Presseaussendungen

Neue Leistungen für Wiens Versicherte und Vertragsärzte

 

Neue Leistungen für Wiens Versicherte und Vertragsärzte

Ultraschall bei Gynäkologen über die E-Card, Bonus für Ärztinnen und Ärzte bei längeren Öffnungszeiten

Mit 1. Juli 2019 hat die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ihre Leistungen ausgeweitet. Basis dafür ist der Honorarabschluss mit der Ärztekammer unter finanzieller Beteiligung der Stadt Wien aus dem Vorjahr. Von den neuen Angeboten profitieren sowohl die Versicherten als auch die Vertragsärzte.

Die Details im Überblick:

  • Der gynäkologische Ultraschall kann bei allen Vertragsfachärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von Patientinnen ab sofort über die E-Card in Anspruch genommen werden.
  • Vertragsärzte für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde erhalten für die Ausweitung ihrer Öffnungszeiten einen Bonus (SVÖ-Bonus).
  • In der Telemedizin wird ein Pilotprojekt gestartet.

„Die Angebotserweiterung ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung zu verbessern und modernen Herausforderungen anzupassen. Man sieht, was möglich ist, wenn sich alle Beteiligten konstruktiv zusammensetzen", betonen WGKK-Obmann Alois Bachmeier, der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart, und Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker unisono.

„Gerade der Ultraschall bei den Frauenärzten war der WGKK ein großes Anliegen", unterstreicht Bachmeier. Der WGKK-Obmann fügt hinzu: „Es ist wichtig, dass die Patientinnen die Leistung nun über die E-Card erhalten können. Wir gehen davon aus, dass noch heuer an die 150.000 Frauen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen werden."

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker: „Ich freue mich, dass wir durch unsere Mitfinanzierung dringend notwendige Impulse zur Verbesserung im niedergelassenen Bereich bewirken konnten. Jetzt muss sich zeigen, dass damit eine nachhaltige Entlastung des Spitalbereichs erzielt werden kann. Die Abstimmung dieser Bereiche hat mein besonderes Augenmerk. Die Steuerzahler können kein unlimitiertes Wachstum beider Bereiche finanzieren."

Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte, betont: „Der SVÖ-Bonus ist ein attraktiver Anreiz für Hausärzte, um erweiterte Öffnungszeiten für Patientinnen und Patienten anbieten zu können. Denn durch diese Zusatzhonorierung können beispielsweise höhere Personalkosten, die bei langen Praxisöffnungen anfallen, gedeckt werden." Laut Steinhart geht das Konzept bereits auf: „In Wien halten wir durch den SVÖ-Bonus aktuell bei insgesamt 1000 Stunden längeren Öffnungszeiten pro Woche, was eine massive Ausweitung des Angebots im niedergelassenen Bereich bedeutet und die Spitalsambulanzen spürbar entlastet."

Die neuen Leistungen im Detail

Der gynäkologische Ultraschall war bisher bei den Wiener Vertragsgynäkologen keine Kassenleistung, eine Inanspruchnahme dieser Untersuchung war jedoch in Ordinationen für Radiologie möglich. Diese Ungereimtheit wurde nun beseitigt. Seit Beginn des Monats werden die Kosten sowohl für den vaginalen als auch für den abdominalen Ultraschall bei allen Vertragsfachärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von der WGKK übernommen.

Für Kassenordinationen, die überdurchschnittlich versorgungswirksam sind und zumindest 25 Stunden pro Woche offenhalten, sind Bonuszahlungen vorgesehen. Je mehr Patientinnen und Patienten in einer Ordination insgesamt betreut werden, desto höher ist die finanzielle Unterstützung. Vertragsärzte für Allgemeinmedizin erhalten die Prämie ab 1200 Fällen pro Quartal, bei den Vertragsärzten für Kinder- und Jugendheilkunde liegt der Grenzwert bei 700 Fällen im Quartal. Bei den Allgemeinmedizinern liegt die Bonuszahlung pro Fall zwischen fünf und 6,5 Euro, bei den Kinderärzten sind es zwischen drei und sechs Euro.

Weiters läuft seit 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 ein Pilotprojekt in der Telemedizin: Einbezogen sind die Fächer Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Beratungen, die beispielsweise telefonisch erfolgen, mit der WGKK abzurechnen. Voraussetzung dafür: Die/der Erkrankte muss in der Ordination bereits Patient sein. Zudem gilt es, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt/Ärztin ist bei der Telemedizin freilich ebenfalls Bedingung.