Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte
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An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen |
Von: Kurie niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Aufgrund einiger Anfragen, die uns in letzter Zeit erreicht haben, möchten wir Sie im Rahmen dieses Rundschreibens über die Verrechnung der OEK - Ordination unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel - bei den bundesweiten Trägern informieren.
BVAEB:
Obwohl noch keine telemedizinische Vereinbarung zwischen der BVAEB und der Bundeskurie niedergelassenen Ärzte vorliegt, ist die Verrechnung der Leistungsposition OEK bis auf Weiteres unter den folgenden Bestimmungen möglich:
➔ Die Leistungsziffer OEK ist nicht gemeinsam mit anderen Leistungspositionen verrechenbar - ausgenommen der Leistungsziffern PS (limitiert) und TA (unlimitiert).
SVS:
Die Verrechnung der Leistungsposition OEK ist auch bei der SVS weiterhin unter den folgenden Bestimmungen möglich:
➔ Die Leistungsziffer OEK ist nicht gemeinsam mit anderen Leistungspositionen verrechenbar - ausgenommen der Leistungsziffer COVAG.
KFA:
Auch bei der KFA bleibt die Verrechnungsmöglichkeit der OEK vorerst weiterhin bestehen.
➔ Die Leistungsziffer OEK ist nicht gemeinsam mit anderen Leistungspositionen verrechenbar - ausgenommen Leistungsziffern HMG, J1 und PS.
Unsere letzte Aussendung hierzu finden Sie hier.
Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team HBS4ORDI der Kurie niedergelassene Ärzte jederzeit sehr gerne zur Verfügung:
Dominic Ander
Mail: mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA==
Tel: 51501-1330
Mit kollegialen Grüßen
Erik Randall Huber
Vizepräsident
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident