Seit geraumer Zeit schafft es das Gesundheitsministerium nicht, eine dringend nötige Verordnung zu erstellen - obwohl es längst klare Absprachen mit der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) gibt. Die Ärzt*innen sind bereit, die Bevölkerung zu impfen. Aber sie werden bei vielen Fragen in Bezug auf die praktische Durchführung der Corona-Impfung nach wie vor im Dunkeln gelassen, kritisiert die ÖÄK mangelhaftes Management im Gesundheitsministerium. Mehr
Am 20. Jänner 2021 wurde für alle Kassenärzt*innen - egal welches Sonderfach (!) - die Förderung für den e-Impfpass mit maximal EUR 1.300.- für die Implementierung des e-Impfpasses fixiert (wenn die Implementierung weniger kostet, entsprechend weniger).
Es ist nun gesetzlich vorgesehen, dass alle niedergelassene Ärzt*innen in Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten - unabhängig von der Fachzugehörigkeit - die in einem Vertragsverhältnis zu einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger stehen (ÖGK, BVAEB, SVS, inkl. reine VU-Ärzt*innen), die Kosten für die Implementierung der Software für den elektronischen Impfpass (inkl. etwaigem Scanner) mit maximal EUR 1.300.- Kostenersatz durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ersetzt erhalten. Die ersetzbaren Anschaffungskosten müssen nachweisbar sein, werden von der ÖGK ausgezahlt und dann vom Bund übernommen. Details zum Ablauf und zur Abwicklung der Förderung werden in Kürze festgelegt, hierzu laufen bereits intensive Gespräche mit der ÖGK und den Softwareherstellern.
Sowohl epidemiologisch, als auch volkswirtschaftlich sind die Eintragungen in den e- Impfpass essentiell. Patient*innen werden die Eintragung in den e-Impfpass fordern, auch wenn derzeit noch unklar ist, ob und welche Vorteile man durch eine dokumentierte Impfung haben kann.
Es ist jedenfalls absehbar, dass früher oder später die Eintragung von Impfungen in den e-Impfpass verpflichtend sein wird. Aus diesem Grund raten wir impfenden Ärzt*innen dringend - falls nicht bereits erfolgt - mit den eigenen Arztsoftwarehersteller*innen Kontakt aufzunehmen und die Software zu bestellen.
Bezüglich der Förderung für Wahlärzt*innen mit e-Card Anschluss sind wir noch in Verhandlung. Wahlärzt*innen ohne e-Card Anschluss, Arbeitsmediziner*innen und Schulärzt*innen werden Impfungen auch über eine Tabletlösung in den e-Impfpass eintragen können. Wie und in welchem Ausmaß solche Tablets bezogen werden können, ist ebenfalls noch Gegenstand von Verhandlungen.
(für freiberuflich tätige Ärzt*innen und ihre Mitarbeiter*innen sowie angestellte Ärzte*innen, die nicht in bettenführenden Krankenanstalten arbeiten)
Anmeldung für weitere Impftermine für 1. Teilimpfung nächste Woche
Erweiterte Teilnahme um in Institutionen angestellte Ärzt*innen
Vergangenes Wochenende fand in der Messe Wien die erste Corona-Impf-Straße für freiberuflich tätige Ärzt*innen und ihre Mitarbeiter*innen sowie viele angestellte Ärzte*innen, die nicht in bettenführenden Krankenanstalten arbeiten, statt.
Wir sind in täglicher Abstimmung mit der Stadt Wien, um die Fortsetzung der Immunisierung zu planen und werden aus jetziger Sicht nächste Woche wieder Impftermine für die erste Teilimpfung zur weiteren Anmeldung aussenden. Mit der nächsten Anmeldemöglichkeit wird eine erweiterte Teilnahme um angestellte Ärzt*innen außerhalb von Rechtsträgern öffentlicher Krankenanstalten möglich sein.
Eine neue Anmeldung betrifft nur Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen, die noch keine Erstimpfung vom 15. bis 18. Jänner 2021 erhalten hatten.
Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen, die bereits eine erste Teilimpfung erhalten haben, sind automatisch für einen spiegelgleichen Zweittermin (selber Wochentag, selbe Uhrzeit) vom 5. bis 8. Februar 2021 vorgesehen.
Die Ärztekammer ist sehr erfreut darüber, dass das Lorenz Böhler-Spital doch nicht geschlossen wird. Die Ärztekammer, die bei Protestaktionen vor dem Spital mitwirkte und über die Kurie angestellte Ärzte mit viel Überzeugungsarbeit im Hintergrund dagegenwirkte, ist mit dem Entschluss sehr zufrieden. Der Standort ist nun gesichert, dies bestätigte nun auch der Ärztliche Direktor der AUVA, Roland Frank, gegenüber Radio Wien. Das sei Ende des Vorjahres beschlossen worden. Mehr Information dazu können Sie hier nachlesen.
Bei der zweiten Runden der Kollektivvertragsverhandlung für die Ordensspitäler konnte am 19. Jänner 2021 keinerlei Annäherung erzielt werden. Trotz großzügiger zugesagter Finanzierungsbeteiligung durch die Stadt Wien wurde seitens der Dienstgebervertreter*innen keinerlei Verständnis für die Hauptforderung des Verhandlungsteams von Vertreter*innen der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien und der Gewerkschaft vida - Mittagspause ist Arbeitszeit - entgegengebracht. Weitere Themen konnten im Zuge dieser Verhandlungsrunde nicht besprochen werden. Die Gespräche sollen Ende des Monats wieder aufgenommen werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter mmmb3JkZW5zc3BpdGFlbGVyQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.
Wie schon in diesem Rundschreiben berichtet, wurde das Honorar für CoV-Impfungen bei einer Tätigkeit in offiziellen Impfstraßen, wie jener des Landes Wien, durch eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit EUR 150.- pro Stunde (für Turnusärzt*innen EUR 90.- pro Stunde) festgelegt. Wir wurden aber darüber informiert, dass gewisse Organisationen versuchen, den Stundensatz zu drücken. Von Seiten der Ärztekammer für Wien wird dringend ersucht, diese Organisationen zu melden und eine Impfung zu diesem Tarif keinesfalls zu vereinbaren. Jede Organisation kann derzeit nur im Auftrag des Landes Wien COVID-Impfungen durchführen und erhält die EUR 150.- pro Stunde auch vom Land vergütet, die das Land dann selbst mit dem Bund abrechnet.
Wir empfehlen daher allen Kolleg*innen, die sich für CoV-Impftätigkeiten zur Verfügung stellen, diese in Impfstraßen, die vom Ärztefunkdienst der Ärztekammer für Wien betreut werden, durchzuführen, da hier das oben genannte Honorar garantiert wird und auch vom Land Wien anstandslos übernommen wird.
Wie bereits in den Arzt*innennews vom 03.12.2020 berichtet, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, auch für abgesonderte Mitarbeiter*innen einen Verdienstentgang geltend zu machen. Hierfür gibt es mittlerweile ein neues Formular, welches für die Antragstellung zu verwenden ist.
Details für die Berechnung des Verdienstentgangs finden sich in der entsprechenden Berechnungs-Verordnung hier.
Anzumerken ist noch, dass die Richtigkeit der Berechnung im Formular jedenfalls durch eine*n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder Bilanzbuchhalter*in bestätigt werden muss. Die dafür angefallenen Kosten können bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro ebenfalls in Abzug gebracht werden.
Die Ärztekammer für Wien hat gemeinsam mit Expert*innen die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) rund die Covid-Impfung ausgearbeitet. Sie finden die FAQ-Covid-Impfung auf unserer Website. Die Fragen und Antworten werden regelmäßig aktualisiert und auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht.
Das aktuelle Update enthält neue Fragen und Antworten zur Transportfähigkeit des Cominarty-Impfstoffs, zu einer siebenten Dosis sowie zu den Möglichkeiten, die Patient*innen haben, wenn sie sich impfen lassen wollen. Weiters wurde der gesamte Bereich "e-Impfpass" aktualisiert sowie die Antwort zur Frage, ob Schwangere geimpft werden dürfen, aktualisiert.
Auf www.impfservice.wien, der Website des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien (MA 15), ist seit 18. Jänner 2021 die Vormerkung für eine CoV-Impfung für alle Wiener*innen möglich. Das dafür nötige Anmeldeformular steht auf der Website des impfservice.wien hier zur Verfügung. Die Impftermine werden entsprechend der Priorisierung der Wiener Impfstrategie vergeben.
Am 26. Jänner 2021 findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "FUO-Abklärung beim Hausarzt".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar.
Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben.
Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.
Wir dürfen Ihnen folgend zwei Anleitungen der SVC zur Nutzung des Service e-Impfpass über den Webbrowser zur Verfügung stellen:
Kurzanleitung zur Nutzung über den Webbrowser Diese Anleitung richtet sich an niedergelassene Ärzt*innen in Ordinationen und Gruppenpraxen, die das Service e-Impfpass über die e-card Weboberfläche nutzen. Die Kurzanleitung erklärt Schritt für Schritt das Anmelden am e-card System über den Webbrowser und die Funktion "Impfung erfassen".
Kurzanleitung zur Nutzung über den Webbrowser (inkl. Voreinstellungen) Diese Anleitung richtet sich an Nutzer*innen, die eine große Anzahl an Impfungen mit DEMSELBEN Impfstoff durchführen. Durch die beschriebenen Voreinstellungen kann der Ablauf "Neue Impfung erfassen" deutlich vereinfacht werden.
Seit letzter Woche kann die Eintragung der Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff für BionTech Pfizer im zentralen Impfregister über die Weboberfläche des e-card Systems (e-card Web-GUI) vorgenommen werden.
e-Card System für Wahlärzt*innen
Auch als Wahlärzt*in können Sie sich auf eigene Kosten mit dem e-card System für ELGA-Zwecke ausstatten lassen. Voraussetzung zur Nutzung von ELGA ist, dass Sie bzw. Ihre Ordination im ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter-Index (GDAI) eingetragen sind. Hier finden Sie die Voraussetzungen für Ihr e-Card System als Wahlärzt*in.
Hier finden Sie alle Provider mit denen die Sozialversicherungsträger Rahmenverträge für den Netzbetrieb des GIN-Zugangsnetzes abgeschlossen haben.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
Alle Texte und Daten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Quellenangabe weiterverwendet werden. Newsletter abmelden