Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

Aktueller Status des Kollektivvertrags 2025 und unverbindliche Empfehlung zur Lohnerhöhung

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen

Von: Kurie niedergelassene Ärzte



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Wir möchten Sie über den aktuellen Status der Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2025 sowie über die Möglichkeit einer freiwilligen Lohnerhöhung informieren.

Aktueller Status des Kollektivvertrags 2025

Das Verhandlungsteam der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien hat im Herbst 2024 in mehreren Verhandlungsrunden ein vorläufiges Verhandlungsergebnis für den Kollektivvertrag 2025 erzielt. Dieses wurde Ende 2024 von der Kurienversammlung verabschiedet und dient als Grundlage für die zukünftige Textierung des Kollektivvertrags 2025 für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien.

Wichtig! Die detaillierte Ausformulierung der Bestimmungen und somit auch das Inkrafttreten der verhandelten Maßnahmen erfolgt erst, wenn ein Honorarabschluss 2025 mit der ÖGK erzielt wurde. Bis dahin bleibt das Verhandlungsergebnis unverbindlich und ohne rechtliche Wirkung.

Bedauerlicherweise gibt es derzeit keinen konkreten Zeithorizont für einen Honorarabschluss mit der ÖGK, weshalb auch der Zeitpunkt für die Textierung und das tatsächliche Inkrafttreten des Kollektivvertrags 2025 offen ist.

Über den derzeitigen Verhandlungsstand mit der ÖGK haben wir hier informiert.

Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses

Wir möchten einige zentrale Punkte aus dem vorläufigen Verhandlungsergebnis hervorheben:

  • Lohnbetreffende Maßnahmen:
    Die IST-Löhne, kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Zulagen sollen um 3,2 % erhöht werden, orientiert an der prognostizierten Jahresinflationsrate 2024 zum Verhandlungszeitpunkt. Die ursprünglichen Eingangsforderungen der Gewerkschaft GPA lagen bei fast 5 %. Zudem konnte das Verhandlungsteam die Forderung zu zwei zusätzlichen Sonderfreizeittagen für das Jahr 2025 erfolgreich abwehren.
  • Flexibilisierung im Rahmenrecht:
    Dienstgeber*innenfreundliche Anpassungen wie die Verschiebung der Lagezuschläge von 19:30 Uhr auf 20:00 Uhr und die Flexibilisierung der 4-Tage-Woche wurden ebenfalls verhandelt. Diese Änderungen sollen jedoch auch erst mit dem endgültigen Inkrafttreten des Kollektivvertrags 2025 wirksam werden.

Unverbindliche Empfehlung zur freiwilligen Lohnerhöhung

Als Teil des vorläufigen Verhandlungsergebnisses haben wir der Gewerkschaft GPA eine unverbindliche Empfehlung zur freiwilligen Lohnerhöhung zugesichert. In diesem Rahmen möchten wir Ihnen nun empfehlen, die IST-Löhne, kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Zulagen auf freiwilliger Basis um 3,2 % zu erhöhen.

Wichtig! Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine freiwillige Maßnahme. Derzeit gibt es keine verbindliche Zusage der Gewerkschaft GPA, dass freiwillige Erhöhungen in einem zukünftig ausformulierten Kollektivvertrag 2025 verbindlich angerechnet werden. Auch wenn dies in der Vergangenheit stets übliche Praxis war, möchten wir darauf hinweisen, dass dies erst im Rahmen der finalen Verhandlungen und der Textierung des Kollektivvertrags entschieden wird.

Zusammenfassend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Kollektivvertrag 2025 noch nicht in Kraft getreten ist. Die verbindliche Umsetzung erfolgt erst nach einem Honorarabschluss 2025 mit der ÖGK. Bis dahin bleibt das Verhandlungsergebnis unverbindlich, und es kann lediglich die freiwillige Lohnerhöhung um 3,2 % umgesetzt werden, wenn Sie dies wünschen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter mmma29sbGVrdGl2dmVydHJhZ0BhZWt3aWVuLmF0 zur Verfügung.



Mit kollegialen Grüßen

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident



Ärztekammer für Wien
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Tel. 01 51501 0