Rundschreiben Kurie angestellte Ärzte

Refundierung der Prüfungsgebühren für allgemeinmedizinisch und fachärztlicher Ausbildung

An: alle angestellten Ärzt*innen in Wien

Von: Kurie angestellte Ärzte


Refundierung der Prüfungsgebühren für allgemeinmedizinisch und fachärztlicher Ausbildung

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Herr Kollege!


Die Kurie angestellte Ärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien möchte Sie freundlich über die neue Bestimmung des § 11b des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) informieren. Die Regelung lautet:

  1. Ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrages eine bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für die Ausübung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit, so
    • ist die Teilnahme des Arbeitnehmers an dieser Aus-, Fort- oder Weiterbildung Arbeitszeit;
    • sind die Kosten für diese Aus-, Fort- oder Weiterbildung vom Arbeitgeber zu tragen, es sei denn, die Kosten werden von einem Dritten getragen.
  2. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 stehen darüberhinausgehenden Vereinbarungen zugunsten des Arbeitnehmers nicht entgegen.


Durch diese Änderung wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die festhält, dass:

·  Zeiten der Aus-, Fort- und Weiterbildung als Arbeitszeit zählen

·  die Kosten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung grundsätzlich vom Arbeitgeberübernommen werden müssen

Für Sie als Ärztin oder Arzt bedeutet dies, dass künftig jedenfalls auch die Kosten für Ärzt*innenprüfungen, sowohl in der allgemeinmedizinischen als auch in der fachärztlichen Ausbildung, von den Dienstgeber*innen übernommen werden müssen, wenn diese Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben Teil der Ausbildung sind.

Die Kurie angestellte Ärzte hat bereits alle Krankenanstalten sowie die betroffenen Rechtsträger in Wien über die geltende Rechtslage informiert und aufgefordert, diese gesetzliche Regelung umzusetzen.

Die Bestimmungen des AVRAG gelten allerdings nicht für Landes- bzw. Gemeindebedienstete anwendbar sind. Die Kurie angestellte Ärzte hat daher vorgeschlagen, diese Regelungen auch im Dienstrecht der Gemeinde Wien zu verankern, um eine faire und gleichwertige Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wiener Gesundheitsverbund zu gewährleisten.

Ab dem 1. März 2025 wird die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien daher nur noch die Prüfungskosten für Ärzt*innen im Wiener Gesundheitsverbund erstatten, bis diese Kosten auch vom Wiener Gesundheitsverbund übernommen werden. Darüber hinaus möchten die Kurie angestellte Ärzte Ihnen mitteilen, dass im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen mit den Ordensspitälern bereits erfolgreich die Übernahme der Prüfungsgebühren für Fachärztinnen, Allgemeinmedizinerinnen durch den*die Arbeitgeber*in vereinbart wurde.

Für Rückfragen zur Refundierung der Prüfungsgebühren bitten wir Sie, sich künftig direkt an Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin zu wenden. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass ab dem 1. Januar 2025 die Frist zur Antragstellung für die Refundierung der Prüfungsgebühren auf drei Monate verkürzt wurde (zuvor sechs Monate).

Aktuelle Informationen finden Sie jederzeit unter„Refundierung Prüfungsgebühren“. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mmmcHJ1ZWZ1bmdzZ2VidWVocmVuQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Mit kollegialen Grüßen

Eduardo Maldonado-González
1.Stv. Kurienobmann
der Kurie angestellte Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident


Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0