Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

Masern - gesammelte Informationen

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!



Aufgrund der erhöhten Masernaktivität dürfen wir Ihnen mit diesem Schreiben gesammelte Informationen zum Thema Masern zur Verfügung stellen.

1. Diagnostik

  • Personen mit möglichen Masern-Symptomen (Fieber, Husten, Schnupfen, Konjunktivitis und Exanthem) sollten sich nicht gemeinsam mit anderen Personen im Wartebereich einer Ordination aufhalten.
  • Bei passenden Symptomen ist ungeachtet von Alter bzw. Impfschutz an eine Masern-Erkrankung zu denken. Infektionen sind auch bei älteren Personen (über 60 Jahre) und bei bereits geimpften Personen aufgetreten.
  • Bei jedem klinischen Verdacht ist primär ein Virusnachweis (PCR bzw. Virusisolierung) zu veranlassen. Dafür eignet sich folgendes Probenmaterial:
    • Rachenabstrich
    • Harn
    • Zahntaschenspülflüssigkeit (ca. 2–5 ml physiologische Kochsalzlösung oder Wasser durch die Zahnreihen pressen und danach in ein Transportgefäß ausspucken lassen)

CAVE: Ein Virusgenomnachweis per PCR aus oben genannten Probenmaterial wird gegenüber einer PCR aus Serum bevorzugt (höhere Sensitivität!).
Ein AK-Nachweis zur Bestätigung der akuten Erkrankung ist in der Regel nicht sinnvoll, da masernspezifische Antikörper (IgM) initial oft noch negativ sind.

  • Für die Masern-Diagnostik am Zentrum für Virologie der Medizinischen Universität Wien fallen keine Kosten an. Eine Zuweisung zur Diagnostik sollte mittels Zuweisungsschein erfolgen.

2. Meldepflicht

Masern sind im Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfall meldepflichtig. Melden Sie Masernfälle unter Verwendung des Meldeformulars sowie Ihnen bekannte Kontaktpersonen (unter Angabe der Namen, Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer, Meldeadresse) so rasch wie möglich – spätestens innerhalb 24 Stunden – an das Stadtgesundheitsamt unter mmmc3RhZHRnZXN1bmRoZWl0c2FtdEBtYTE1LndpZW4uZ3YuYXQ= (werktags, 7.30 bis 15.30 Uhr) bzw. dem medizinischen Permanenzdienst unter mmmam91cm5hbEBtYTE1LndpZW4uZ3YuYXQ= (werktags ab 15.30 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags).

3. Bezug kostenloser Impfstoff

Der MMR-Impfstoff kann über das Impfprogramm der Stadt Wien kostenlos bezogen werden. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie in diesem Rundschreiben.

4. Impfschema und postexpositionelle Impfung

  • Das Impfschema wird im Impfplan Österreich 2023/2024 auf Seite 58ff. genau dargestellt. Für einen ausreichenden Impfschutz sind zwei Teilimpfungen notwendig! Achtung: Personen der Jahrgänge 1960 bis 1970 könnten einen wenig wirksamen Totimpfstoff erhalten haben (Quinto Virelon). Diese Personen sollten unbedingt neuerlich geimpft werden!
  • Postexpositionell kann eine MMR-Impfung innerhalb von 72h eine Erkrankung verhindern. Bei späterer Gabe kann der Krankheitsverlauf zumindest gemildert werden. Die postexpositionelle Impfung kann in Ausnahmefällen nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung bereits ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat in Betracht gezogen werden. In diesem Fall ist die Verabreichung von drei Impfungen empfohlen.
  • Personen, die nicht geimpft werden können (z.B. Schwangere, Immunsupprimierte oder Säuglinge jünger als sechs Monate ohne nachgewiesenen Nestschutz) können durch passive Immunisierung mit Immunglobulin geschützt werden.

5. Information für Patient*innen

Die MA 15 stellt Patient*innen Masern-Informationsblätter inkl. Verhaltensmaßnahmen in der Absonderung in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:

Betroffenen Personen wird dringend empfohlen, durchgehend eine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz (bei Kindern) zu tragen.

6. Linksammlung

Diese und weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:



Mit kollegialen Grüßen

Rudolf Schmitzberger
Leiter Referat für Impfangelegenheiten

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident



Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0