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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
e-Medikation: Frist für Förderungsantrag endet in zwei Wochen
Das Rollout der e-Medikation in Wien hätte am 19. September 2019 von der Sozialversicherung offiziell abgeschlossen sein sollen. Nach aktuellem Stand haben rund 70 Prozent der zur Nutzung verpflichtenden Ärztinnen und Ärzte die e-Medikation bereits in Betrieb genommen. Es besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, die e-Medikation zu installieren. Als letztmöglicher Zeitpunkt, einen Förderungsantrag für die Anschubfinanzierung von EUR 1314,- zu stellen, wurde in der Sonderrichtlinie ELGA-AKTIV der 30. November 2019 bestimmt. Falls Sie als Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt die e-Medikation noch nicht installiert bzw. die Installation terminisiert haben, bitten wir Sie, anhand der unter diesem Link auf unserer Website nachzulesenden Kriterien zu überprüfen, ob Sie zur Nutzung verpflichtet sind.
Falls dem so ist, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Arztsoftwarehersteller aufnehmen, um rasch eine Installation zu veranlassen, damit Sie rechtzeitig vor Ende November in der ELGA e-Medikation aktiv sein und sich mit dem eingebrachten Förderungsantrag die Förderung von EUR 1314,- sichern können.
Gerne stehen Ihnen Herr Dominic Ander unter 01 515 01-1330 und Herr Florian Chalupsky unter 01 515 01-1335 telefonisch bzw. per E-Mail unter mmmZW1lZEBhZWt3aWVuLmF0 zur Verfügung.
Antworten auf viele weitere Fragen zur e-Medikation finden Sie hier.
Microsoft stellt Updates für Windows 7 und Windows Server R2 ein
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Firma Microsoft mit 14. Jänner 2020 den Support für Updates und Sicherheitsupdates für folgende Produkte einstellen wird: Windows 7 & Windows Server 2008 R2. Beide Produkte werden nach dem 14. Jänner 2020 nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt. Ein Betrieb dieser Produkte über das Supportende hinaus kann die Wahrscheinlichkeit von Malwarebefall und anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen erhöhen. Für Fehlfunktionen kann der Hersteller nicht mehr verantwortlich gemacht werden, die Konsequenzen daraus sind somit vom Ordinationsinhaber zu verantworten. Um einen problemlosen Austausch der erwähnten Produkte sicherzustellen, kontaktieren Sie bitte den Hersteller lhrer Software bzw. lhren Hard- oder Softwarebetreuer für einen Umstiegsplan für ein neues Betriebssystem. Wichtig dabei ist, dass der Betrieb der bestehenden Softwareprodukte (Arztsoftware, Software für Medizintechnik, etc.) durch diesen Umstieg nicht gefährdet wird bzw. lhr Arbeitsablauf in der Ordination nicht gestört wird. Mehr Informationen finden Sie hier.
EQUIP4ORDI: Das Einkaufsservice für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Seit September besteht EQUIP4ORDI, der One-Stop-Shop für Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung - sowohl für Kassenärzte als auch für Wahlärzte. Über das von der Wiener Ärztekammer betriebene Online-Bestellportal EQUIP4ORDI mit der Website www.equip4ordi.at kann per Mausklick das gesamte Equipment für den reibungslosen Ordinationsablauf bestellt werden. Die Produktpalette umfasst mehr als 3000 Artikel aller medizinischen Fachbereiche - vom Papierhandtuch über Einwegprodukte bis hin zum Ultraschallgerät und Medizinprodukten (Klassen I, IIa & IIb, III). Unabhängig vom Ordinationsstandort haben alle Niederlassungen österreichweit Zugang zur identen Produktpalette mit allen benötigten Verbrauchsmaterialien um exakt denselben Preis. Bestellungen können sowohl online als auch per E-Mail, telefonisch oder per Fax abgegeben werden.
Mehr Infos sowie Registrierung unter www.equip4ordi.at.
Wir sind für Feedback, Wünsche und Anregungen stets offen.
Diese bitte an: mmma3VyaWUubmdAYWVrd2llbi5hdA==
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Kurie niedergelassene Ärzte