Psychotherapie – PSY Diplome

Psychosoziale Medizin (Psy1)

Die Weiterbildung hat das Ziel, die biopsychosoziale ärztliche Haltung und Kenntnisse zu vertiefen. Es werden spezifischen, therapeutischen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der Ärzt*in-Patient*innen-Kommunikation und des ärztlichen Gesprächs ausgebaut. Die Grundlagen der psychosozialen Diagnostik und Behandlung akuter und chronischer körperlicher sowie funktioneller Störungen werden vermittelt.

Zielgruppe
Zielgruppe sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen sind. Voraussetzung für den Theorieteil ist das abgeschlossene Diplomstudium Humanmedizin. 
Voraussetzungen für den Besuch der Diplomkurse bzw. Teilnahme an den Veranstaltungen:

  • Alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Ärzteliste eingetragen sind
  • Voraussetzung für den Theorieteil ist das abgeschlossenes Medizinstudium
  • Voraussetzung für die Teilnahme an einer Balint/Supervisionsgruppe und Training der ärztlichen Gesprächsführung sowie praktische Umsetzung sind die Eintragung in die Ärzteliste und die praktische ärztliche Tätigkeit

Weiterbildungsdauer
ca. 1 Jahr, 190 Unterrichtseinheiten (40 UE Theorie, 150 UE Praxis)

Psychosomatische Medizin (Psy2)

Aufbauend auf das ÖÄK-Diplom Psychosoziale Medizin (Psy1) ist es Ziel, die Fähigkeit zur vertieften ärztlich-psychosomatischen Tätigkeit zu erwerben. Die Psychosomatische Medizin inkludiert die Gestaltung der intersubjektiven Ärztin/Arzt-Patientinnen/Patienten-Beziehung, in welcher indikationsspezifisch, unter Berücksichtigung der personen-, patientinnenbezogenen und patientenbezogenen Gesprächsmedizin und besonderer Kommunikationsformen, diagnostisch-therapeutische Interventionen gesetzt werden.

Zielgruppe
Alle Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossenem Lehrgang "Psychosoziale Medizin".
Ausbildungskandidatinnen und Ausbildungskandidaten sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie können diesen Lehrgang auch ohne Absolvierung eines Lehrgangs "Psychosoziale Medizin" belegen.

Weiterbildungsdauer 
ca. 2 Jahre, 500 Unterrichtseinheiten (80 UE Theorie, 420 UE Praxis)

Psychotherapeutische Medizin (Psy3) 

Ziel ist der Erwerb der psychotherapeutischen Kompetenz im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit auf Grundlage des Ärztegesetzes zur selbständigen und eigenverantwortlichen Durchführung von psychotherapeutischer Medizin im stationären und ambulanten Bereich einschließlich präventiver und rehabilitativer Maßnahmen. 
Die zu vermittelnden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten umfassen die Diagnostik als Prozess, die psychotherapeutische Behandlung, die Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung neben psychischen Faktoren, soziale und somatische beteiligt sind. 
Die Kompetenzen und Fertigkeiten zur Diagnostik, Differentialdiagnostik, Differenzialindikationsstellung, spezifischen Therapieplanung und eigenverantwortlichen Durchführung von psychotherapeutischer Medizin werden erworben.

Zielgruppe 
Zielgruppe sind Ärztinnen und Ärzte mit absolvierter Psy-Diplom-Weiterbildung Psy2 oder der Spezialisierung in fachspezifischer Psychosomatischer Medizin bzw. alle jene, welche die Voraussetzungen für die ÖÄK-Weiterbildung Psychotherapeutische Medizin anderweitig erfüllen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Aufnahmegespräch bzw. die Erfüllung der Aufnahmeerfordernisse der jeweiligen Weiterbildungseinrichtung.

Weiterbildungsdauer 
ca. 4 Jahre, 1.845 Unterrichtseinheiten

Weitere Informationen  zu den ÖÄK-Diplomen finden Sie auf der Website der Akademie der Ärzte.

Psy Pyramide

Lehrtherapeut*in

Um als Lehrtherapeut*in zugelassen zu werden, ist im ersten Schritt ein Antrag bei der zuständigen Landesärztekammer notwendig, welche einen Empfehlungsantrag an die Akademie der Ärzte stellen kann. 
Die Richtlinie der Österreichischen Ärztekammer für Lehrtherapeuten, Lehrpersonen und Gastvortragende finden Sie unter „Downloads". 
Für nähere Infos zu bereits zugelassenen Lehrtherapeuten dürfen wir Sie an die Akademie der Ärzte verweisen: +43-1-512 63 83

Supervision – Anrechnung

Supervision - Anrechnung als medizinische- oder sonstige Punkte:
Supervision ist für folgende Ärztinnen und Ärzte für medizinische Punkte anrechenbar:

  • FÄ für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • FÄ für Psychiatrie
  • FÄ für Psychiatrie und Neurologie
  • FÄ für Neurologie und Psychiatrie
  • FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Ärztinnen und Ärzte, die ein ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (Psy 3) besitzen

Für alle anderen Ärztinnen und Ärzte ist Supervision als sonstige Punkte anrechenbar.

Supervision - Liste der Ärztinnen und Ärzte

Supervision für Ärztinnen und Ärzte ist ein unverzichtbares Element in der ärztlichen Ausbildung und in der Fort- und Weiterbildung. Sie ist notwendig im Zusammenhang mit Qualitätssicherung und eigener Psychohygiene. Supervision für Ärztinnen und Ärzte ist deshalb auch in der Ärzteausbildungsordnung verankert.
Folgende Kolleginnen und Kollegen sind aufgrund ihrer Ausbildungen und Erfahrungen zur qualitätsgesicherten Supervision für Ärztinnen und Ärzte befähigt und heranzuziehen: Liste der Balintgruppenleiterinnen und -leiter