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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
KAV: Offene ärztliche Dienstposten und zusätzlicher Bedarf an Dienstposten
Bereits seit Jahren fordert die Ärztekammer für Wien die dringende Schaffung von zusätzlichen Dienstposten im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV), um unsere Kolleginnen und Kollegen endlich nachhaltig entlasten zu können.
Durch eindringliche Appelle und den kontinuierlich aufgebauten Druck der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien ist es uns zu Jahresende gelungen, die Stadt Wien dazu zu bewegen, für das Jahr 2020 im ersten Schritt 250 neue Dienstposten zu schaffen und zu finanzieren. Eine zentrale Aufgabe der nächsten Monate wird es nun sein, diese neuen Dienstposten zügig sowohl mit Fachärztinnen und Fachärzten als auch mit Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung zu besetzen.
Diese längst fällige Maßnahme ist als Schritt in die richtige Richtung zu werten, um hoffentlich zeitnah eine erste Entlastung der bereits seit Jahren am Limit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.
Es ist vereinbart, dass die Kurie angestellte Ärzte mit dem Dienstgeber diese Stellenbesetzung gemeinsam gestaltet, um raschest die Posten dort zu besetzen, wo die Probleme am größten sind.
Um den Bedarf zu eruieren, wurden die zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in einem Schreiben ersucht, die in ihrer Abteilung sowohl unbesetzten als aus ihrer Sicht künftig notwendigen zusätzlichen Dienstposten (sowohl im fachärztlichen Bereich als auch im Bereich von Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung bzw. Turnusärztinnen und -ärzten) zu nennen und entsprechend zu begründen.
Diese Unterlagen sollen noch im Jänner in gemeinsamen Gesprächen mit dem KAV besprochen bzw. analysiert sowie ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden, um die Posten ehestmöglich auszuschreiben und zu besetzen.
Selbstverständlich können Sie uns Engpässe auch direkt an Frau Mag. Müller-Rabl, MA, unter mmmbXVlbGxlci1yYWJsQGFla3dpZW4uYXQ= melden.
Informationsweitergabe an die Ärztekammer für Wien
Auf Grund zahlreicher Rückfragen von Kolleginnen und Kollegen bezüglich der Weitergabe von Informationen an die Kurie angestellte Ärzte ist an dieser Stelle auf ein rechtliches Gutachten des Arbeitsrechtexperten Wolfgang Mazal aus dem Jahr 2016 zu verweisen, nach dem eine unmittelbare Weitergabe von Informationen durch Ärztinnen und Ärzte an die Ärztekammer über persönliche dienstliche Angelegenheiten (Bezahlung, Dienstpläne usw.) und über Missstände, die die dienstliche Situation der Ärztinnen und Ärzte betreffen, sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelungen sowohl im Privatarbeitsrecht als auch im Dienstrecht der Gebietskörperschaften jedenfalls zulässig ist.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer zählen einerseits die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Ärztinnen und Ärzte und andererseits die Beratung in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Belangen.
Dienstrechtliche Vorschriften über die Verschwiegenheitsverpflichtung sind so eng zu interpretieren, dass sie den Aufgaben der Ärztekammer nicht entgegenstehen.
Natürlich sind immer die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes und der Wahrung von Patientengeheimnissen zu beachten: Aus datenschutzrechtlichen Gründen und in Anbetracht der ärztegesetzlichen Verschwiegenheitspflichten dürfen keine personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten übermittelt werden. Andere personenbezogene Daten, etwa von Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten, dürfen nur unter Wahrung der Anonymität weitergegeben werden.
Ordensspitäler: Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte gestartet
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 8.000 Beschäftigten in Österreichs Ordensspitälern haben begonnen. Im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde am 10. Jänner 2020 haben Arbeitgebervertreter und das starke Verhandlungsteam, bestehend aus Ärztekammer für Wien, ärztlichen Personalvertretern aus den einzelnen Ordenshäusern und Gewerkschaft vida, ihre Kernpunkte ausgetauscht und diskutiert.
Forderungen der Ärztekammer und Gewerkschaft vida sind neben einer deutlichen Erhöhung der Grundgehälter und -löhne sowie einer damit einhergehenden längst fälligen Annäherung an den KAV eine kräftige Erhöhung der Zulagen, wie etwa der Sonntags- oder auch der Nachtdienstzulage, sowie eine Verbesserung bei der Anrechnung der Vordienstzeiten. Weiters werden unter anderem stabile Dienstpläne, bezahlte Mittagspausen, eine Regelung für den Karfreitag, das frühere Erreichen der sechsten Urlaubswoche oder auch Ausgleichsstunden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Nachtdienst machen, gefordert. Die nächsten Verhandlungen mit Detailgesprächen zu diesen Punkten finden am 24. Jänner 2020 statt. Wir werden Sie dazu selbstverständlich am Laufenden halten.
Stadtrechnungshof kritisiert Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien sieht sich in ihrem langjährigen Appell an die Politik im Bereich der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen im Fach Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten durch den aktuellen Bericht des Stadtrechnungshofes bestätigt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Da die Ausbildung sehr komplex ist, ist eine Aufweichung des Ausbildungsschlüssels jedoch jedenfalls auch künftig strikt abzulehnen. Vielmehr gelte es dringend, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die derzeit tätigen Kolleginnen und Kollegen zu halten, neue Dienstposten in diesem Mangelfach zu fixieren sowie ein aktives Recruiting einzuführen. Hier wird die Ärztekammer für Wien den KAV selbstverständlich gerne unterstützen.
Den gesamten Stadtrechnungshofbericht können Sie hier einsehen.
Einreichfrist für Vertretungsbestätigungen bis 15. März 2020
Für die Bewerbung bei einer Kassenplanstelle und die Invertragnahme mit den Sozialversicherungsträgern ist es erforderlich, Vertretungstätigkeiten eines Kalenderjahres immer bis längstens 15. März des darauffolgenden Kalenderjahres in der Ärztekammer vorzulegen, wo sie abgestempelt bzw. abgezeichnet werden. Die Nachweise sind entweder per eingeschriebenem Brief, per Telefax, per E-Mail oder persönlich bei der Ärztekammer fristgerecht einzubringen. Wir weisen darauf hin, dass nachträglich einlangende Nachweise bei Bewerbungen für Kassenplanstellen leider nicht berücksichtigt werden können. Die Bestätigungen werden in der Ärztekammer nicht archiviert und sind im Zuge einer Bewerbung immer dem Bewerbungsformular beizulegen.
Ergänzend möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass die Einreichung von Vertretungsbestätigungen über das ganze Kalenderjahr hindurch erfolgen kann. Es wird daher empfohlen, die Nachweise bereits zeitnah zum Erbringungszeitpunkt der Ärztekammer für Wien vorzulegen. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.
Die für die Vertretungsbestätigungen und Bewerbungen zuständigen Mitarbeiterinnen in den Sektionen der Kurie niedergelassene Ärzte stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung: Angela Rupprecht und Sabine Stastny sind für Fachärzte telefonisch unter 01/51501-1259 bzw. per E-Mail mmmcnVwcHJlY2h0QGFla3dpZW4uYXQ= oder mmmc3Rhc3RueUBhZWt3aWVuLmF0 sowie Gabriella Milinski für Allgemeinmediziner telefonisch unter 01/51501-1222 bzw. per E-Mail mmmbWlsaW5za2lAYWVrd2llbi5hdA== erreichbar.
Wir sind für Feedback, Wünsche und Anregungen stets offen. Diese bitte an: mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ=.
Mit kollegialen Grüßen für das Jahr 2020
Ihre Kurie angestellte Ärzte