Wir müssen Sie leider darüber informieren, dass die Situation rund um die CoV-Impfungen in Wiener Ordinationen unbefriedigend ist. Entgegen den Ankündigungen der Stadt Wien, pro Woche 10.000 Impfdosen für die niedergelassenen Ärzt*innen zur Verfügung zu stellen, gibt bis heute keine garantierte Zusage über weitere Impfstofflieferungen ab der kommenden Woche. Es ist zu befürchten, dass es in den nächsten Wochen weiterhin zu unsicheren Liefermengen kommt, was die Planung in Ihren Ordinationen verständlicherweise mehr als schwierig gestaltet.
Die Ärztekammer für Wien ist diesbezüglich in intensiven Gesprächen mit der Stadt Wien, damit den niedergelassenen Ärzt*innen auch weiterhin stabile Kontingente an Impfdosen - und zwar aller verfügbaren Impfstoffe - bereitgestellt werden. Es könne nicht sein, dass die Stadt Wien die sehr wohl ausreichend vorhandenen Impfdosen von BiontechPfizer, Moderna und AstraZeneca ausschließlich in Impfstraßen unter anderem für die Belegschaft von Unternehmen verwendet, die Wiener Patient*innen der niedergelassenen Ärzt*innen aber links liegen lässt.
Die Österreichische Gesellschaft für Telemedizin (ÖGTelemed), die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK), der WKÖ-Fachverband Ubit und der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) haben gemeinsam ein Positionspapier betreffend den "Digitalen grünen COVID-19-Nachweisen (Green Pass)" verfasst. Das vollständige Positionspapier ist hier abrufbar.
Die Präsidenten der Landesärztekammern betonen einhellig, dass sich alle Österreicher*innen so bald wie möglich für einen Impftermin anmelden sollten, um so den Weg zurück in ein normales Leben zu ermöglichen. Vor allem Tests würden zum Teil ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln. Nur die Impfung schützt wirklich vor Corona. Mehr
Die Ärztekammer für Wien konnte im Zuge der letzten Sonderklasseverhandlung eine Tariferhöhung aller Honorare, mit Ausnahme der Laborleistungen, ab 1. Jänner 2021 erzielen. Da sich die Privatspitäler auch über die Leistungen der sogenannten "technischen" Fächer (Physikalische Medizin, Nuklearmedizin, Radiologie, Labor) finanzieren, wurde zwischen der Ärztekammer und dem Verband der Privatkrankenanstalten vereinbart, dass sich der Infrastrukturbeitrag dann erhöht, wenn eines der Honorare dieser Fächer im Gegensatz zu den Honoraren der anderen Fächer nicht steigt.
Durch die Tariferhöhungen bei gleichbleibendem Labortarif wird für den Zeitraum ab 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022, für alle Aufnahmen in den Belegspitälern, der Infrastrukturbeitrag von derzeit 10,91% auf 11% angehoben. Die Erhöhung entspricht dieser vertraglichen Vereinbarung. Die Ärztekammer für Wien ersucht in diesem Zusammenhang um Mitteilung, falls sich einzelne Privatkrankenanstalten nicht an diese Vereinbarung halten und höhere Infrastrukturbeiträge verlangen.
Aussagen zur Anwendung eines heterogenen Impfschema
Impfung nach PCR-bestätigter Sars-CoV-2-Infektion
Überprüfung des Impferfolgs
Schwangerschaft
Impfen gegen Sars-CoV-2 in der Schwangerschaft: Tierexperimentelle Studien lassen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung schließen. Bisher liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen bei Schwangeren vor, diese ließen ausnahmslos keine Auffälligkeiten erkennen. Insbesondere zu mRNA-Impfstoffen wurden mittlerweile Daten publiziert, weshalb bei der Impfung von Schwangeren mRNA-Impfstoffe zu bevorzugen sind. Schwangere haben ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19. Nach einer sorgfältigen individuellen Nutzen-Risiko-Evaluierung kann demnach die Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff bei Schwangeren vorgenommen werden. Es handelt sich dabei um eine off label-Anwendung, auf die dokumentiertermaßen hingewiesen werden sollte. Ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Trimenon als Vorsichtsmaßnahme ist angezeigt, um theoretischen Bedenken zu entgegnen.
Impfen gegen Sars-CoV-2 in der Stillzeit:
Es ist nicht zu erwarten, dass mRNA-Impfstoffe oder Bestandteile desselben in die Muttermilch übertreten und sich daraus irgendein theoretisches Risiko ableiten ließe (off-label). Dies ist auch bei Vektorimpfstoffen nicht zu erwarten (off-label). Im Gegensatz dazu sind die positiven Effekte des Stillens allgemein bekannt und es sollte daher im zeitlichen Kontext mit der Impfung nicht abgestillt werden.
Damit einhergehend wurde auch die Priorisierung des Nationalen Impfgremiums angepasst, die Sie hier nachlesen können.
Am Samstag, 8. Mai 2021, findet um 9.00 Uhr ein Collegium Publicum zum Thema "Immer in Bewegung - Neues aus dem Orthopädischen Spital Speising " statt. Anmelden können Sie sich hier unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten danach auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben. Programm
Das Department Öffentliches Gesundheitswesen/Public Health der St. Elisabeth Universität startet eine anonyme Online-Umfrage unter Ärzt*innen zu deren Einstellung zum Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Abänderung der Gesetzeslage bei Beihilfe zum Suizid. Die Teilnahme ist absolut anonym und dauert ungefähr zehn bis zwölf Minuten. Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind nicht möglich. Weiters steht die Datenerhebung in keinerlei wirtschaftlichem Interesse.
Zur anonymen Online-Teilnahme kommen Sie hier
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