Nachdem wir in den Ärzt*innen News vom 21. Jänner einen Aufruf gestartet hatten, uns Organisationen zu melden, die sich nicht an die mit der Republik vereinbarten Impfhonorare für die Corona-Impfung halten, haben uns bereits mehrere Zuschriften diesbezüglich erreicht. Sie finden hier ein anonymisiertes Mail einer dieser Blaulichtorganisationen.
Wir halten fest: Die Republik Österreich, vertreten durch den Sozialminister hat mit der Österreichischen Ärztekammer folgende freiberuflichen Impf-Stundenhonorare vereinbart: 150 Euro für Ärzt*innen mit ius practicandi bzw. Fachärzt*innen und 90 Euro für Turnusärzt*innen. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Wien - der diese Vereinbarung bekannt ist - und die diese Honorare auch gesetzlich abgesichert vom Bund ersetzt bekommt, nicht für diesen Versuch der Preisdrückerei verantwortlich ist. Deshalb fragen wir uns, ob sich hier einzelne Blaulichtorganisationen auf Kosten der freiberuflich tätigen Wiener Ärzt*innen im Zuge der Pandemiebekämpfung bereichern wollen.
Aus diesem Grund rufen wir alle Kolleg*innen auf, keinesfalls zu Honoraren, die unterhalb der, von der Republik Österreich und der Österreichischen Ärztekammer vereinbarten Honoraren liegen, an Impfaktivitäten teilzunehmen. Folglich ersuchen wir alle Kolleg*innen bereits zugesagte Preisdrückertermine umgehend zu stornieren. Die Pandemie kann nur durch eine geeinte und starke Ärzt*innenschaft effektiv bekämpft werden.
Anlässlich der am 25. Jänner 2021 in Kraft getretenen 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (3.COVID-19-NotMV) wurden die Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der COVID-19 Pandemie erneut adaptiert. Die neueste Version finden Sie hier. Änderungen sind zur besseren Nachvollziehbarkeit gelb hervorgehoben.
Im Dokument wurden Anpassungen hinsichtlich der neuen Mindestabstandsregelung von zwei Meter und der FFP2-Maskenpflicht vorgenommen. Explizit dürfen auf die jeweiligen Ausnahmen zum Mindestabstand und FFP2-Maskenpflicht hingewiesen werden, die sich auf Seite acht des Dokuments finden.
Weiters weisen wir darauf hin, dass die normierten Ausgangsregelungen gemäß § 1 Abs 1 Z 3 lit c der 3. COVID-19-NotMV - wie schon bisher - nicht für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen gelten und somit nicht den Betrieb von Ordinationen betreffen.
Die aktuell geltende Verpflichtung in Ordinationen, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. FFP2-Masken zu tragen, hat bezüglich unterschiedlicher von der Ärztekammer für Wien verteilter CPA-Masken (Corona-Pandemie-Atemschutzmasken) für einige Unsicherheit gesorgt.
Die 3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung spricht z.B. in § 3 von "Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer äquivalenten Maske". Diese Formulierung zieht sich konsequent durch die gesamte Verordnung. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wurde am 23. April 2020 ein Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit der Geschäftszahl 2020-0.247.451 kundgemacht. Dieser Erlass regelt ein verkürztes Bewertungsverfahren für Schutzmasken, die unter "Normalbedingungen" nicht im EU-Binnenmarkt zugelassen würden, da sie nicht nach dem europäischen FFP-Standard (ÖNORM EN 149) produziert und geprüft wurden.
Um den Status einer CPA-Maske zu erhalten, müssen die jeweiligen Masken stichprobenweise beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder vom Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik geprüft und in weiterer Folge vom Institut für Ökologie, Technik und Innovation (ÖTI) zertifiziert werden. Dieser Zertifizierungsprozess stellt eine Gleichwertigkeit im Rahmen der 3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung sicher. Das wurde in der Zwischenzeit auch hier vom Sozialministerium bestätigt.
Wir dürfen daher zum wiederholten Mal versichern, dass sämtliche Masken, die von der Ärztekammer für Wien in der Landstraßer Hauptstraße verteilt werden, entweder zertifizierte FFP2-Masken sind oder für sie eine Zertifizierung vom ÖTI als CPA-Maske vorliegt. Damit ist sichergestellt, dass auch die verteilten CPA-Masken einen gleichwertigen Schutz wie FFP2-Masken bieten und als äquivalente Masken im Sinne der 3. COVIDd-19 Notmaßnahmenverordnung anerkannt werden.
Eine gute Aufstellung bezüglich der unterschiedlichen internationalen Standards und Bezeichnungen finden Sie hier.
Hier können Sie die Änderungen des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes nachlesen. U.a. erfolgt darin eine Klarstellung, dass die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests als arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß § 82 Z 5 ASchG gilt. Abweichend von § 82 Z 6 ASchG kann die Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen zur Pandemiebekämpfung durch Arbeitsmediziner*innen auch ohne Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer*innen in die Präventionszeit (§ 82a ASchG) eingerechnet werden.
Ab Februar besteht neben der Möglichkeit eines Nasen-Rachenabstriches mit PCR- oder Antigentest auch zusätzlich die Möglichkeit eines PCR-Tests mittels Gurgellösung. Diese Umstellung bringt einige organisatorische Änderungen mit sich:
Die Möglichkeit zur Testung mittels Nasen-Rachenabstrich besteht weiterhin täglich von 7.00 bis 9.00 Uhr. Dafür werden auch weiterhin Sanitäter*innen der Johanniter vor Ort sein.
Die Möglichkeit einer Testung mittels Gurgellösung besteht ab Februar von 9.00 bis 11.00 Uhr. Das Gurgelkitt wird dafür am Anmeldecontainer ausgegeben. Das Gurgeln selbst muss selbständig - eine ausführliche Anleitung liegt dem Gurgelkitt bei - im Freien durchgeführt werden. Im Anschluss wird die Gurgellösung wieder beim Anmeldecontainer (Rückseite) abgegeben.
Das Procedere der Anmeldung und der Verständigung über die Testergebnisse bleibt unverändert.
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass uns gemeldet wurde, dass Personen, die sich als Ärzt*innen der Stadt Wien ausgeben, Personen anrufen und ankündigen, dass ab nächster Woche jemand zum Impfen zu ihnen nach Hause kommt. Wir bitten Sie, ihre Patient*innen darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um betrügerische Anrufe handelt und zu Achtsamkeit zu raten, vor allem auch deswegen, weil derzeit noch gar keine CoV-Impfungen durch Ärzt*innen bei Hausbesuchen verabreicht werden.
Am 16. Februar 2021 findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Zecken - ein Überblick".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar.
Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben.
Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.
Wir möchten nochmals darüber informieren, dass der Abrechnungsstopp für stationäre und ambulante Fälle wegen einer EDV Umstellung in allen Häusern des Wiener Gesundheitsverbundes (WiGeV) nach wievor besteht.
Betroffen sind u.a. seit Dezember 2020 auch Sonderklasseaufenthalte, da in diesem Zeitraum keine Hausrechnungen erstellt werden können. Aus diesem Grund können die Fälle nicht vollständig von den Privatkrankenversicherungen abgerechnet werden, wodurch es wiederum zu einer Verzögerung bei der Auszahlung der SKL-Honorare kommen wird.
Entstehende Verzögerungen sollen von Seiten des Versicherungsverbands Österreich (VVO) und des WiGeV berücksichtigt und möglich überschrittene Fristen ausgesetzt werden, damit Ihnen keine weiteren Nachteile aus dieser Situation entstehen.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass von 28. bis 31. Jänner 2021 der internationale, medizinische EMF-Kongress digital stattfindet, bei dem auch die Ärztekammer für Wien als Partnerin und im Rahmen eines Vortrags von Piero Lercher, Referent für Umweltmedizin, vertreten ist. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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