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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Aktuelle Informationen zu Corona auf unserer Website - Ordinationsplakat in neun Sprachen zum Download
Unter folgendem Link finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien alle wichtigen Informationen und Verlinkungen (Bundesministerium, AGES, WHO, ECDC, Robert-Koch-Institut) zum Thema Corona: www.aekwien.at/coronavirus.
Alle Informationen werden laufend aktualisiert.
Unter anderem können Sie hier auch Plakate für die Eingangstür Ihrer Ordination in neun Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Bosnisch, Farsi, Kroatisch, Polnisch, Serbisch und Türkisch) downloaden. Die Patientinnen und Patienten werden auf diesen Plakaten darauf hingewiesen, im Coronavirus-Verdachtsfall die Ordination nicht zu betreten, nach Hause zu gehen und die Notfallnummer 1450 anzurufen. Eine medizinische Testung und Betreuung wird dann für die Patientinnen und Patienten organisiert.
Unter folgenden Links können Sie auch zwei Videos mit dem Infektiologen Florian Thalhammer und Kammeramtsdirektor Thomas Holzgruber zu den wichtigsten medizinischen und rechtlichen Fragen und Antworten für Ärztinnen und Ärzten rund um das Corona-Virus sehen.
Corona-Virus: Nebenbeschäftigung für Ärztinnen und Ärzte im Ärztefunkdienst
Seitens der Ärztekammer für Wien ging ein Schreiben an den Dachverband der Wiener Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die MedUni Wien sowie die Dienstgeber im KAV, Ordens- und Privatspitälern mit dem Ersuchen, für die derzeitige Phase und entsprechend den Sonderregelungen gemäß Epidemiegesetz allen interessierten Ärztinnen und Ärzten - unabhängig davon, ob diese in der Patientinnen- und Patientenbetreuung oder der Verwaltung arbeiten - eine unbürokratische Nebenbeschäftigung im Ärztefunkdienst zu ermöglichen. Interessierte Kolleginnen und Kollegen mögen sich bitte beim Ärztefunkdienst unter der Telefonnummer 01/790 11 14 melden.
Keine Verpflichtung zur Verwendung von eKOS
Die Österreichische Ärztekammer hat uns informiert, dass nach derzeitigem Stand und Lauf der Pilotprojekte festzuhalten ist, dass nach wie vor weiterhin keine Empfehlung zur Installierung und Verwendung des elektronischen Kommunikationsservices eKOS gegeben werden kann. Die geforderten Bedingungen und Adaptierungen wurden nicht eingehalten beziehungsweise nicht umgesetzt. Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es entgegen möglicherweise anderslautender Aussagen KEINE Verpflichtung zur Verwendung von eKOS gibt! Für jene Fälle, in welchen zwischenzeitig bereits eKOS installiert wurde und noch keine Rückerstattung der Anschubfinanzierung erfolgt ist, wird an einer Lösung gearbeitet.
Das entsprechende Rundschreiben finden Sie hier.
Sobald es dahingehende Änderungen und Neuigkeiten gibt, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
SVS - 1. Zusatzprotokoll per 1. März 2020
Die Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) konnte mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) bereits ein erstes Zusatzprotokoll mit Wirkungsbeginn rückwirkend per 1. März 2020 ausverhandeln. Das Zusatzprotokoll zum SVS Gesamtvertrag umfasst folgende Änderungen und Ergänzungen:
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Die Position 27l wurde inhaltlich um "... bzw. vollständige Neuanlage ..." erweitert und lautet wie folgt: "Elastischer Kompressionsverband mit Modellierung von Schaumgummiauflagen bei statischen Beinleiden (nach Sigg). Erstanlage bzw. vollständige Neuanlage pro Extremität".
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Eine strukturelle Änderung wurde bei den Positionen "33e - Cerumenentfernung, je Seite" und "38x - Wechsel eines suprapubischen Katheters mit Fixation" durchgeführt. Hier wurde das Fachgebiet AM ergänzt.
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Neu eingeführt werden konnte bei der SVS analog zur BVAEB die Vorbereitung und Koordination bei den Positionen für das Labor mit folgendem Inhalt:
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10d - Vorbereitung und Koordination Labor inkl. Blutabnahme aus der Vene - 12 Punkte (nicht gemeinsam mit Pos 10a verrechenbar).
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10e - Vorbereitung und Koordination Labor inkl. Blutabnahme aus der Vene bei Kindern bis zu 6 Jahren - 16 Punkte (nicht gemeinsam mit Pos 10b verrechenbar).
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Für die Fachgruppe Physikalische Medizin wurde ein neuer Leistungskatalog erstellt, der unter Abschnitt "C. Physikalische Behandlung durch den Facharzt für Physikalische Medizin" abgebildet ist.
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Im Abschnitt E ist im Organtarif der Leistungsblock "Gallentrakt" mit fünf Leistungen ergänzt worden.
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Für Fachärzte für nichtklinische Medizin (medizinisch-chemische Labordiagnostik, Pathologie, Zytologie bzw. Mikrobiologie und Serologie) werden § 29 Abs 1 fünfter Satz und Abs 5 letzter Satz sowie Anlage 1 Abschnitt D Z 4 zweiter Satz bis zum 31.12.2023 ausgesetzt.
Unter folgendem Link dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Verhandlungen zum Zusatzprotokoll des Gesamtvertrags und den darin enthaltenen Änderungen und Ergänzungen mitteilen.
Wir sind für Feedback, Wünsche und Anregungen stets offen. Diese bitte an: mmma3VyaWUubmdAYWVrd2llbi5hdA==
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Kurie niedergelassene Ärzte