Sehr geehrter Herr Kollege Stögmann!
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Vorjahr wurde ein Abschluss für 21 Monate erzielt.
Der Kollektivvertragsabschluss für das Jahr 2025 tritt ab dem 1. April 2025 in Kraft.
Die wesentlichen Punkte des Abschlusses für das aktuelle Jahr im Überblick:
· Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter und Zulagen um 2,7 %
→ ab 1. April 2025
· Erhöhung der Nacht-, Sonn- und Feiertagszulage um 25 %
→ ab 1. April 2025
· Anrechnung gleichwertiger Vordienstzeiten → ab 1. Jänner 2025
· Einführung von zwei zusätzlichen Urlaubstagen → ab 1. Jänner 2025 (beginnend ab dem nächsten Urlaubsjahr):
→ nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit - 1 zusätzlicher Urlaubstag
→ nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit - 1 zusätzlicher Urlaubstag
Für Rückfragen stehen wir gerne unter mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.
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