Anlässlich der morgen, Montag, 8. Februar 2021, bevorstehenden teilweisen Lockerungen des Lockdowns und der diesbezüglichen medialen Diskussionen um das sogenannte "Freitesten für den Friseurbesuch etc." dürfen wir Sie über die Honorare für das Ausstellen von ärztlichen Attesten zur Bestätigung eines Covid-19-Testergebnisses bzw. einer durchgemachten Infektion informieren.
Werden Covid-19-Tests gemäß der Verordnung "Nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich" durchgeführt und die COVT-Positionen über die Sozialversicherung abgerechnet, sind mit dem gemäß Verordnung festgelegtem Honorar das Material, die Probenentnahmen, die Auswertung eines Antigentests, die dazugehörige Dokumentation sowie das therapeutische Gespräch zwischen Ärzt*innen und Patient*innen umfasst. Zuzahlungen der Patient*innen sind unzulässig.
Covid-19-Eintrittstests an asymptomatischen Personen und ein erforderliches Attest - z.B. für einen Friseurbesuch - können in Ordinationen als Privatleistung angeboten werden. Für den Test, den Abstrich und die Ausstellung einer solchen kurzen ärztlichen Bestätigung wird ein Tarif von EUR 35,- empfohlen.
Falls Ihre Patient*innen einen Nachweis einer innerhalb der vergangenen sechs Monate durchgemachten Corona-Infektion haben möchten, empfehlen wir die Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung zu einem empfohlenen Tarif zwischen EUR 6,- bis EUR 19,-. Die Empfehlungstarife finden Sie hier .
Eine Muster-Attest-Vorlage zur Bestätigung des Antigen-Testergebnisses finden Sie hier im Word-Format bzw. hier im PDF-Format zum Download.
Die aktuellen FAQs des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) für Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen finden Sie hier .
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