Presseaussendungen
Pressepreis 2024 der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien ausgeschrieben
Mit 10.000 Euro dotiert - Einreichfrist ist der 10. Jänner 2025
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien vergibt für 2024 einen Pressepreis für hervorragende publizistische Arbeiten im Interesse des Gesundheitswesens in Höhe von 10.000 Euro.
Es können Arbeiten jeder Art und Form eingereicht werden, die sich mit Fragen des Gesundheitswesens im weitesten Sinn befassen. Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder die in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Einreichung (maximal fünf Arbeiten pro Bewerberin bzw. Bewerber) steht Berufsjournalistinnen und -journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautorinnen und -autoren sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der elektronischen Medien offen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der eingereichten Arbeiten in „Ärzt*in für Wien“ verbunden.
Die Arbeiten müssen im Jahr 2024 publiziert worden sein. Die Einreichung der Arbeiten kann durch die Autorinnen und Autoren oder durch die in Betracht kommenden Redaktionen erfolgen. Der Einreichung der Arbeit ist eine Erklärung der Autorinnen und Autoren beizuschließen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Titel oder in Fußnote oder sonst in geeigneter Weise genannt sind.
Die Bewerbung ist bis zum 10. Jänner 2025 elektronisch an mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= mit dem Vermerk „Pressepreis der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien“ formlos einzureichen. Eine Erstreckung der Frist ist nicht in Aussicht genommen. Bei Einreichungen von elektronischen Beiträgen (Radio, TV) erhaltet die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Link, unter dem die Beiträge hochgeladen werden können.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien bestellte Jury, wobei die Aufteilung des Preises auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen zulässig ist. Wurde keine auszeichnungswürdige Arbeit eingereicht, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen oder der Preis auch Journalistinnen und Journalisten, die keine Arbeit eingereicht haben, für hervorragende publizistische Leistungen im Interesse des Gesundheitswesens verliehen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig.
Die Überreichung des Geldpreises (der Geldpreise) mit Urkunde erfolgt in feierlicher Form durch den Präsidenten der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien.