Pressepreis 2020 der Ärztekammer für Wien ausgeschrieben
Mit 4.000 Euro dotiert - Einreichfrist ist der 31. Dezember 2020
Die Ärztekammer für Wien vergibt im Jahr 2020 für hervorragende publizistische Arbeiten im Interesse des Gesundheitswesens einen Pressepreis in Höhe von 4.000 Euro.
Es können Arbeiten jeder Art und Form eingereicht werden, die sich mit Fragen des Gesundheitswesens im weitesten Sinn befassen. Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder die in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Einreichung steht Berufsjournalisten sowie Mitarbeitern von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautoren sowie den Mitarbeitern der elektronischen Medien offen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der eingereichten Arbeiten in den „Mitteilungen der Ärztekammer für Wien“ verbunden.
Die Einreichung der Arbeiten kann durch den Autor (die Autoren) oder durch die in Betracht kommenden Redaktionen erfolgen. Der Einreichung der Arbeit ist eine Erklärung des Autors (der Autoren) beizuschließen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiter im Titel oder in Fußnote oder sonst in geeigneter Weise genannt sind.
Bewerbungen von Printbeiträgen sind in zweifacher Ausfertigung in der Ärztekammer für Wien, Präsidium, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, mit dem Vermerk „Pressepreis der Ärztekammer für Wien“ formlos einzureichen.
Bei Einreichungen von elektronischen Beiträgen (Radio, TV) ersuchen wir um Bekanntgabe unter E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ=. Einreichende erhalten dann einen Link, unter dem die Beiträge hochgeladen werden können.
Beiträge für den Pressepreis der Ärztekammer für Wien können bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Eine Erstreckung der Frist ist nicht in Aussicht genommen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Ärztekammer für Wien bestellte Jury, wobei die Aufteilung des Preises auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen zulässig ist. Wurde keine auszeichnungswürdige Arbeit eingereicht, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen oder der Preis auch einem Journalisten, der keine Arbeit eingereicht hat, für hervorragende publizistische Leistungen im Interesse des Gesundheitswesens verliehen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig.
Die Überreichung des Geldpreises (der Geldpreise) mit Urkunde erfolgt in feierlicher Form durch den Präsidenten der Ärztekammer für Wien. (hpp)
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