Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

Freischalten des Zugriffs auf ELGA durch Patient*innen via Smartphone mittels "e-Berechtigung" ab 30. Juli 2024

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen

Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

In der Vergangenheit gab es immer Probleme, Impfungen im Rahmen von Hausbesuchen im e-Impfpass einzutragen oder telemedizinisch Medikamente zu verschreiben, wenn die e-Card des*der Patient*in länger als 90 Tage nicht gesteckt wurde, da in diesem Fall kein Zugriff auf die ELGA besteht und der Eintrag in die e-Medikation nicht erfolgen konnte.

Das neue e-card Service „e-Berechtigung“ der SVC löst diese Problemfälle. Hiermit können Ihnen Ihre Patient*innen ab 30. Juli 2024 eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA erteilen. Diese Anwendung kann das Stecken bzw. das NFC-Lesen der e-card ersetzen.

Wie funktioniert das?
Voraussetzung ist, dass der*die Patient*in ein NFC-fähiges Smartphone besitzt. Die Erteilung der e-Berechtigung erfolgt in der MeineSV App mit der NFC-Funktion der e-card und einem NFC-fähigen Smartphone. Es ist keine ID Austria notwendig, um diese Funktion zu nutzen.

Die e-Berechtigung ist ab Erteilung 24 Stunden gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie wie gewohnt über die Ordinationssoftware oder die e-card Web-Oberfläche die ELGA des*der Patienten aufrufen und erhalten so denselben Zugriff auf die Gesundheitsdaten wie durch das Auslesen der e-card mit dem GINO in der Ordination: 90 Tage auf e-Medikation (lesend und schreibend), 90 Tage auf e-Befunde (lesend) und 28 Tage auf den e-Impfpass (lesend und schreibend). In der Arztsoftware sind keine Anpassungen oder Erweiterungen notwendig, um die e-Berechtigung zu nutzen.

Wie erfahre ich, dass mir mein*e Patient*in die e-Berechtigung erteilt hat?
Der*die Patient*in ist verpflichtet, seinen*ihren Ärzt*in über die erteilte e-Berechtigung zu informieren und muss dies in der MeineSV App in einer Checkbox bestätigen. Bei Erteilung einer e-Berechtigung erfolgt keine automatische Benachrichtigung an den*die Ärzt*in.

Was sind die Vorteile der e-Berechtigung?

  • Die im Zuge einer telemedizinischen Behandlung oder eines Hausbesuches verordneten Medikamente können tagesaktuell in der e-Medikation gespeichert und so unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden.
  • Außerhalb der Ordination z.B. im Zuge eines Hausbesuches verabreichte Impfungen können im e-Impfpass nachgetragen werden.
  • Patient*innen können die e-Berechtigung ganz einfach selbst mit ihrer e-card am Smartphone erteilen und müssen nicht in die Ordination zum Kartenlesegerät kommen.
  • Im Zuge eines Hausbesuches können Ärzt*innen die Funktion auch auf dem eigenen Smartphone mit der e-card des*der Patient*in nutzen. Der*die Patient*in benötigt kein eigenes NFC-fähiges Smartphone.

Welche Kommunikationsmaßnahmen sind seitens der SVC geplant?
Diese erste Ausbaustufe der e-Berechtigung wird in einem Silent Rollout stattfinden: Die Anwendung ist in der MeineSV App verfügbar. Es werden aber noch keine proaktiven Kommunikationsmaßnahmen in Richtung der Patient*innen gesetzt. In diesem ersten Schritt ist ausschließlich eine Information der Stakeholder und eine zielgruppenspezifische Kommunikation an Ärzt*innen vorgesehen. Das gibt der Sozialversicherung die Möglichkeit, die e-Berechtigung zuerst vorwiegend im Bereich der Haus- bzw. Pflegeheimbesuche einzuführen und wichtiges Feedback zu sammeln. Diese Vorgehensweise hat sich bisher im Rollout von neuen Anwendungen bewährt (z.B. bei der e-Medikation und dem e-Rezept).
Ab 30. Juli 2024 wird die e-Berechtigung allen Usern der MeineSV App in der Service-Auflistung angezeigt. In den Hilfetexten der MeineSV App befinden sich weiterführende Informationen und an relevanten Stellen der App ist die Website www.chipkarte.at/e-berechtigung mit häufigen Fragen für die Zielgruppen „Patientinnen und Patienten“ bzw. „Ärztinnen und Ärzte“ sowie technischen Fragen verlinkt. Für weitere Informationen steht zusätzlich die Serviceline für die MeineSV App unter der Nummer 050 124 33 13 zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen

Naghme Kamaleyan-Schmied
Geschäftsführende Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte



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