Refundierung Arztprüfungsgebühren
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz § 11b sieht vor, dass die Kosten für Aus- und Fortbildungen vom Arbeitgeber*von der Arbeitgeberin übernommen werden. Die entsprechende Aussendung seitens der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien finden Sie unter folgendem Link.
Die Bestimmungen des AVRAG gelten allerdings nicht für Landes- bzw. Gemeindebedienstete. Die Kurie angestellte Ärzte hat daher vorgeschlagen, diese Regelungen auch im Dienstrecht der Gemeinde Wien zu verankern, um eine faire und gleichwertige Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im und außerhalb des Wiener Gesundheitsverbund zu gewährleisten. Für die Ordensspitäler konnte die Kurie angestellte Ärzte erfolgreich die Übernahme der Prüfungsgebühren durch den*die Dienstgeber*in in der Kollektivverhandlungen hineinverhandeln.
Für Prüfungen ab dem 1. März 2025 wird die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien daher nur noch die Prüfungskosten für Ärzt*innen im Wiener Gesundheitsverbund erstatten, sofern keine andere Regelung mit der Stadt Wien vereinbart wird.
Bitte beachten Sie die Dokumente im Downloadbereich, vor allem das Informationsblatt!
Ablauf der Antragstellung:
1. Antragsformular
2. Nachweis über die Zahlung
3. Bestätigung über die Zulassung zur Prüfung
Erforderliche Voraussetzungen:
I. Absolvierung einer der aufgelisteten Arztprüfungen, Antragsstellung unter Fristeinhaltung
II. Mindesteintragungsdauer in der Ärzteliste der Ärztekammer für Wien
III. Teilnahme an der Turnusärzt*innen- Ausbildungsevaluierung der Ärztekammer für Wien
Die Antragsunterlagen senden Sie bitte:
- per E-Mail an: mmmcHJ1ZWZ1bmdzZ2VidWVocmVuQGFla3dpZW4uYXQ=
- postalisch an: Kurie angestellte Ärzte, Bereich Sektionen, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien
Im Downloadbereich rechts finden Sie das zur Antragstellung erforderliche Antragsformular, die Aussendung zu Änderungen der Refundierung sowie ein Informationsblatt. Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
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