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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
ELGA funktioniert nicht einwandfrei, wir raten daher von der Verwendung ab
Als Ärztinnen und Ärzte sind wir jeglichem technischen Fortschritt gegenüber positiv aufgeschlossen. Denn ohne diesen wäre unsere Medizin nicht da, wo sie heute steht. Aber jedes medizinische technische Hilfsmittel muss verlässlich sein und einwandfrei funktionieren. Das fängt bei Fieberthermometer und Stethoskop an und geht bis zu Röntgenapparaten und noch komplexeren medizinischen Geräten. ELGA, konkret der E-Befund, ist in dieser Hinsicht absolut untauglich für einen reibungslosen Ablauf in den Ordinationen. Die Idee wäre grundsätzlich gut, die Umsetzung ist aber mehr als mangelhaft und zusammengefasst handelt es sich dabei um einen undurchschaubaren pdf-Misthaufen. Auf Grund der schwerwiegenden Mängel - insgesamt wurden von der unabhängigen ELGA-Taskforce 47 Mängel aufgelistet - raten wir daher allen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen von der Verwendung des E-Befundes ab, solange das System nicht fehlerfrei funktioniert.
Von den politisch Verantwortlichen fordern wir, dass ELGA in ihrer derzeitigen Form gestoppt und neu aufgesetzt werden muss. Neben dem E-Befund ist auch das derzeit stattfindende Rollout der E-Medikation in Wien von massiven technischen Ausfällen begleitet. Bis eine gesicherte Stabilität gewährleistet ist, fordern wir vom zuständigen Bundesministerium die festgesetzte Frist für das Stellen eines Förderansuchens (derzeit befristet bis 30. November 2019) um mindestens ein halbes Jahr zu verlängern.
Telemedizin: Information für Fachgruppen Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Kinderheilkunde
Wie wir Sie bereits in den kürzlich verschickten Rundschreiben zu den Erhöhungen und Veränderungen der WGKK ab 1. Juli 2019 informiert haben, besteht nun auch erstmals im Rahmen eines bis Ende 2020 befristeten Pilotprojekts die Möglichkeit zur Abrechnung von telemedizinischen Leistungen für die Fachgruppen Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie. Aufgrund einiger Anfragen bezüglich der Abrechnung von telemedizinischen Leistungen in der Arztsoftware, haben wir mit den größten Anbietern Alphaville/Alphadoc, Innomed und MCW gesprochen - die telemedizinischen Leistungen sind in den Katalogen der Arztsoftware angelegt. Die entsprechende Abrechnungslogik steht aber z.B. bei Innomed erst am Ende des dritten Quartals zur Verfügung.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Die 8er Positionen, die die laufenden persönlichen Konsultationen kennzeichnen - 8a bis 8i - sollen automatisch bei Steckung der e-Card bzw. bei Eintrag in den Patientenakt in der Software zugeteilt werden (funktioniert aber z.B. bei Innomed erst ab Ende des dritten Quartals).
- Wichtig ist, dass Sie alle telemedizinischen Leistungen - 8a bis 8i - manuell in die Software eintragen und damit festhalten! Wie das manuelle Eintragen der telemedizinischen Leistungen praktisch zu erfolgen hat, erfahren Sie von Ihrer Softwarefirma. Das heißt im Ordinationsablauf ist es nur dann erforderlich einzugreifen, wenn Sie telemedizinische Leistungen verrechnen.
- Bitte kontrollieren Sie, ob Sie Ihren Ordinationszähler aktiviert haben, falls Sie einen solchen in der Software angelegt haben.
- Additiv zur telemedizinischen Konsultation können andere Sonderleistungspositionen, wie z.B. die Position 90 verrechnet werden.
Die Voraussetzung für die Abrechnungsmöglichkeit der Patientenbetreuung außerhalb der Ordinationsräumlichkeiten unter Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln und Abrechnungsbeispiele finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass die durchgängige Verrechnung aller Konsultationen für die Abrechnung von telemedizinischen Leistungen erforderlich ist!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 01/51501-1288 sowie unter der Mailadresse mmma3VyaWUubmdAYWVrd2llbi5hdA== zur Verfügung.
Wir sind für Feedback, Wünsche und Anregungen stets offen. Diese bitte an: mmma3VyaWUubmdAYWVrd2llbi5hdA==
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Kurie niedergelassene Ärzte