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Start der Corona-Impfung in Wiener Niederlassungen ab 19. April 2021
Wie Sie bereits in Rundmails informiert wurden, wird ab der Kalenderwoche 16 (19. bis 23. April 2021) mit der Verimpfung von COVID-Impfstoffen in Wiener Ordinationen begonnen. Jene Ärzt*innen, die sich für diese Verimpfungen angemeldet haben, werden morgen, Dienstag, 13. April 2021, im Laufe des Tages per Rundmail alle weiteren nötigen Informationen erhalten.
Auf Grund der Impfstoffknappheit kann die Ärztekammer in Absprache mit der Stadt Wien nur eine bestmögliche Mängelverwaltung betreiben und daher können in der ersten Tranche, der den niedergelassenen Ärzt*innen zugeteilten Impfstoffe, leider nicht alle impfbereiten Ordinationen mit Impfstoffen versorgt werden.
Für die erste Verteiltranche werden daher in Absprache mit der Stadt Wien für erste kleine Impfstoffkontingente mit AstraZeneca, die die Stadt Wien dem niedergelassenen Bereich zuteilt, nur Allgemeinmediziner*innen, Internist*innen und Lungenfachärzt*innen mit Vertrag zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die sich bei der Ärztekammer als Impfordination angemeldet haben, beliefert. Damit möchte die Stadt Wien den Patient*innen im ersten Durchgang einen breiten sozialmedizinischen Zugang gewähren.
Die entsprechenden Ordinationen wurden zahlenmäßig bezirksweise in zwei Gruppen aufgeteilt (Bezirke Gruppe 1: 3, 4, 5, 10 bis 17 und 23; Bezirke Gruppe 2: 1, 2, 6 bis 9 und 18 bis 22) und werden wöchentlich alternierend eine Bestellmöglichkeit über die Ärztekammer bekommen. Alle betreffenden niedergelassenen Ärzt*innen werden morgen, Dienstag, 13. April 2021, angeschrieben und über alle wichtigen Details zur Impfstoffbestellung und rund um das Impfen gegen COVID-19 in Ordinationen informiert.
Die erste Impfstoffanlieferung der Gruppe 1 wird in der Kalenderwoche 16 zwischen 19. und 23. April 2021 erfolgen - die Gruppe 2 folgt in der Kalenderwoche 17 zwischen 26. und 30. April 2021.
Bitte vereinbaren Sie erst dann Impftermine mit Ihren Patient*innen, wenn Sie eine Bestätigung der Ärztekammer über den Erhalt der Impfstoffe bekommen haben. Eine Voraussetzung ist jedenfalls, dass impfende Ärzt*innen den verpflichtenden Eintrag der Impfung in den e-Impfpass sicherstellen müssen.
Alle angemeldeten Ärzt*innen anderer Fächer mit Vertrag zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie alle angemeldeten Wahlärzt*innen werden kontaktiert, sobald die Stadt Wien dem niedergelassenen Bereich ein größeres Kontingent an Impfdosen zur Verfügung stellt!
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