Update zur ÖGK-Vertragspartnerserviceinfo Krankschreibung

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An: alle ÖGK-Vertragspartner*innen mit kurativen Fächern
Von: Kurie niedergelassene Ärzte
Update zur ÖGK-Vertragspartnerserviceinfo Krankschreibung
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Bezugnehmend auf diese ÖGK-Vertragspartnerserviceinfo und unsere Aussendung hierzu vom 1. April 2025 hat die ÖGK wie folgt Stellung genommen:
Die Ausführungen im Rundschreiben sind nicht so zu verstehen, dass die Diagnosecodierung verpflichtend vorzunehmen ist. Hierfür fehlt selbstverständlich die entsprechende gesetzliche bzw. vertragliche Grundlage. Bei der Auflistung im Rundschreiben handelt es sich um das „best case scenario“. AU-Meldungen, die sämtliche angeführte Punkte enthalten, können seitens der ÖGK bestmöglich verarbeitet werden. AU-Meldungen ohne Diagnosecodierung bedürfen einer Nachbearbeitung durch die ÖGK. Um diese zu vermeiden, ergeht mit dem gegenständlichen Rundschreiben das Ersuchen an jene Vertragspartner*innen, die bereits über die erforderliche Ausstattung verfügen, im Rahmen der AU-Meldung auch eine Diagnosecodierung vorzunehmen. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen bzw. vertraglichen Grundlage wurden im Rundschreiben auch mehrere Codiersysteme angeführt.
Eine Bearbeitung der AU-Meldungen ist jedoch auch ohne Diagnosecodierung möglich. Im Rundschreiben werden lediglich die benötigten Daten für eine bestmögliche Verarbeitung der AU-Meldungen angeführt. Daraus ist aus Sicht der ÖGK keine Verpflichtung zur Diagnosecodierung abzuleiten, weshalb der Aufforderung der Kammer für Ärzt*innen in Wien, ein ergänzendes, aufklärendes Rundschreiben auszusenden, nicht nachgekommen wird.
Bezüglich der Aufforderung zur Kommunikation per Mail dürfen wir hinweisen, dass auf eine datenschutzkonforme Kommunikation zu achten ist.
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Mit kollegialen Grüßen
Susanna Michalek
Sektionsobfrau Allgemeinmedizin
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
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Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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