsgruppentest gültig. Bei einem gelben Ergebnis ist der Testbefund nicht älter als eine Woche und ist ausschließlich als Berufsgruppentest gültig. Bei einem roten Ergebnis ist der Test veraltet und ungültig.
Schriftliche Atteste von niedergelassenen Ärzt*innen haben aber nach wie vor ihre Gültigkeit und benötigen KEINEN QR-Code.
Wir dürfen Sie auf dieses Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hinweisen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
Alle Texte und Daten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Quellenangabe weiterverwendet werden. Newsletter abmelden