Die "Offensive Gesundheit", ein Zusammenschluss von Gewerkschaften, Arbeiter- und Ärztekammer, spricht sich einstimmig für die Verpflichtung der Arbeitgeber aus, regelmäßige Covid-19-Testungen für das Gesundheitspersonal in Spitälern und Pflegeheimen durchzuführen. Nur so könne man sowohl das Personal als auch Patient*innen, Klient*innen sowie Bewohner*innen in den Gesundheitseinrichtungen bestens schützen. Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Die Ärztekammer für Wien möchte Sie darüber informieren, dass nach umfangreichen Verhandlungen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), ein erfolgreicher Abschluss für Aufnahmen der Zentralen Notaufnahme (ZNA) erzielt werden konnte. Zudem wurden neue Vereinbarungen im Bereich der Glaukomchirurgie getroffen.
Die Änderungen treten rückwirkend für Aufnahmen ab 1. Oktober 2020 in Kraft.
Weiterführende Informationen zur Zentralen Notaufnahme bzw. zur Glaukomchirurige finden Sie in der Honorarvereinbarung unter Punkt C.12 bzw. C.13.
Die Honorarvereinbarung finden Sie hier auf der Website der Ärztekammer für Wien. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter mmmc29uZGVya2xhc3NlQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.
Viele Studien zeigen einen Zusammenhang mit der Covid-19-Sterblichkeit, der Schwere des Krankheitsverlaufes und der Verbreitung der Viren über Partikel. Mit den sinkenden Temperaturen werde jetzt wieder mehr geheizt und dadurch werde mehr giftiger Feinstaub als Virenverbreiter erzeugt. Mehr
Wir möchten Ihnen hier das Schreiben der Gesundheitsbehörde zum weiteren Verhalten nach positivem Antigen-Schnellest im niedergelassenen Bereich weiterleiten. Zudem bittet die Behörde darum, den betreffenden Patient*innen dieses Informationsblatt mit Verhaltensempfehlungen auszudrucken und auszuhändigen.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hält mit dieser Information fest, welche Gesundheitsberufe berufsrechtlich dazu befugt sind, Tätigkeiten im Rahmen von Covid-19-Testungen durchzuführen. Ergänzend dazu dürfen wir über diese aktuelle Ergänzung bezüglich Turnusärzt*innen, Absolvent*innen der Humanmedizin sowie Medizinstudierende im Zuge der Covid-19-Pandemiebekämpfung informieren.
Gewinnung von Probenmaterial:
Die Gewinnung von Probenmaterial (Abstrichnahme aus Nase und Rachen, Blutentnahme aus der Kapillare) einschließlich der Durchführung von Point-of-Care Covid-19-Antigen-Tests darf neben Ärzt*innen von folgenden Personen bzw. Berufsgruppen durchgeführt werden:
Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz
Turnusärzt*innen (unabhängig vom Ausbildungsort) nach ärztlicher Anordnung
Absolvent*innen der Humanmedizin sowie Medizinstudierende unter diesen Voraussetzungen und nach ärztlicher Anordnung
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG
Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG
Pflegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines*r Ärzt*in oder eines*er diplomierten Gesundheits -und Krankenpfleger*in gemäß GuKG
Sanitäter*innen gemäß SanG
Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines*r Ärzt*in oder eines*r Biomedizinischen Analytiker*in gemäß MABG
Ordinationsassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines*r Ärzt*in oder eines*r diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in gemäß MABG.
Die Befundausstellung beschränkt sich auf folgende Berufsgruppen bzw. Personen und sieht keine ärztliche Vidierung vor:
Mit diesem Schreiben informiert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), dass Verordnungen von Konzentratoren, medizinischem Sauerstoff (GOX) oder Flüssigsauerstoffsystemen (LOX) neben Fachärzt*innen auch von Allgemeinmediziner*innen ausgestellt werden können. Bei Covid-Patient*innen ohne Vorerkrankung können diese Bewilligungen für bis zu max. sechs Monate ausgestellt werden. Diese Maßnahmen gelten bis 31. März 2021.
In Ergänzung zur Information in den Ärzt*innen News vom 24. November 2020 zu möglicherweise fehlerhaften Schutzmasken dürfen wir folgende Vorgehensweise ankündigen:
Auf www.medinlive.at bieten wir ihnen hier einen ersten Überblick zu Impfstoffprojekten für eine Covid-Impfung. Die Informationen dazu werden laufend auf www.medinlive.at aktualisiert.
Nach der aktuellen Verordnung ist das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren grundsätzlich verboten. Für zweiseitig unternehmensbezogener Geschäfte ist davon allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Ärzt*innen, die unternehmerisch tätig sind (z.B. niedergelassen sind) können von dieser Ausnahme daher Gebrauch machen und für unternehmerische Zwecke Geschäfte betreten und Waren erwerben. Hierfür muss allerdings nachgewiesen werden, dass man Unternehmer ist. Als Beweis dafür empfiehlt die Ärztekammer für Wien, sich einen Auszug aus der Ärzteliste zu holen und diesen dann vorzulegen. Einen aktuellen Auszug aus der Ärzteliste können Sie per E-Mail an mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ= anfordern.
Bereits am 9. Juli 2020 haben wir darüber berichtet, dass völlig unerwartet kein Quantiferontest mehr als Sachleistung von der Sozialversicherung angeboten wurde. Wir haben uns seither intensiv um eine Lösung mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bemüht, aber die Einführung der Leistung in den Honorarkatalog wurde abgelehnt und Alternativen konnte man uns nicht nennen. Wir bleiben am Thema und halten Sie über dahingehende Entwicklungen auf dem Laufenden.
Besonders in dieser herausfordernden Zeit dürfen wir erneut darauf hinweisen, dass die Ombudsstelle für die Bereiche "Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus gegen Ärztinnen und Ärzte" der Ärztekammer für Wien weiterhin gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung steht. Sollten Sie sich in Ihrem derzeit mehr als anspruchsvollem ärztlichen Arbeitsalltag von Mobbing, Gewalt, Sexismus oder Rassismus betroffen fühlen, wenden Sie sich per E-Mail an mmmb21idWRzc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ=.
Zu jedem Zeitpunkt wird dabei seitens der Ärztekammer selbstverständlich absolute Anonymität und Diskretion zugesichert. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für die Bereiche Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus finden Sie hier.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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