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BASG: Neue Kennzeichnung behördlich freigegebener Schreiben von Zulassungsinhabern bezüglich Arzneimittel

BASG: Informationsschreiben des Bundesamtes über die neue Kennzeichnung behördlich freigegebener Schreiben von Zulassungsinhabern bezüglich Arzneimittel

Der Ärztekammer wird nachstehendes Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Kenntnis gebracht