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Ärztekammer Wien zu HPV-Impfung: Forderung nach Anhebung des Gratis-Alters voller Erfolg

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Ärztekammer Wien zu HPV-Impfung: Forderung nach Anhebung des Gratis-Alters voller Erfolg

In den vergangenen Monaten hat die Ärztekammer für Wien mehrfach mit Nachdruck gefordert, die HPV-Impfung bis zum 30. Lebensjahr kostenfrei zugänglich zu machen. Die erzielte Einigung hat sich rasch als Booster für die Impfquote herausgestellt: Jüngsten Meldungen zufolge hat sich die Anzahl der verabreichten HPV-Impfungen verdreifacht.

Naghme Kamaleyan-Schmied, erste Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Wien, zeigt sich darüber erfreut: „Die HPV-Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs und reduziert somit das Leid der Patientinnen und Patienten und deren Familien. Deshalb war es mir so wichtig, sich so vehement für die Kostenfreiheit dieser wichtigen Impfung einzusetzen und die Politik zu einer vernünftigen Einigung zu bewegen. Impfen ist eines der wichtigsten Instrumente der Prävention vor schweren Infektionen und Erkrankungen. Deshalb ist es erforderlich, auch in Zukunft den Zugang zu sämtlichen, vom Nationalen Impfgremium empfohlenen Impfungen zu erleichtern.“

Der nächste wichtige Schritt müsse nun sein, nach deutschem Vorbild die vom Nationalen Impfgremium empfohlenen Impfungen automatisch ins kostenlose Impfprogramm zu übernehmen und gesetzliche Finanzierung zu sichern. „Dass Österreichs Säuglinge dieses Jahr keine RSV-Immunisierung bekommen, wäre mit so einer Regelung nicht passiert! Der Erfolg der gratis HPV-Impfung zeigt, dass auch die bereits im Kinderimpfprogramm etablierte Pneumokokken-Impfung auch für Erwachsene kostenlos angeboten werden sollte. Dies ist für Risikopatientinnen und -patienten von enormer Bedeutung. Zudem muss die Keuchhusten- und RSV-Impfung für Schwangere kostenlos verfügbar sein“, so Kamaleyan-Schmied weiter.

Mit Blick auf die bevorstehende Grippe-Saison drängt die Kurienobfrau auf eine deutlich bessere Vorbereitung der Impfaktion als im letzten Jahr: „Bund und ÖGK sind in der Pflicht, den entsprechenden Impfstoff diesmal ausreichend zur Verfügung zu stellen und die Verteilung an die Ärztinnen und Ärzte ordentlich zu organisieren. Nur wenn die Abwicklung gelingt, kann die Impfbereitschaft in der Bevölkerung gesteigert werden.“