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Online-Anmeldung für weitere COVID-Impfungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal startet am Samstag, 6. Februar 2021, ab 17.00 Uhr
Trotz der absoluten Impfstoffknappheit konnte in Verhandlungen mit der Stadt erreicht werden, dass die Immunisierung gegen COVID-19 ab der Kalenderwoche acht für niedergelassene Ärzt*innen, deren Ordinationspersonal, Wohnsitzärzt*innen und angestellte Ärzt*innen in Ambulatorien und Ordinationen sowie in nicht-bettenführenden Krankenanstalten fortgesetzt wird.
Die erste Teilimpfung von 2.000 Dosen BioNTech/Pfizer (mRNA Impfstoff) und 6.200 Dosen AstraZeneca (Vektorimpfstoff) wird an zwei Wochenenden Ende Februar und Mitte März im Austria Center Vienna verimpft. Die zweite Teilimpfung von AstraZeneca (Vektorimpfstoff) erfolgt gemäß aktueller Empfehlung des nationalen Impfgremiums zwölf Wochen danach.
Die Termine für die erste und die verpflichtende zweite Teilimpfung finden Sie nachfolgend:
- Samstag, 27. Februar 2021, 7.00 bis 12.00 Uhr
(BioNTech/Pfizer - mRNA Impfstoff)
Zweiter Impfstich: 20. März 2021, 7.00 bis 12.00 Uhr
- Sonntag, 28. Februar 2021, 7.00 bis 19.00 Uhr
(AstraZeneca - Vektorimpfstoff)
Zweiter Impfstich: 23. Mai 2021, 7.00 bis 19.00 Uhr
- Samstag, 13. März 2021, 7.00 bis 12.00 Uhr
(BioNTech/Pfizer - mRNA Impfstoff)
Zweiter Impfstich: 3. April 2021, 7.00 bis 12.00 Uhr (Achtung: Osterwoche)
- Sonntag 14. März 2021, 7.00 bis 19.00 Uhr
(AstraZeneca - Vektorimpfstoff)
Zweiter Impfstich: 6. Juni 2021, 7.00 bis 19.00 Uhr
Ihre Zugangsdaten zur Online-Anmeldung ab 6. Februar 2021, 17.00 Uhr lauten:
Benutzername:
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ÖÄK-Nummer
(Nummer auf Ihrem Arztausweis. Hier können Sie Ihre Nummer abfragen)
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Passwort:
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Hier können Sie sich und Ihre Mitarbeiter*innen ab Samstag, den 6. Februar 2021, ab 17.00 Uhr online zur Impfung anmelden. Der Link wird erst ab 17:00 freigeschalten.
Falls Sie keinen Termin bekommen, werden wir uns um weitere Impfstoffkontingente und Impftermine kümmern.
Gemäß der Phase 1 des COVID-19-Impfplans des Gesundheitsministeriums und der Vereinbarung mit der Stadt Wien handelt es sich bei dieser Aktion um eine Impfung von Gesundheitspersonal und sie ist daher ausschließlich für niedergelassene Ärzt*innen sowie deren Ordinationspersonal vorgesehen.
Niedergelassene Ärzt*innen müssen ihr Ordinationspersonal, das in der Ordination angestellt und auch bei der Sozialversicherung als angestellt gemeldet ist, für die Impfungen anmelden. Nicht zulässig ist es, Familienangehörige oder sonstige Personen, die nicht als Angestellte in der Ordination gemeldet sind, einzubuchen. Die Ärztekammer und die Stadt Wien behalten sich auch vor, die Einbuchungen auf dieses Kriterium hin zu überprüfen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Informationen:
1. Allgemeine Fragen
Welchen Impfstoff werden die zu Impfenden erhalten?
AstraZeneca ( Beipackzettel, Information für Anwender*innen)
BioNTech/Pfizer ( Beipackzettel)
Ich habe Fragen zum Impfstoff/zur Impfung, an wen kann ich mich wenden?
Für offene Fragen finden Sie vor Ort im Impfzentrum ausreichend Möglichkeiten für Aufklärungsgespräche mit Ärzt*innen.
Muss ich mich und/oder mein Ordinationspersonal gegen COVID-19 impfen lassen?
Nein, eine Impfung ist freiwillig, wird aber empfohlen!
Warum können sich alle Fachgruppen anmelden und besonders exponierte Fachgruppen werden nicht priorisiert, wie in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angeführt?
Da die Verimpfung ohnehin sehr zügig, kompakt und in großem Rahmen durchgeführt wird, wurde entschieden, auf eine Priorisierung zu verzichten.
Wer darf sich zur Impfung anmelden?
- Niedergelassene Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal
Achtung - kein karenziertes Personal!
- Wohnsitzärzt*innen
- In Ambulatorien sowie in nicht-bettenführenden Krankenanstalten angestellte Ärzt*innen
- Approbierte Ärzt*innen
- Verwandte, Freunde und Bekannte sind von der Teilnahme ausnahmslos ausgeschlossen!
- Wir bitten auch um Verständnis, dass karenzierte und pensionierte Ärzt*innen, die nicht als aktiv tätig in der Ärzteliste eingetragen sind, nicht berücksichtigt werden können!
Dürfen sich Schwangere und Kinder- und Jugendliche impfen lassen?
Der Impfstoff ist aufgrund der Datenlage für Schwangere nicht zugelassen. Sollte sich eine Frau impfen lassen, die unwissentlich schwanger ist, hat dies laut aktuellem Wissensstand keine Auswirkungen auf das ungeborene Kind und ist in keinem Fall ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) schreibt in ihrer Comirnaty-Produktbeschreibung, dass die Verwendung des Impfstoffs BioNTech/Pfizer "BNT162b2" bei Schwangeren von Fall zu Fall entschieden werden sollte, auch abhängig vom Risiko einer Infektion. Es ist zu vermuten, dass die Empfehlung zum Impfstoff Moderna "mRNA-1273" ähnlich sein wird.
Eine Impfung für stillende Mütter ist nach derzeitigem Wissensstand kein Problem.
Es gibt keine Zulassung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
2. Fragen zur Terminbuchung
Muss ich einen Termin buchen, oder kann ich einfach zur Impfung vorbeikommen?
Eine Impfung ohne Anmeldung wird nicht möglich sein!
Für welchen Zeitraum kann ich meinen Erst- und meinen Zweittermin für beide Teilimpfungen buchen?
Eine Terminbuchung bedeutet die automatische Buchung meines Termins für die zweite Teilimpfung.
Bei BioNTech/Pfizer ist das exakt drei Wochen nach der ersten Impfung, bei AstraZeneca beträgt der Abstand zwölf Wochen - am selben Wochentag, zur selben Uhrzeit.
Beispiel:
- Sie buchen Ihren ersten AstraZeneca Termin am:
Sonntag, 28. Februar 2021, 9.25 Uhr
- Das bedeutet Ihre automatische Zusage für Ihren Zweittermin am:
Sonntag, 23. Mai 2021, 9.25 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie dieses Schema bei der Buchung und bitte beachten Sie, dass manche Zweittermine in der Osterwoche liegen können! Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen da nicht in Wien sein, ersuchen wir Sie, dies bei der Terminbuchung zu berücksichtigen!
Wo ist das Impfzentrum?
Das Impfzentrum für die genannten Termine ist das Austria Center Vienna. Details zur Anfahrt finden Sie hier.
Wie funktioniert die Impfstraße?
Die Impfstraße hat einige Stationen (Anmeldung, Aufklärung, Impfung und Ruhebereich nach der Impfung). Bitte folgen Sie den Markierungen und Anweisungen des Personals vor Ort - es funktioniert nur ohne Stau und Diskussionen, wenn sich alle an die Vorgaben halten.
Wie können sich meine Mitarbeiter*innen für einen Termin anmelden?
Sie können sich und Ihre Mitarbeiter*innen online mit Ihrem persönlichen Zugang anmelden.
Wichtig: Bitte melden Sie Ihre Mitarbeiter*innen nur dann, wenn diese Einwilligungserklärung vorab von Ihren Mitarbeiter*innen unterzeichnet wurde!
Muss ich mit meinen Mitarbeiter*innen gemeinsam zur Impfstraße kommen?
Nein, die Impftermine können getrennt voneinander erfolgen - Sie können diese im System jedem*jeder zu Impfenden zuteilen. Ein Login bzw. die Zugangsdaten erhalten nur Ärzt*innen.
Ich habe keine Sozialversicherungsnummer, weil ich privat versichert bin - was gebe ich in dem abgefragten Pflichtfeld ein?
Bitte geben Sie uns Ihre zuletzt gültige Sozialversicherungsnummer an, wenn Sie keine aktive e-Card haben. Diese ist wegen der Dokumentation im e-Impfpass bedeutsam.
Sollten Sie diese nicht bei der Hand haben, geben Sie bitte statt der zehnstelligen Sozialversicherungsnummer 10 x die Zahl 0 ein: 0000000000.
Ich habe einen falschen Termin gebucht oder muss meinen gebuchten Termin absagen, wohin kann ich mich wenden?
Sie können gebuchte Termine problemlos bis 24 Stunden vor Ihrem Impftermin mit dem in der Buchungsbestätigung mitgeschickten Stornolink selbst stornieren. Da wir uns bemühen werden, eventuell frei werdende Impfdosen an Ärzt*innen zu verimpfen, die noch keinen Slot erhalten haben, bitte wir jedoch um möglichst frühzeitige Stornierung.
Alternativ dazu stehen Ihnen die Ärztekammermitarbeiter*innen der Impf-Hotline zu den Bürozeiten für Ihre Fragen zur Verfügung:
Telefon: +43/1/51501-1500
E-Mail: mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ=
3. Fragen zur Terminvorbereitung
Muss ich Unterlagen für meinen Impftermin vorbereiten?
Ja, bitte füllen Sie diesen Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung vorab aus (das PDF ist auch elektronisch beschreibbar), drucken ihn aus und bringen ihn unterzeichnet zu Ihrem Impftermin mit - dies gilt auch für Ihre angemeldeten Mitarbeiter*innen. Offene Fragen werden Ihnen in der Impfstraße durch Ärzt*innen beantwortet.
Der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen muss für den zweiten Impfstich abermals ausgefüllt und mitgebracht werden.
Muss man etwas zum Impftermin mitnehmen?
- Bitte nehmen Sie Ihre e-Card mit, falls Sie eine besitzen - für Ihre Mitarbeiter*innen ist dies verpflichtend!
- Falls Sie privat versichert sind, suchen Sie bitte Ihre zuletzt gültige Sozialversicherungsnummer, damit der Eintrag in den e-Impfpass erfolgen kann oder nehmen Sie Ihre alte e-Card mit, da dort Ihre SV-Nummer sichtbar ist.
- Bitte nehmen Sie auch Ihren Impfpass mit.
- Als Ärzt*in nehmen Sie bitte auch Ihren Arztausweis mit.
- Sofern Ihre Mitarbeiter*innen getrennt von Ihnen kommen, geben Sie ihnen bitte eine Kopie Ihres Arztausweises mit.
- Jede*r Angemeldete muss die Terminbestätigung ausdrucken und zum Termin mitnehmen.
4. Fragen zum Impfzentrum/zur Impfstraße:
Muss man im Impfzentrum/in der Impfstraße eine FFP2-Maske tragen?
In der Impfstraße gilt FFP2-Pflicht für alle Personen - auch für Personen mit Maskenbefreiung!
FFP2 Masken werden beim Empfang der Impfstraße vergeben.
Wie lange ist die Wartezeit im Impfzentrum/in der Impfstraße?
Alle zu Impfenden sollen bitte rechtzeitig zu ihrem Termin erscheinen, damit der Impfstraßenablauf im Fluss bleibt.
Bitte reservieren Sie sich dennoch ausreichend Zeit!
Kann man das Impfzentrum unmittelbar nach der Impfung verlassen?
Es ist zu empfehlen, dass alle Geimpften 20 Minuten in der Impfstraße verweilen, Sie können aber auf eigenes Risiko den Impfbereich auch direkt nach der Impfung verlassen.
Kommt die Impfung in den e-Impfpass?
Ja, die Impfungen in der Impfstraße kommen in den e-Impfpass, hier wird das System der Impfstraßen verwendet, das schon bei der Grippeimpfung erfolgreich getestet wurde. Achtung: Aus dem e-Impfpass kann man auf Grund von gesetzlichen Regelungen nicht hinausoptieren.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ= bzw. telefonisch unter +43/1/51501-1500 sehr gerne zur Verfügung!
Corona-Impfungen für angestellte Ärzt*innen in bettenführenden Krankenanstalten werden von den jeweiligen Krankhausträgern organisiert. Wir bitten daher um Verständnis, dass sich angestellte Ärzt*innen aus bettenführenden Krankenanstalten nicht über dieses Service für niedergelassene Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal zu COVID-Impfungen anmelden können.
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