Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte
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An: alle zur Substitution berechtigten Ärzt*innen Wiens |
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem Rundschreiben vom 29. Juni 2023 haben wir Sie über die Änderungen von Verschreibungen mit Suchtgiftvignetten außerhalb der Opioid-Substitutionsbehandlung und im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung informiert.
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie weiterführend über die Ausstellung von Rezepten mit Suchtgiftvignetten außerhalb der OST.
Mit der Novelle zur Suchtgiftverordnung vom 27. Jänner 2023 besteht die Möglichkeit die Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel außerhalb der Opioid-Substitutionsbehandlung ab 1. Juli 2023 über das e-Rezept abzubilden. Durch intensiven Austausch mit den Arztsoftwarehersteller*innen konnte bei den meisten Hersteller*innen eine kostenfreie Integration der Zussatzfunktion des e-Rezepts erreicht werden. Je nach Anbieter*in wird diese Funktion im Rahmen von Updates zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie folgende Vorgehensweise:
- Erstellen Sie das e-Rezept wie gewohnt. Enthält es ein Suchtgift, muss die Suchtgift-Kennzeichnung verpflichtend gesetzt werden.
- Ein Ausdruck erfolgt wie bei allen e-Rezepten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patient*innen, wobei die Kennzeichnung als Suchtgift nicht am Ausdruck ersichtlich ist. Kleben Sie in diesem Fall keine Vignette.
- In der Apotheke kann die Suchtgiftverschreibung mit der e-Card eingelöst werden, alternativ auch mit dem e-Rezept Code bzw. der Rezept ID vom Smartphone oder mittels e-Rezept Ausdruck. Die Eingabe der Sozialversicherungsnummer ist – wie bei allen e-Rezepten – nicht ausreichend!
- Das Kleben einer Suchtgiftvignette ist nur erforderlich, wenn die Ausstellung nicht über den elektronischen e-Rezept-Prozess erfolgt.
Mit kollegialen Grüßen
Reinhard Dörflinger
Leitung Referat Substitution
Stefan Ferenci
Geschäftsführender Vizepräsident