News

Ärzt*innen News (3. Dezember2020)

Ärzt*innen News

3. Dezember 2020

Standespolitik


ÖÄK zu Massentests: Fachmännische Abstrichnahme zwingend notwendig


ÖGK: Ordinationsbedarfsauslagerung - weitere Verschiebung auf 1. Juli 2022

Corona


medinlive: Überblick zu Covid-19-Impfstoffen


Entschädigung für den Verdienstentgang im Falle einer Absonderung


Tarifzuschlag der Sozialversicherungsträger für Allgemeinmediziner*innen für Covid-19-bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen


Kritisches Urteil der Fachgruppe Lungenheilkunde zu ÖGK-Rundschreiben "Sauerstoffversorgung während der Pandemie"


CoV-Massentestungen in Wien - Anmeldung online über Website der Bundesregierung


Relevante Informationen zu Corona - Covid-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Webinar: Giftiger Dienstag: "Heliobacter pylori - Update"

Service


Theodor-Billroth-Preis und Forschungsförderungspreis der Erste Bank vergeben



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


ÖÄK zu Massentests: Fachmännische Abstrichnahme zwingend notwendig

Angesichts der beginnenden Massentests, bei denen ein großer Teil der Bevölkerung auf das Coronavirus getestet werden soll, mahnt die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK), die entsprechenden Abstrichnahmen fachmännisch durchzuführen. Einen Leitfaden der Fachgruppe HNO zur korrekten Technik und Risiken der Abstrichentnahme aus dem Nasenrachen finden Sie hier.
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ÖGK: Ordinationsbedarfsauslagerung - weitere Verschiebung auf 1. Juli 2022

Wir waren mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bereits im Frühling in Gesprächen, um aufgrund der Corona-Krise und dem Mangel an Schutzausrüstung die geplante Auslagerung des Ordinationsbedarfs zu verschieben. Diesen Juni konnten wir Sie dann erfreulicherweise über die Verschiebung auf den Jahreswechsel 2020/2021 informieren. Da die Situation nach wie vor unsicher ist und die Pandemie uns noch ein geraumes Stück begleiten wird, haben wir uns abermals um eine Verlängerung - diesmal bis zum 1. Juli 2022 - für Sie eingesetzt. Wir werden Sie rechtzeitig vor der Umstellung eingehend über die Thematik informieren.

   


 

Corona

   


medinlive: Überblick zu Covid-19-Impfstoffen

Wir dürfen Sie auf den neuesten Artikel zu Covid-19-Impfungen von medinlive hinweisen, der Ihnen hier einen Überblick zu den Covid-19-Impfstoffen verschafft.

   


   


Entschädigung für den Verdienstentgang im Fall einer Absonderung

Grundvoraussetzung für einen Entschädigungsanspruch bei der Magistratsabteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) ist das Vorliegen eines sogenannten Absonderungsbescheids, welcher in Wien in der Regel vom Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) ausgestellt wird (alternativ aktuell auch in einer Schnupfen-Checkbox).

Aus Sicht des*der Ärzt*in, als Unternehmer*in, können zwei Fälle unterschieden werden:

  • Fall 1: Ein*e Mitarbeiter*in wird abgesondert.
  • Fall 2: Sie selbst, als Unternehmer*in, werden abgesondert.

Zu Fall 1: Ein*e Mitarbeiter*in wird abgesondert
Wird ein*e Mitarbeiter*in abgesondert, ist das Gehalt entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch während der Absonderung weiterhin auszubezahlen. Mit dieser Auszahlung entsteht sogleich ein Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Gehalts. Neben dem Gehalt wird zusätzlich der Dienstgeber*innenanteil zur Sozialversicherung aliquot refundiert. Der Antrag kann mit diesem Formular an die Behörde gestellt werden, welche den Absonderungsbescheid erlassen hat.

Zusätzlich zum Antrag sind...

  • ... der Gehaltszettel des*der Mitarbeiter*in der letzten drei Monate vor der behördlichen Anordnung, ...
  • ... der Nachweis über die Entgeltzahlung für den Geltungszeitraum der behördlichen Anordnung (mittels Kontoauszug) sowie ...
  • ... die für den Geltungszeitraum der behördlichen Anordnung bezahlten Dienstgeber*innenanteile (mittels Kontoauszug) beizulegen.

Zu Fall 2: Sie selbst - als Arzt*in und Unternehmer*in - werden abgesondert
Für die Berechnung des Verdienstentgangs eines*r unter Quarantäne gestellten Ärzt*in ist das auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) veröffentlichte Excel-Sheet zu verwenden. Aufgrund der Komplexität der Antragstellung empfiehlt es sich, dieses von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter ausfüllen zu lassen. Diese Vertreter*innen haben die Richtigkeit der vorgenommenen Berechnungen zu bestätigen. Die dafür entstehenden Kosten werden mit dem gestellten Antrag, bis zu einem Maximalbetrag von EUR 1.000 pro Antrag, entsprechend refundiert.
Auf der Website des BMSGPK kann der Antrag "EPG_Berechnungstool nicht barrierefrei" oder direkt hier (es wird die Ausfüllung mittels Excel- Dokumententyp und Versand via PDF-Format empfohlen) aufgerufen werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass durch eine Änderung im Epidemiegesetz der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs binnen drei Monaten vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahme geltend zu machen ist.

Der Antrag an die MA 40 kann per Post oder per E-Mail gestellt werden:
Fachgruppe Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), Thomas-Klestil-Platz 6, 1030 Wien
E-Mail: mmmZ2VzdW5kaGVpdHNyZWNodEBtYTQwLndpZW4uZ3YuYXQ=

   


   


Tarifzuschlag der Sozialversicherungsträger für Allgemeinmediziner*innen für Covid-19-bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen

Für die Behandlung von Bewohner*innen in Pflegeheimen, Heimen (inkl. Pflegestationen), Pensionisten- oder Seniorenwohnheimen, bei denen ein Covid-19-Verdacht oder eine nachgewiesene Infektion vorliegen, konnte mit der Stadt Wien ein Tarifzuschlag für niedergelassene Ärzt*innen für Allgemeinmedizin vereinbart werden.

Dieser Tarifzuschlag beträgt für die erste Visite an einem Tag in einer Einrichtung EUR 16,50 und für jede weitere Intervention in derselben Einrichtung EUR 4,80. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Positionen für die Tagesvisite im Heimbereich (ÖGK: Positionen 36 und 37; SVS, KFA und BVAEB: Positionen B1 und B2 bzw. A1 und A2) zu verrechnen. Hierfür wurden folgende Positionsziffern geschaffen, die für alle Sozialversicherungs- und Krankenfürsorgeträger (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) gelten:

  • 36z für den Zuschlag zur ersten Tagesvisite zu EUR 16,50
  • 37z für den Zuschlag für jede weitere Tagesvisite zu EUR 4,80

Diese Vereinbarung gilt von 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021.

Die Abrechnung der Zuschlagsposition ist freiwillig. Abrechnende Ärzt*innen verpflichten sich dazu, sich einmal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder einem Amplifikationstest auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Die Arztsoftwarehersteller*innen wurden über die entsprechenden Änderungen informiert.

   


   


Kritisches Urteil der Fachgruppe Lungenheilkunde zu ÖGK-Rundschreiben "Sauerstoffversorgung während der Pandemie"

Wir hatten Ihnen am 26. November 2020 dieses Schreiben der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zur Information weitergeleitet. Die Fachgruppe Lungenheilkunde in Wien hat der ÖGK diesbezüglich eine kritische Stellungnahme übermittelt, auch die Österreichische Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) wird dazu Stellung beziehen. Eine Sauerstoffversorgung ohne Indikation kann zu eventuellen Schäden an Patient*innen führen und juristische Folgen haben. Über dahingehende Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

   


   


CoV-Massentestungen in Wien - Anmeldung online über Website der Bundesregierung

Wie schon in den Ärzt*innen News vom 1. Dezember 2020 erwähnt, finden die CoV-Massentest der Bundesregierung auf freiwilliger Basis der Bevölkerung und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Teststraßen in den jeweiligen Bundesländern statt. Die Anmeldung erfolgt online über diese Website der Bundesregierung. Mittlerweile ist diese Website auch freigeschaltet.
Alle weiteren Informationen zu den Massentestungen in Wien finden Sie hier.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - Covid-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Webinar: Giftiger Dienstag: "Heliobacter pylori - Update"

Am 12. Jänner 2021 findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Heliobacter pylori - Update".

Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar.
Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben.
Das Programm für das Wintersemester 2020/2021 finden Sie hier.

   


 

Service

   


Theodor-Billroth-Preis und Forschungsförderungspreis der Erste Bank vergeben

Wir möchten uns bei allen Einreicher*innen herzlich für das große Interesse am Theodor-Billroth-Preis der Ärztekammer für Wien sowie am Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG bedanken. Auch dieses Jahr wurde eine Vielzahl an hochwertigen Forschungsprojekten eingereicht, welche ein breites Themenspektrum aus diversen Fachgebieten abdecken.
Die Ärztekammer für Wien und die Erste Bank freuen sich, diese Vielfalt und Motivation junger Ärzt*innen stetig zu fördern und der aktuellen Forschung damit mehr Raum zu geben. Wir gratulieren diesjährigen den Preisträger*innen herzlich und hoffen auch im kommenden Jahr auf zahlreiche Einreichungen!

Mit dem Theodor-Billroth-Preis wurden folgende Personen ausgezeichnet:

  • Michael Leutner mit der Arbeit "Diagnosis of osteoporosis in statin-treated patients is dose-dependent"
  • Eliana Montanari mit der Arbeit "Association between disease extent and pain symptoms in patients with deep infiltrating endometriosis"
  • Elisabeth Simader mit der Arbeit "Tissue-regenerative potential of the secretome of y-irradiated peripheral blood mononuclear cells is mediated via TNFRSF1B-induced necroptosis"

Den Forschungsförderungspreis der Erste Bank erhielten:

  • Galateja Jordakieva für die Arbeit "Country-wide medical records infer increased allergy risk of gastric acid inhibition"
  • Johannes Kovarik für die Arbeit "Intrarenal Renin-Angiotensin-System Dysregulation after Kidney Transplantation"

Ebenso wurde das Gütesiegel des Theodor-Billroth-Preises an folgende Personen verliehen:

  • Jürgen Harreiter für die Arbeit "Nutritional Lifestyle Intervention in Obese Pregnant Women, Including Lower Carbohydrate Intake, Is Associated With Increased Maternal Free Fatty Acids, 3-b-Hydroxybutyrate, and Fasting Glucose Concentrations: A Secondary Factorial Analysis of the European Multicenter, Randomized Controlled DALI Lifestyle Intervention Trial "
  • Philipp Bartko für die Arbeit "Papillary Muscle Dyssynchrony-Mediated Functional Mitral Regurgitation"
  • Mattias Mandorfer für die Arbeit "Changes in Hepatic Venous Pressure Gradient Predict Hepatic Decompensation in Patients Who Achieved Sustained Virologic Response to Interferon-Free Therapy"

Alle Informationen zur Einreichung finden Sie hier.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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