Presseaussendungen

Anstellung bei Ärzten 2: Ausweitung der Gesundheitsversorgung

 

Anstellung bei Ärzten 2: Ausweitung der Gesundheitsversorgung

Patienten können mit teils erweiterten Ordinationsöffnungszeiten rechnen – Attraktives Teilzeitarbeitsmodell für Ärzte

Beschlossen wird die Vereinbarung am 18. September 2019 von der Österreichischen Ärztekammer sowie am 1. Oktober 2019 von der Trägerkonferenz des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger. Vorbehaltlich der Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien tritt die Vereinbarung am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Für den Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsidenten der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart, ist damit ein lang gehegter Wunsch der Ärztekammer in Erfüllung gegangen: Mit der Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten sei eine kurzfristige Bedarfsabdeckung leichter möglich, die Patientenversorgung im niedergelassenen Bereich werde ausgeweitet und die Patienten könnten mit teils erweiterten Ordinationsöffnungszeiten rechnen.

Auch für die Ärzteschaft selbst sieht Steinhart entscheidende Vorteile: Die Vereinbarung bilde die Wirklichkeit des Arbeitsalltags besser ab, da Teilzeitverhältnisse ermöglicht würden. Dies wiederum habe direkte Auswirkungen auf die Work-Life-Balance des Arztes. Steinhart: „Wir wissen, dass vor allem junge Kolleginnen und Kollegen dem System oft verloren gehen, weil sie zu wenig attraktive Teilzeitarbeitsmodelle vorfinden." Zumindest im niedergelassenen Bereich stünde nun eine „attraktive Alternative" zur Verfügung, zum Beispiel im Falle eines Wiedereinstiegs nach einer Karenz. Ältere ordinationsführende Ärztinnen und Ärzte hätten zudem die Möglichkeit einer deutlichen Arbeitserleichterung vor ihrem Pensionsantritt.

Die Kontinuität im ärztlichen Ablauf einer Ordination sieht Steinhart durch die neue Vereinbarung nicht gefährdet. Einerseits dürfe ein Arzt im Vollzeitäquivalent von 40 Stunden höchstens ein anderes Vollzeitäquivalent einstellen (Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten: zwei), andererseits regle die Vereinbarung, dass der Ordinationsinhaber „maßgeblich zur persönlichen Berufsausübung in der Ordination" verpflichtet sei, er also nicht die Hauptarbeit dem angestellten Arzt überlassen oder sich gänzlich aus dem Ordinationsbetrieb zurückziehen darf.

„Es geht um persönliche Nähe und Vertrauen"

Für Alexander Biach, den Verbandsvorsitzenden des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, ist die beste medizinische Versorgung so nah wie möglich am Wohnort ein zentraler Wunsch der Versicherten. „Es geht um persönliche Nähe, Vertrauen, die Möglichkeit zum Gespräch – da spielen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine wichtige Rolle."

„Wir haben uns gefragt: Wie können wir diese medizinische Versorgung langfristig sicherstellen und der Ärzteschaft attraktive Arbeitsbedingungen schaffen? Drei Punkte sind dabei besonders wichtig: bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Allgemeinmediziner, neue, flexiblere Versorgungsformen sowie die Möglichkeit für Ärzte, andere Ärzte anstellen zu können", so Biach.

Österreichweit gibt es inzwischen bereits 470 Ausbildungsplätze für Jungmediziner beziehungsweise Turnusärzte in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner, 28 Primärversorgungseinheiten sind aktiv oder im Aufbau, und bis 2021 sollen es 75 sein. „Vor Kurzem haben wir auch im dritten Punkt eine Einigung mit der Ärztekammer erreicht: Es gibt einen Gesamtvertrag, mit dem die Anstellung von Ärzten bei Vertragsärzten, Vertragsgruppenpraxen und in Primärversorgungseinheiten geregelt wird." Eine Anstellung sei sowohl für den Zweck einer Aufstockung der Vertragsarztstelle, temporär oder auf Dauer, als auch für die gemeinsame Abdeckung einer vorhandenen Vertragsarztstelle vorgesehen. Damit werde das Jobsharing-Modell für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erleichtert – „ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so Biach. (hpp)