Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

SVS - Umgang mit Geldleistungsberechtigten

 

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen mit Vertrag zur SVS
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Aufgrund einiger Anfragen möchten wir Sie über den Unterschied zwischen Geld- und Sachleistungsberechtigten und den korrekten Umgang bei der Behandlung von Geldleistungsberechtigten informieren.

Wer ist geldleistungsberechtigt bzw. sachleistungsberechtigt?
Die grundlegende Einstufung der Patient*innen erfolgt abhängig von den beitragspflichtigen Einkünften. Wenn diese die Höchstbeitragsgrundlage erreichen oder übersteigen, wird eine Einstufung als Geldleistungsberechtigte*r durch die SVS vorgenommen, sonst sind die Patient*innen als Sachleistungsberechtigte eingestuft.

Wann kann es zu einer Umstufung kommen?
Zum Jahreswechsel, mit der Feststellung der aktuellen Beitragsgrundlage aufgrund der Einkünfte aus dem zweitvorangegangenen Jahr, kommt es häufig zu Umstufungen von Geldleistungsberechtigten zu Sachleistungsberechtigten oder umgekehrt. Die davon betroffenen Versicherten werden von der SVS schriftlich verständigt. Heuer sind die Schreiben für Erwerbstätige am 3. Jänner 2024 versendet worden, jene für erwerbstätige Pensionist*innen unmittelbar nach dem 10. Jänner 2024. Die Schreiben werden bei der SVS archiviert und stehen für Anfragen von Patient*innen im Einzelfall zur Verfügung.

Wie werden Geldleistungsberechtigte verrechnet?
Für die Behandlung von Geldleistungsberechtigten in der Ordination ist seitens der niedergelassenen Ärzt*innen eine Honorarnote an den*die Patient*in zu erstellen und direkt mit diesem*r zu verrechnen. Niedergelassene Ärzt*innen, auch Vertragsärzt*innen, sind bei Legung einer Honorarnote für Geldleistungsberechtigte der SVS nicht an die Honorarordnung des Gesamtvertrags gebunden, sofern diese Leistungen aus dem kurativen Bereich stammen. Die Vorsorgeuntersuchungen sind immer (auch für Geldleistungsberechtigte) Sachleistungen und aufgrund des VU-Vertrags mit der SVS direkt zu verrechnen.

Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team HBS4ORDI jederzeit sehr gerne zur Verfügung:

Dominic Ander
Mail: mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA==
Tel: 51501-1330


Mit kollegialen Grüßen

 

Kambiz Modarressy
Co-Referent

Gabriela Seher
Co-Referentin

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident



Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0