Aufgrund einiger Anfragen möchten wir Ihnen gerne den Status zur Absicherungsregelung für ÖGK-Vertragsärzt*innen mitteilten. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelung wurde nunmehr zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Ärztekammer geklärt. Sie müssen keinen Antrag stellen, um eine Ausgleichszahlung zu erhalten - der Ablauf bis zur Auszahlung läuft automatisiert. Die Auszahlung der Ausgleichszahlung ist spätestens im Juni zu erwarten, da auch das 4. Quartal gemäß gesetzlicher Ausgleichsregelung zu berücksichtigen ist, die Berechnungen dazu aber erst nach Auszahlung Ende März durchgeführt werden können.
COVID-Zuschüsse müssen der ÖGK von den Ärzt*innen selbst gemeldet werden. Diese werden dann bei rechtzeitiger Meldung bis 15. April 2021 gleich der Auszahlung abgezogen, oder sie sind bei späterer Meldung von den Vertragsärzt*innen an die ÖGK zurückzuzahlen. Die ÖGK und die Ärztekammern weisen hiermit die Vertragsärzt*innen auf diese Verpflichtung und auf Konsequenzen bei Nichteinhaltung hin.
Ärzt*innen die nach eigenen Berechnungen eine Ausgleichszahlung bekommen sollten, sollten daher unbedingt allfällige COVID-Beihilfen, die im Jahr 2020 bezogen wurden (z.B. Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss) an die ÖGK melden, da diese gemäß gesetzlichen Regelungen abzuziehen sind. Zahlungen aus der Kurzarbeit, die auch vom Ausgleichsbetrag abzuziehen sind, sind nicht meldepflichtig und werden automatisch berücksichtigt.
Es gibt keinen Grund, einen angebotenen Impfstoff abzulehnen, betonen die Impfreferenten der Ärztekammern. Alle drei in Österreich zugelassenen Impfstoffe sind sicher und schützen bei den hierzulande vorherrschenden Virusarten zu beinahe 100 Prozent gegen schwere Krankheitsverläufe. Mehr
Anlässlich der am 17. Februar 2021 kundgemachten 1. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) wurden die Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der COVID-19 Pandemie erneut adaptiert. Die neueste Version finden Sie hier. Änderungen sind zur besseren Nachvollziehbarkeit gelb hervorgehoben.
Explizit dürfen wir auf die nunmehr in der Verordnung vorgesehenen, verpflichtenden wöchentlichen Testung im niedergelassenen Bereich hinweisen (Details und Ausnahmen hierzu vgl. Seite 7 der Empfehlungen). Weiters wird in der Novelle präzisiert, dass Ärzt*innen sowie ihre Mitarbeiter*innen bei Kontakt mit Patient*innen durchgehend eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA), eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit höher genormtem Standard zu tragen haben. Bisher sah die Verordnung vor, dass eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen ist.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ab März 2021 Anmeldungen für einen PCR-Test (Nasen-Rachenabstrich oder Gurgellösung) oder Antigentest spätestens am Vortag der Testung ...
... Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr ...
Anmeldungen die uns Freitag nach 14.00 Uhr erreichen, werden am nächsten Werktag im Laufe des Vormittags bearbeitet. Weitere Informationen zur Testung finden Sie hier.
Am Mittwoch, 10. März 2021, findet 14.00 bis 18.00 Uhr ein Workshop zum Thema "Osteoporose" statt. Inhalt: Osteoporotische Frakturzahlen in Österreich Basis 2018, Klinische Risikofaktoren - Komorbiditäten, Patienten mit einem hohen Frakturrisiko - präventive Interventionsschwellen, alte und neue therapeutische Optionen, Sicherheitsdaten zur Langzeittherapie, Kieferknochennekrosen - Fakten und Mythen
Online teilnehmen können Sie hier.
Aderlaß, Kuren, auf die etwa ein gewisser Herr Beethoven schwor, oder die althergebrachte Vier-Säfte-Lehre: Derlei Zugänge prägten anno 1800 die medizinische Welt. Doch langsam und stetig verließ die Medizin ausgetretene Pfade und gerade in Wien ist dabei Bahnbrechendes passiert. Mehr
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
Alle Texte und Daten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Quellenangabe weiterverwendet werden. Newsletter abmelden