Wir bitten alle Ärzt*innen während des Lockdown und der damit einhergehenden Ausgangsbeschränkung von 20.00 Uhr am Abend bis 6.00 Uhr in der Früh immer Ihren Ärzt*innenausweis mitzuführen, damit die Berufsgruppenzugehörigkeit bei etwaigen Kontrollen stets nachgewiesen werden kann.
Für Ihre Ordinationsmitarbeiter*innen bieten wir Ihnen unter folgenden Links ein Formular zum Ausdruck als Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte bei einer möglichen Kontrolle. Mehr (PDF-Datei) Mehr (Word-Datei)
Die "Offensive Gesundheit", ein Zusammenschluss von Gewerkschaften, Arbeiter- und Ärztekammer, kritisiert "aufs Schärfste" die Vorgabe von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, schwach positiv getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten arbeiten zu lassen, obwohl Österreich derzeit vor "massiven Einschränkungen des privaten und wirtschaftlichen Lebens" stehe. Sie spricht von einer "vorsätzlichen Gefährdung von Patientinnen und Patienten durch den Minister sowie einem verheerenden Signal in Richtung der Bevölkerung". Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Wir wurden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz darum gebeten die Ärzt*innen darüber zu informieren, dass bei Laboranforderungen für PCR-Tests unbedingt die Telefonnummern der Patient*innen vermerkt werden sollen. Die Gesundheitsbehörden können dadurch bei positivem Testergebnis rasch einschreiten und die Kontaktpersonennachverfolgung unmittelbar angestoßen.
Zudem gibt es einen neuen Kontakt, an den positive Antigen-Tests gemeldet werden müssen:
Ein positiver Antigen-Test unterliegt der Meldepflicht und muss gemeinsam mit den Kontaktinformationen (Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Adresse und Telefonnummer) der betroffenen Patient*innen an die Mailadresse mmmY292aWRAbWExNS53aWVuLmd2LmF0 gemeldet werden.
FAQ zu Testungen
Die FAQ der Ärztekammer für Wien zu Testungen, Absonderung und Empfehlungen in Bezug auf Covid-Patientinnen und -Patienten bzw. Heimquarantäne finden Sie hier.
Die Influenza-Impfung konnte vor dem Hintergrund der Covid19-Pandemie für Kinder vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Saison 2020/2021 erstmals in das kostenfreie Kinderimpfprogramm aufgenommen werden. Die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums zur Influenza-Impfung 2020/21 finden Sie hier. Faktencheck Influenza des BMSGPK Detaillierte Informationen des BMSGPK zur Grippesaison 2020/21
Ergänzend zu diesem Rundschreiben vom 30. Oktober 2020 möchten wir Sie nun darüber informieren, dass auch die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) die telefonische bzw. telemedizinische Krankmeldung analog der anderen Sozialversicherungsträger wiedereinführt.
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat uns darüber informiert, dass das Österreichische Institut für Familienforschung an der Universität Wien (ÖIF) im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) eine Online-Befragung zu den psychosozialen Unterstützungsmöglichkeiten in Österreich durchführt. Hier können Sie an der Befragung teilnehmen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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