VU-Gesamtvertrag: Tariferhöhung und Neuerungen

Presseaussendung

 

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen mit VU-Vertrag 

Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Wir möchten Sie hiermit über Änderungen des VU-Gesamtvertrages informieren, die von der Österreichischen Ärztekammer mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger für die ÖGK, BVAEB und SVS verhandelt wurden.

  1. Tariferhöhung des allgemeinen VU-Tarifs (Pos. Ziff. 11) bei elektronischer Übermittlung der VU-Befundblätter

Der Tarif des allgemeinen VU-Tarifs (Pos. Ziff. 11) wird rückwirkend per 1. Jänner 2024 von EUR 88,00 auf EUR 105,00 erhöht. Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die Befundblätter für Vorsorgeuntersuchungen ab 1. Juli 2024 elektronisch übermittelt werden. Ärzt*innen, die Befundblätter nicht elektronisch übermitteln, erhalten weiterhin EUR 88,00.

Die SoziaIversicherungsträger werden voraussichtlich ab September 2024 mit der rückwirkenden Auszahlung des neuen VU-Tarifes starten. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Ab dem 1. Jänner 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung des Tarifes für die Allgemeine Vorsorgeuntersuchung auf EUR 110,00.

  1. Weiterentwicklung des VU-Programms

Zur inhaltlichen Weiterentwicklung des derzeitigen VU-Programms haben zwischen Österreichischer Ärztekammer und den SoziaIversicherungsträgern bereits Gespräche stattgefunden. Bis 2025 sollen die Inhalte für ein adaptiertes und erweitertes Vorsorgeprogramm vorliegen.

  1. (Weiter)-Entwicklung von Digitalisierungsvorhaben

Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte hat die Unterstützung bei der Umsetzung folgender DigitaIisierungsvorhaben der Sozialversicherung zugesagt:

  • Entwicklung und Abstimmung eines Projektplans für die e-Verordnung
  • VU-Daten in ELGA
  • Überarbeitung der VU-Anamnesebögen und Befundblätter
  • Digitale Befundblätter im Rahmen des Gynäkologischen VU-Programms

Die konkreten Inhalte und Abläufe der DigitaIisierungsvorhaben werden erst in einem weiteren Schritt unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer skizziert und festgelegt. Die Details zu den jeweiligen Projekten werden verhandelt und in gesonderten Vereinbarungen geregelt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Inwiefern sich die KFA an diese Änderungen anschließt, ist aktuell noch in Abklärung.


Mit kollegialen Grüßen




Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident