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BASG: Klarstellung zur BASG-Mitteilung vom 06.06.2016 bezüglich die gesetzeskonformen Abgabe von Arzneimitteln (§§ 57 und 59 AMG)
BASG: Klarstellung zur BASG-Mitteilung vom 06.06.2016 bezüglich die gesetzeskonformen Abgabe von Arzneimitteln (§§ 57 und 59 AMG)
Der Ärztekammer wird nachstehendes Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Kenntnis gebracht: