Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte
An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen Wiens
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Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Wir möchten Sie auf diesem Wege nochmals über das von der Sozialversicherung organisierte ÖIP informieren:
Bestellprozedere:
Die Bestellung erfolgt direkt bei Ihrer Wunschapotheke durch Abgabe des entsprechenden Formulars – verwenden Sie das für das jeweilige Setting passende Formular:
Die Bestellung erfolgt direkt bei Ihrer Wunschapotheke durch Abgabe des entsprechenden Formulars – verwenden Sie das für das jeweilige Setting passende Formular:
- Bestellformular für Impfstoff für ARZTPRAXEN
- Bestellformular für Impfstoff für BETRIEBLICHE IMPFUNG der Mitarbeiter*innen
- Bestellformular für Impfstoff für ALTERS- UND PFLEGEHEIME
Sie können die Bestellung per Mail an die Apotheke übermitteln. Sollten Sie das Formular persönlich abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich die abgegebene Bestellung von der Apotheke bestätigen zu lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bestellapotheke nach der Möglichkeit der Freihauszustellung der Influenza-Impfstoffe analog der Impfungen des Gratiskinderimpfprogramms.
Impfhonorar und Selbstbehalt:
Das Impfhonorar beträgt EUR 15,-, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von EUR 7,- von den Patient*innen einzuheben ist. Ausgenommen sind folgende Personen:
Das Impfhonorar beträgt EUR 15,-, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von EUR 7,- von den Patient*innen einzuheben ist. Ausgenommen sind folgende Personen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
- Personen, die zum Zeitpunkt der Impfung keiner Rezeptgebühr unterliegen
- Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen
Beachten Sie bei Bargeldzahlungen die Registrierkassenpflicht und schulen Sie Ihr Personal, dass die Patient*innen aufgefordert werden, den Selbstbehalt in Höhe von EUR 7,- genau zu bringen, sodass Wechselgeld-Themen vermieden werden.
Achtung: Aufgrund von Anfragen hinsichtlich des freiwilligen Verzichts auf den Selbstbehalt, möchten wir darauf hinweisen, dass in diesem Zusammenhang eine steuerrechtliche Thematik besteht, die gerade in Abklärung ist. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald es dazu Informationen gibt. Grundsätzlich möchten wir vom Verzicht auf den Selbstbehalt abraten, da es sich um einen Ihnen zustehenden Honorarbestandteil handelt!
Ihre Ansprechstellen:
Die Sozialversicherung hat als Projekt-verantwortliche Organisation nachfolgende Ansprechstellen eingerichtet. Wir bitten Sie höflich, allgemeine Fragen zum ÖIP ausschließlich an diese Stellen zu richten:
Die Sozialversicherung hat als Projekt-verantwortliche Organisation nachfolgende Ansprechstellen eingerichtet. Wir bitten Sie höflich, allgemeine Fragen zum ÖIP ausschließlich an diese Stellen zu richten:
Impfungen in Ordinationen
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+43 5 0766-178121
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Impfungen in Betrieben
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+43 50766-178121
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Impfungen in Alten- und Pflegeheimen
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+43 5 0766-178121
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Abrechnung der Impfstiche
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+43 5 0766-112336
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Infohotline für Patient*innen
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+43 5 0766-501510
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Nachfolgendes Informationsmaterial der Sozialversicherung dürfen wir Ihnen zur Kenntnis bringen:
- FAQ-Website der ÖGK (unterteilt in niedergelassene Ärzt*innen, Betriebe sowie Alten- und Pflegeheime)
- Schreiben der Sozialversicherungsträger vom Juni 2023
- Schreiben der ÖGK vom Juli 2023
- ÖGK Informationsblatt für Ärzt*innen
- Schreiben der Sozialversicherung Grippeimpfprogramm für Betriebe vom Juni 2023
- Schreiben Grippeimpfung in Alten- und Pflegeheimen / Impfstoff-Bestellung vom Juli 2023
- ÖGK Informationsblatt für Alters- und Pflegeheime
Mit kollegialen Grüßen
Rudolf Schmitzberger
Leiter Referat für Impfangelegenheiten
Leiter Referat für Impfangelegenheiten
Stefan Konrad
Geschäftsführender Vizepräsident
Geschäftsführender Vizepräsident